Gefährdungsbeurteilung von Raucherkabinen

Hallo Leute,

jetzt ist die neue BetrSichV bereits fast 2 Monate in Kraft und noch immer tun sich für mich Fragen dazu auf.

Ich hab zwar zwischenzeitlich erfahren, dass für jede Maschine - selbst für ein Werkfahrrad - eine Gefährdungsbeurteilung geschrieben werden muss.

Jetzt meine Frage; Trifft das auch auf Raucherkabinen zu?

z.B. bei der Brandlastermittlung durch eine Raucherkabine könnte man eine Gefährdungsbeurteilung zu rate ziehen. Aber ist diese überhaupt gem. BetrSichV gefordert?

Ich hoffe, es kann uns jemand Klarheit hierüber geben.

Gruß Thorsten

Hallo!

Fahrrad mag sein, aber ist ein Raucherunterstand/-Kabine ein „Arbeitsmittel“ nach der Definition des § 2 ?
Ich meine nein.

MfG
duck313