servus,
frage…wenn jemand mit gras bebusted wird…dürfen die bullen dann ohne durchsuchungsbefehl zu dir rein kommen und die wohnung durchsuchen?? also sobald sie dich erwischen dürfen sie die wohnung ohne durchsuchungsbefehl durchsuchen?? kann doch nicht sein oder??
Gefahr in VERZUG
Hallo!
frage…wenn jemand mit gras bebusted wird…dürfen die bullen
Danke erstmal für diese wundervolle Formulierungen. Es ist ja wichtig, dass man einen Eindruck vom Geschehen bekommt. Ich hab nach „Gras“ und „gebustet“ in einer juristischen Datenbank gesucht - ist ein Klassiker in der Rechtsprechung…
dann ohne durchsuchungsbefehl zu dir rein kommen und die
wohnung durchsuchen??
Steht ja so im Gesetz, dass das auch ohne Durchsuchungsbefel geht, der im übrigen Kein Befehl ist, sondern ein Beschluss.
also sobald sie dich erwischen dürfen
sie die wohnung ohne durchsuchungsbefehl durchsuchen?? kann
doch nicht sein oder??
Kann schon sein, kommt aber drauf an. Bei Gefahr in Verzug gehts auch ohne - und die besteht, wenn bei Einholung einer richterlichen Entscheidung der Zweck der Maßnahme vereitelt würde. Ich weiß ja nicht wie der Fall genau sein soll, aber wenn ich mit meinem Grad gebustet werde, dann würde ich vielleicht schleunigst versuchen, etwaige andere Dinge, die ich noch in der Wohnung habe, verschwinden zu lassen.
Wenn der gebustete das mit den Bullen irgendwie gar nicht hinnehmen kann, kann er bei den Homies vom zuständigen Amtsgericht anaolg § 98 II StPO einen krassen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. „Gefahr in Verzug“ ist nämlich ein Rechtsbegriff der fett überprüft werden kann.
Gruß,
Florian.
Danke erstmal für diese wundervolle Formulierungen. Es ist ja
wichtig, dass man einen Eindruck vom Geschehen bekommt. Ich
hab nach „Gras“ und „gebustet“ in einer juristischen Datenbank
gesucht
So schnell? Hast du etwa daheim Zugriff auf jurist…!?
Neidisch:
Levay
Hallo!
So schnell? Hast du etwa daheim Zugriff auf jurist…!?
Beck-online
Außerdem ist ja die gebusted-Entscheidung (OLG Hamm) neulich erst in der JA gewesen.
Neidisch:
Kein Grund zum Neid.
Gruß,
Florian.
Kein Grund zum Neid.
Doch. Auf Beck online bin ich auch neidisch.
Levay
…dürfen die bullen
dann ohne durchsuchungsbefehl
Ja, Bullen brauchen keine Durchsuchungsbefehl, die nehmen Anlauf und rennen dann so durch die Tür. Anschließend wird alles Grünzeug genüsslich aufgefressen und später in Ruhe wiedergekäut. Dann noch einen ordentlichen Haufen in die Wohung „wo so richtig stinkt“ und du beschwerst dich bei dem Landwirt, der sein Hornvieh so einfach rumlaufen lässt.