angenommen durch einen Windstoß hätte sich ein schwerer, bepflanzter Terrakottatopf von seinem Standort (eine Terassenbrüstung ohne Geländer) im 2. OG umwehen lassen und wäre auf eine Terasse im EG geknallt - nicht auf der „öffentlichen Seite des Hauses“, sondern auf der Seite die „nur den Bewohnern des Hauses zugänglich ist“. Angenommen durch den Aufprall wurden 3 dort stehende Pflanzen komplett zerstört, wie auch ein dort befindlicher Miniteich inkl. der Pflanzen die der Teich in sich trug.
Frage: Muss die Haftpflicht des Besitzers des schadenverursachenden Terrakottatopfes im 2. OG den Schaden des Bewohners im EG zahlen?
Angenommen als der Bewohner im EG nachhause kam, lagen auf der Terasse nur die Reste seiner zerstörten Pflanzen und des Miniteiches, keine Reste eines „verursachenden Gegenstandes“. Angenommen ein Terrakottatopf der noch vor zwei Tagen auf der Brüstung stand, genau über der jetzigen Schadensstelle, ist „verschwunden“. Und angenommen der Bewohner im 2.OG antwortet auf die Frage ob der verschwundene Terrakottatopf evtl., zufällig, unter Umständen, rein hypothetisch angenommen die Verwüstung auf der Terasse im EG angerichtet haben könnte mit einem volltönenden „verpiss dich und nerv mich nicht“ - besteht die Chance dass der Bewohner im EG irgendwas tun kann? Z.b. dass der Schaden bezahlt wird oder schwere Terrakottatöpfe nie wieder auf Brüstungen postiert werden - auch ohne „beweislastiges Material“ wie übriggebliebende Brocken des Terrakottatopfes?
Ist der Bewohner des oberen Geschosses, von dem der Topf flog ein Mieter eines Eigentümers der Wohnungen? Wenn ja, würde ich diesen darauf aufmerksam machen, dass sein Mieter ungesicherte schwere Blumentöpfe auf die Balkonbrüstung stellt, die eine potentielle Gegfahrenquelle darstellen.
Fotos, Schriftliches (der Bewohner des Erdgeschosses hat ja mehrfach darauf hingewisen, dass das gefährlich ist) und Zeugen sind natürlich nie verkehrt, bei soetwas.
Im Zweifel muß halt doch mal ein Brief von einem Anwalt kommen. Manchmal wirkt das.
es ist „völlig fiktive und nur angenommene“ Fortsetzung der „angenommenen“ Situation die du verlinkt hast…
Ist der Bewohner des oberen Geschosses, von dem der Topf flog
ein Mieter eines Eigentümers der Wohnungen?
Der nette Bewohner im OG ist der Eigentümer der in seiner eigenen Wohnung wohnt.
Fotos, Schriftliches (der Bewohner des Erdgeschosses hat ja
mehrfach darauf hingewisen, dass das gefährlich ist) und
Zeugen sind natürlich nie verkehrt, bei soetwas.
Im Zweifel muß halt doch mal ein Brief von einem Anwalt
kommen. Manchmal wirkt das.