Gefahr / Moeglichkeiten: Mietwohnung als GmbH-Sitz

Hallo!

Waere toll, wenn hier jemand theoretische und/oder praxisnahe Erfahrung mit haette! Danke schonmals!

Mehrere Gesellschafter gruenden eine GmbH, deren Geschaefte ueber das Web abgewickelt werden.
Da sich die Gesellschaft noch nicht die Miete von Bueroraeumen leisten kann, soll die Adresse eines Miethauses als offizieller Sitz dienen (notwendig fuer Handelsregistereintrag), in denen einer der Gesellschafter als Privatperson zusammen mit einer anderen Privatperson eine Wohnung mietet.
Der Vermieter willigt ein, dass an der Klingel und am Postkasten des Mieters zusaetzlich noch „Supertoll GmbH“ vermerkt wird zwecks Postempfang.

(a) Geht das ueberhaupt, wenn die GmbH nicht im Mietvertrag erwaehnt ist, also nicht offiziell Mitmieter ist? Oder ist die Gesellschaft bereits Mitmieter, solange ihr Name an der „richtigen“ Klingel steht und der Gesellschafter Mieter ist?

(b) Kann die GmbH einfach nur eine Adresse als Sitz haben, solange es kein Postfach ist, zwecks ladungsfaehiger Anschrift? Sprich: Hauptsache, die Post kommt im richtigen Briefkasten an, ohne dass es ein Postfach ist. Oder muessen tatsaechlich physische Raeumlichkeiten mit der GmbH verbunden sein? (hier soll nix geheimgehalten oder versteckt werden, nur private Unannehmlichkeiten vermieden werden)

© Wenn die Adresse der GmbH aber eigentlich nur private Raeume „beinhaltet“ (reine Privatwohnung eben), wuerden diesen private Raume der Wohnung dann trotzdem zwangsweise als die sog. Geschaeftsraeume der GmbH angesehen?

(d) Welche Gefahren lauern dann? Spezifisch:

(d1) Wuerde die Privatwohnung durchsucht, wann immer ein Richter einen Durchsuchgsbefehl fuer die „Geschaeftsraeume der Gesellschaft“ ausstellt? Oder gibt es dann halt keine Geschaeftsraeume?

(d2) Bei einer Pfaendung durch einen Gerichtsvollzieher, kaeme der dann in die Privatwohnung? Muss dann der besagte Gesellschafter einzeln erklaeren oder rechtfertigen, dass da alles sein privates Eigentum ist? Die Gesellschaft hat natuerlich Aufzeichnungen ueber Anschaffungen fuer die Gesellschaft - wuerde diese dann automatisch in besagter Privatwohnung vermutet, so dass diese durchsucht bzw. der Gerichtsvollzieher dort eintreten darf?

Gibt es tatsaechliche Gefahren bzgl. dieser Konstellation, die hier nicht erwaehnt sind?

Vielen Dank!!

Hallo!

Hm, weiss hier leider niemand bescheid? Auch nicht zu nur einem Aspekt vielleicht?

Danke!