Gefahren nach dem Check-Out!

Hallo Leute,

nehmen wir an Hänschen kommt wie gewöhnlich um 8:00 in die Arbeit und hat dringendst wichtige!!! Aufträge zu erledigen - so ca. 30-50, da es aber dermaßen viele am bestimmten Tag sind und es leicht passieren kann dass die letztendliche Aufgabe Nr. 50 nicht erledigt wurde, will Hänschen diese Aufgabe "50 nach dem CHECK-OUT (Arbeitsschluss)…um sagen wir mal 16 Uhr nachträglich, direkt nach dem aus-checken (während er sich noch am Arbeitsplatz befindet), erledigen.

Macht er sich dabei strafbar?

Greetings Stefan

Hallo

Macht er sich dabei strafbar?

mal komisch gefragt: Warum macht er keine Überstunden, sondern muss das heimlich nach Dienstschluss machen?!

LG
S_E

Weil er, wie wir mal annehmen würden, seinen Auftrag Nr. 50 „Vergessen“ hat zu erledigen.

L. Grüße

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Hallo Stefan,

Weil er, wie wir mal annehmen würden, seinen Auftrag Nr. 50
„Vergessen“ hat zu erledigen.

und das fällt ihm Punkt Gongschlag Feierabend ein? *grübel* Und es gibt keine Möglichkeit, dann wieder „einzuchecken“? Oder den Auftrag halt am nächsten Tag als Nummer 1 zu erledigen?

Aber irgendwie scheint mir, dass Du Deine Frage etwas konkreter formulieren müsstest, damit man Dir kompetent helfen kann…

*wink*

Petzi

Moin,

direkt nach dem aus-checken (während er sich
noch am Arbeitsplatz befindet), erledigen.

=> warum checkt er nicht wieder ein?

Macht er sich dabei strafbar?

=> aus welchem Grund könnte er sich strafbar machen? Was ist das denn für eine Tätigkeit, dass dieser Gedanke kommt?

Was spricht dagegen, diese Aufgabe noch an diesem Tag zu erledigen, wenn es scheinbar sehr wichtig ist, dass sie an diesem Tag noch zu erledigen ist?

Ein paar mehr Details dürfen es ruhig noch sein.

Schöne Grüße
e

Hallo,

Macht er sich dabei strafbar?

Verstößt Hänschen gegen ein Gesetz, das er hier nicht nennt?
Sollte es ein Verstoß gegen die AZO sein, wäre der AG dafür verantwortlich - aber nicht Hänschen.

Gruß
Otto