Gefängniszeit und deren Wiedergutmachung

hallo,
gestern im Fernsehen: ein Mann wurde vor vielen jahren, ich wei0 leider nicht mehr weiviel (glaube 8 Jahre) durch ein falsches Gutachterurteil inhaftiert. Jetzt stellt sich heraus, dass er unschuldig ist und wird entlassen.
Welchen Ausgleich erhält er?
Einen warmen Händedruck und 20.000 DM!
Das ist doch ein Hohn!
Nicht nur, dass sein Leben zerstört ist, seine Rentenversicherung auf unterstes Niveau gefahren wurde, nein, er bekommt nicht einmal das, was er in dieser Zeit an seinem Arbeitsplatz hätte verdienen können!
Nach meiner Meinung müsste er mindestens 5 Mio E erhalten.
Grüße
Raimund

Nach meiner Meinung müsste er mindestens 5 Mio E erhalten.

Ich stimme Dir - vorausgesetzt der Sachverhalt ist so - vollkommen bei, lieber Raimund.
Allerdings erhebt sich dann bei mir sofort die Frage: Wer soll das denn bezahlen? Der Steuerzahler? doch nicht wirklich, oder?

Die Verurteilung fand zwar „im Namen des Volkes“ statt, aber doch nur aufgrund der Fehlleistung einer wirklkichen Person. Und ist die an den Kanthaken zu kriegen? Ist die in der Lage den Schaden widergutzumachen, den sie angerichtet hat?
Und wenn der Gutachter in Regreß genommen wird - wer ist dann noch bereit gut zu achten? Denn „Errare humanum“.

Grüße
Eckard

Hi!

Daß Gutachter offenbar aufgrund falsch verstandener Standesverpflichtungen unserer Juristen niemals in Regreß genommen werden, ist bekannt. Viel schlimmere Auswirkungen hat dieses krasse Fehlverhalten bei Kinderschändern, die, wie ja so oft, nach der durch Gutachter bestätigten genesung wieder morden.

Grüße,

Mathias

hallo Eckard,
eine Lösung ist eine Vertrauenschadenversicherung. Bei Verwicherungsmaklern funktioniert das recht gut. Warum nicht auch hier? Jeder, der vorgibt, ein Fachmann zu sein und über das Leben der Mitmenschen zu entscheiden sollte verpflichtet werden, eine Versicherung dafür abzuschließen. Er muss für seine Fehler haftbar gemacht werden können.
Da das z.Zt. nicht ist, kann sich jeder Fachmann schimpfen und sein Urteil abgeben.
War ein falsches Gutachten? Hat der geköpfte halt Pech gehabt, interessiert mich nicht!
Grüße
Raimund

…oder gar keine Kinderschänder sind!!
leider sehr oft vorgekommen. Da werden Kindergärtnerinnen als Gutachterinnen verwendet. Oder Bürohengste in den Behörden.
Es wurden schon mehrere Leben auf diese Art zerstört.
Selbst bei denen sich später herausstellte, dass die Anschuldigung falsch war, werden sie weiter als Kinderschänder geführt und von den Behörden verfolgt.
Grüße
Raimund

Hallo Mathias,

Daß Gutachter offenbar aufgrund falsch verstandener
Standesverpflichtungen unserer Juristen niemals in Regreß
genommen werden, ist bekannt. Viel schlimmere Auswirkungen hat
dieses krasse Fehlverhalten bei Kinderschändern, die, wie ja
so oft, nach der durch Gutachter bestätigten genesung wieder
morden.

Wenn der Verurteilte irgend einem „Profi“ in die Hände fiel, der mal in der Presse erscheinen wollte, dann kann der Gutachter sogar bestätigen, dass der Angeklagte unschuldig ist, dann wird er verurteilt. Es ist zwar üblich, dass man auch als Jutrist nie für etwas Verantwortung übernimmt, sondern im Rahmen der eigenen Eitelkeit billiges Ermessen in den Vordergrund stellt. Was mich stört ist, wenn dann heraus kommt, dass ein Fehlurteil vorliegt, dass ist der Gutachter schuld. Dies ist nun falsch. Hintergrund solcher Urteile sind überwiegend Ermittlungen, die gezielt nur einen Täter gesucht haben und das Urteil schon festgelegt haben, bevor es zur Anklage gekommen ist. Ich glaube an keine Fehlurteile. Ich glaube an das Pech von Juristen, dass deren Handeln bekannt wird.

Gruss Günter

Hi Raimund

Es wurden schon mehrere Leben auf diese Art zerstört.
Selbst bei denen sich später herausstellte, dass die
Anschuldigung falsch war, werden sie weiter als Kinderschänder
geführt und von den Behörden verfolgt.

In solchen Fällen sind wohl die Behörden das kleiner Problem… die netten Mitmenschen das größere. Das jemand ‚unschuldig‘ war wird dann nämlich gerne mal von den Medien vergessen… die Fotos, Namen ect. der betroffenen Person sind dann aber schon öffentlich bekannt und der ‚Ruf‘ somit völlig zerstört. Denn daran erinnern sich die meisten noch sehr lange…

Grüßle
Frank K.

Hallo Frank,

Es wurden schon mehrere Leben auf diese Art zerstört.
Selbst bei denen sich später herausstellte, dass die
Anschuldigung falsch war, werden sie weiter als Kinderschänder
geführt und von den Behörden verfolgt.

In solchen Fällen sind wohl die Behörden das kleiner
Problem…

eben nicht. Es gibt gerade aus dem Bundesland, aus dem Du schreibst, genügend Fälle, wo solange beim Arbeitgeber aufgetreten wurde, bis jemand entlassen wurde, obwohl der Täter längst verurteilt wurde. Die späte Rache jener, die trotz Unrecht nicht recht behalten haben.

die netten Mitmenschen das größere. Das jemand

‚unschuldig‘ war wird dann nämlich gerne mal von den Medien
vergessen… die Fotos, Namen ect. der betroffenen Person sind
dann aber schon öffentlich bekannt und der ‚Ruf‘ somit völlig
zerstört. Denn daran erinnern sich die meisten noch sehr
lange…

Dem ist eben nicht so. Informationen gehen von Seiten der Behörden an die Öffentlichkeit. Diese verbreiten scheinbar meist Halb-und Unwahrheiten, bevor ein Fall gelöst ist, nur um effektiv Rummel zu machen. Verurteilt werden Menschen durch schlampige Ermittlungen die gewisse Behörden als Erfolg verkaufen. Solche Behörden, wenn man sie erwischt, entschuldigen sich nicht, nein, sie suchen Ausreden.

Das Argument der öffentlichen Verurteilung durch die Presse ist eine Scheinbehauptung.

In den allermeisten Fällen - so hört man - werden falschen Fakten von der Justiz sorgfältig lanciert. Sie dienen angeblich dem Zweck, solange kein Täter gefunden ist, auf dem Rücken von Unschuldigen Erfolge zu vermelden.

GRuss Günter

Allerdings erhebt sich dann bei mir sofort die Frage: Wer soll
das denn bezahlen?

die berufshaftpflicht des verursachers

leider hast Du 100% recht! o.w.T.
,

Hallo Biggi,

wo ist eine Berufshaftpflicht zu sehen ?

Ein Ermittlungsbeamter, ein Staatsanwalt, ein Richter haftet nicht für Urteile, die sie im Namen des Volkes fällen. Und wenn sie wissen, dass sie ein Fehlurteil fällen, haften sie nicht. Da gibt es nämlich die Unfehlbarkeit eines Richters. Und bekanntlich ist selbst ein schlafender Richter als Beisitzer bei eienr Strafkammer solange wach, solange er nicht schnarcht. So entschieden vom BGH.

Und die Fälle der Nötigung mit Drohungen gegen Beschuldigte sind ohnehin wasserdicht in den Fallstricken der Justiz abgedichtet. Und wer in DE in Untersuchungshaft kommt, hat keine Chance zur Aufklärung beizutragen, wenn es der Entlastung dient. Hier werden nämlich alle Vorgänge behindert, die der Entlastung dienen und es wird - so wie das U-Haft-System - aufgebaut ist, wissentlich die Verurteilung eines Unschuldigen in Kauf genommen.

Ziel der U-Haft ist es letztlich möglicherweise, die persönlichen Beziehungen, berufliche Tätigkeiten und die Gesundheit eines U-Häftlings an die Wand zu fahren, um diesen entweder durch die Reaktion der Abwehr der persönlichen Gefahren nun erst recht entrechten zu können oder zu verhindern, dass ein Gegenbeweis geschaffen wird. Ausserdem kann man in U-Haft gegen einen Beschuldigten Beweismittel fingieren und Zuegen beeinflussen, um eine Verurteilung zu erreichen. Es bedarf nur eines korrupten Verteidigers, der einen Mandanten verrät, um einem anderen Mandanten Vorteile zu verschaffen.

U-Haft ist - von Ausnahmen abgesehen - der Vorbereitung der Verurteilung um jeden Preis dienlich.

Die Beweislage ist oft mit Anwälten ausgehandelt und schon vor dem Prozess zwischen Anwälten, Staatsanwälten und Richtern ohne Wissen des Angeklagten verhandelt.

Der Betroffene hat selbst dann keine Chance wenn er unschuldig ist, wenn das " Kartell der Juristen" zuschlägt und ein StA einem Anwalt für einen anderen Fall günstige Urteile verspricht, wenn er einer Verurteilung in einem anderen Fall, in welchem die Schuld nicht nachgewiesen werden kann, Zustimmung erteilt.

Eine Berufshaftpflicht hat also selbst wenn es sie geben würde, keinen Sinn, weil man nämlich zuerst jene, die an Verurteilungen von Unschuldigen oder teiwleise unschuldigen beteiligt sind, hinter Gitter bringen müste. Welcher Staatsanwalt wird jedoch wegen Verdunklungsgefahr seine Ermittlungsbeamten, seine Freunde vom „Stamnmtisch Meineid“ wie liebewoll die Stammtische von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten genannt werden, in Haft nehmen. Bevor eine Mainipulation aufgedeckt werden darf, bleibt eher ein Unschuldiger Jahre hinter Gitter.

Gruss Günter

Allerdings erhebt sich dann bei mir sofort die Frage: Wer soll
das denn bezahlen?

die berufshaftpflicht des verursachers

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vision of social control

wo ist eine Berufshaftpflicht zu sehen ?

ein selbstläufer ist das nicht,
das siehst du schon an der
psychKG-statistik in bayern.

http://www.wdr.de/tv/recht/sendung/beitrag/rs2000013…

wird bayern verrückter?

oder gefährdet
die konzentration
von entscheidungsgewalt
in den händen weniger
freiheit heute mehr?

der übergang
der demokratie
in diktatur

ist manchmal fließend.

wie beim ersten kaiser

Ein Richter haftet
nicht für Urteile

was verstehst du unter verbraucherschutz?

http://www.realcrime.at/foucault.html
http://www.raffiniert.ch/sfoucault.html

Ziel der U-Haft ist…,
die persönlichen Beziehungen,
berufliche Tätigkeiten und
die Gesundheit eines U-Häftlings
an die Wand zu fahren,
um diesen entweder durch
die Reaktion der Abwehr
der persönlichen Gefahren
nun erst recht entrechten zu können oder
zu verhindern, dass ein Gegenbeweis geschaffen wird.

wer will das so von wem?

U-Haft ist… der
Verurteilung dienlich.

Die Beweislage ist oft mit Anwälten ausgehandelt

billiard per bande.

selbstschutz ist wichtig

Bevor eine
Mainipulation
aufgedeckt
werden darf,

darf?

bleibt eher ein
Unschuldiger Jahre
hinter Gitter.

öffentlichkeit schützt,

wolf biermann
war nie im knast,

aber eine frau, die
eins seiner lieder
abgetippt hat.

verrückt?

normal,

im kühlschrank
verschimmelt erst,
was am weitesten
hinten steht.

besonders, sobald du es
in großer stückzahl lagerst.

zynisch? nein, bitter & ent-täuscht.

Hallo raimund
Der fall war vor 9 Jahren, und der Unschuldig verurteilte wurde „bereits“ nach 40 Monaten also nach 3 Jahren un 4 Monaten, entlassen.

Ich persönlich würde ja auch 500 DM pro Monat als etwas mager ansehen. Man sollte vieleicht ein etwas realistischeres Durchschnittsnettogehalt nehmen.

Über Gutachter:
Ich möchts nicht machen.
Wenn ein Gutachter sich zuungunsten desd Angeklagten irrt, ist er „der Knecht des Staatsanwaltes“, wenn er sich zugunsten des Angeklagten irrt (und die Sache dann schiefgeht) ist er ein unfähiger Stümper, der grob fahrlässig einen Verbrecher laufen lässt.
Gerade bei Kindsmißbrauchsprozessen ist der Druck von aussen ungeheuerlich.
Es sollten standardmäßig mehrere unabhängige Gutachter eingeschaltet werden.

Gruß
Mike

Hallo Michael,

Ich persönlich würde ja auch 500 DM pro Monat als etwas mager
ansehen. Man sollte vieleicht ein etwas realistischeres
Durchschnittsnettogehalt nehmen.

Dem muß ich doch energisch widersprechen. Man lebt doch nicht für das Nettogehalt! Als Berechnungsgrundlage für den Schadensersatz sollte neben dem entgangenen Nettoverdienst (und der RV-Abgaben!) auch die versäumte Freizeit, Spaß, Musik, Freundschaften, Urlaub, Sex, Shopping, Kindererziehung… selbstverständlich sein.

Und noch einen zum Steuerzahler: Wenn eine Haftpflichtversicherung, die derartige Schadensersatzleistungen abdeckt nicht möglich ist, dann verdammt noch mal sollte lieber der Steuerzahler die Zeche zahlen als gar keiner. Außerdem werden dann die Entscheidungsträger (Gutachter, Richter, Staatsanwälte) dem offenbar dringend nötigen Druck ausgesetzt, Urteile herbeizuführen, die etwas gründlicher überdacht sind.

Über Gutachter:
Ich möchts nicht machen.
Wenn ein Gutachter sich zuungunsten desd Angeklagten irrt, ist
er „der Knecht des Staatsanwaltes“, wenn er sich zugunsten des
Angeklagten irrt (und die Sache dann schiefgeht) ist er ein
unfähiger Stümper, der grob fahrlässig einen Verbrecher laufen
lässt.
Gerade bei Kindsmißbrauchsprozessen ist der Druck von aussen
ungeheuerlich.
Es sollten standardmäßig mehrere unabhängige Gutachter
eingeschaltet werden.

Richtig. Dennoch sollte man aber auch endlich einmal aufhören von Gutachtern Aussagen wie „schuldig“ oder „nicht schuldig“ zu verlangen. Unserer Gesellschaft fehlt das Verständnis zur Fuzzy-logic, also Aussagen zu akzeptieren wie „kann, muß aber nicht“ oder „ist unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen“. Die Konsequenz daraus lautet dann natürlich, daß das Prinzip „in dubio pro reo“ arg strapaziert wird, aber - mein Gott - so ist es nun mal.

Grüße

R o b.