Gefahr- und Leitungsrecht?

Was bedeutet es, wenn das im Grundbuch steht?

Danke für Infos!

Grüße
Carolin

Hallo!

Es gibt kein Gefahr-Recht, da hast Du dich wohl verhört.

  1. Geh- und Fahrtrecht: es berechtigt z.B. einen Nachbarn, eine bestimmte Fläche deines Grundstücks zu betreten bzw. zu befahren. Näheres ist aus der Grundakte bzw. der Bestellungsurkunde, auf die im Eintrag im Grundbuchauszug verwiesen wird, ersichtlich. Diese kannst Du im Grundbuchamt einsehen.

  2. Leitungsrecht: eine Leitung läuft durch/über/unter dem Grundstück durch, z.B. Stromleitung des Energieversorgers. Auch hier kann näheres aus den Akten bzw. Urkunden entnommen werden.

Grundsätzlich gilt: vor Erwerb den eingetragenen Rechten auf den Grund gehen, da sie nicht ohne zustimmung des Begünstigten gelöscht werden können.

(Rohr-)Leitungsrechte sind nichts außergewöhnliches, Geh- und Fahrtrechte können jedoch eine Wertminderung bzw. Beschränkung der Nutzung des Grundstückes darstellen.

Gruß

Armin

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Danke Armin!

Es geht um Leitungsrecht.
Über mein Grundstück wird in Zukunft eine Abwasserleitung vom Nachbarn über das komplette Grundstück führen.
Das muss ins Grundbuch eintragen lassen.
Da stellt sich die Frage, welche Formulierung gewählt werden soll.
Oder gibt es nur einen Eintrag Leitungsrecht ja/nein?

Danke für deine Hilfe!

Grüße
Carolin

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Hallo!

Die „Formulierung“ ist nicht Euere Sache. Ihr müßt zum Notar gehen und eine „Grunddienstbarkeit“ bestellen. Dazu wird ein Vertrag abgeschlossen, in welchem genau geregelt ist, wo die Leitung verläuft, daß der Nachbar Dein Grundstück betreten und es aufgraben darf um die Leitung zu Reparieren, daß er das Grundstück danach wieder in den ursprünglichen Zustand verwandeln muß, und und und. Der Notar wird Euch hier beraten.

Anschließend geht der Vertrag an das Grundbuchamt, hier wird dann im Grundbuch in Abteilung II (Lasten- und Beschränkungen) die Dienstbarkeit mit Bezug auf die jeweilie Urkunde eingetragen.

Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht, da der Notar das meiste Regelt. Zu beachten ist allerdings: wo soll die Leitung durch Dein Grundstück laufen? Hast Du dadurch Einschränkunen in der künftigen Nutzung? Du kannst z.B. keine Garage über der Leitung bauen. Wer trägt die Kosten für die Eintragung? Bekommst Du eine Entschädigung dafür, usw.

Gruß

Armin

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