Hallo an alle,
ich habe 1. keine passenden Titel gefunden und 2. diese Sache bewußt nicht in Mietrecht eingestellt, da es meines Erachtens nicht um Mietrecht geht, eher um die Frage ob und wie man eine abzusehende „Gefahr“ (im weitesten Sinne) verhindern kann, oder fordern darf etwas zu tun um diese zu vermeiden. Daher falls es doch zu Mietrecht gehört, bitte ich um Verzeihung.
Situationsbeschreibung:
Mal angenommen es gibt ein großes Haus (Eigentümergemeinschaft) mit ca. 10 Wohnungsparteien. In 8 Wohnungen wohnen Mieter, in 2 Wohnungen wohnen die Eigentümer selbst (der eigenen Wohnung, nicht der restlichen Wohnungen - die gehören anderen Eigentümern die woanders leben). Das nur zum Rahmenbilld, falls es wichtig sein sollte.
Das Haus hat angenommen 3 Stockwerke, jede Wohnung hat einen Balkon und/oder Terasse, alles schön übereinander gebaut. D.h. über der Terasse im EG prangt auch gleich der Balkon im 1.OG und 2.OG. Wie das so ist mit der Schwerkraft - alles was oben locker ist, oder dem Wind im 2.OG (und 1. OG) nicht widerstehen kann, fällt auf die Terasse des „Bewohners“ im EG. Während natürlich „leichte“ Dinge (Kindersocken, Kippen, Blätter) ja kein Problem sind das man nicht selbst bereinigen kann und durch mangelndes Gewicht keinen Schaden anrichten, stellen große und schwere Gegenstände eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.
Angenommen nun ein Bewohner im 2.OG hätte tatsächlich auf die jeweiligen Ecken der Brüstung (d.h. die Brüstung ist eine kleine Mauer, ohne ein zusätzliches Geländer darauf … einfach auf der Brüstung…) seiner Dachterasse jeweils zwei bepflanzte Töpfe gestellt. Angenommen nun bei einem Gewitter vor einem Jahr wurde einer dieser Töpfe schonmal heruntergeweht und beschädigte zum Glück nichts. Und angenommen im Winter wurde der gleiche Pflanztopf wieder vom Wind umgestoßen, allerdings wurde nur eine gepflanzte Hecke zur Hälfte zerstört. Und wieder angenommen jetzt stehen beide Pflanztöpfe wieder - genauso ungesichert wie bisher, auf den Ecken der Brüstung und da die Flugbahn des Topfes immer recht gleich ist, kann durch einen Fall eines der Töpfe durchaus auch mehr als nur ein Gebüsch zerstört werden. U.a. die Pflanzen und Terassenausstattung des Bewohners im EG und auch der Mensch selbst, denn da wo der Topf bisher hinfiel ist gepflasterte Terasse.
Meine Frage nun - kann man mit Recht (vor allem welchem Recht?) die sturmsichere Befestigung dieser wirklich schön anzusehenden Pflanztöpfe vom Bewohner im 2.OG (ist Eigentümer falls das wichtig ist) verlangen (oder muss sowas auch noch TÜV haben oder eine Bauabhnahme?)? Oder dürfen solche Pflanztöpfe so nicht aufgestellt werden? Oder kann man die Entfernung und Sicherung nur dann verlangen, wenn ein Mensch/Katze/Hund schon erschlagen wurde? Reicht es aus wenn der Bewohner des 2.OG auf eine Anfrage sagte „wir haben extra schwere Steine in den Topf gesetzt, damit er nicht umgeweht werden kann, der ist sicher“?
Kann mir jemand erklären ob man hier machtlos ist bis zu einem Schaden an einem Menschen und dann erst etwas gefordert werden kann? Oder gibt es dafür gar eine Regelung die das Dekorieren von Dachterassen und Balkone mit schweren Töpfen regelt?
Ehrlich gestanden sieht diese Deko wirklich wunderschön aus, aber ich möchte weder Gebüsch noch Katze sein, wenn das Ding von einem Gewitterwind umgepustet wieder einen Abflug machen sollte…
Danke für Hinweise und Tips.
Grüsse
Helena