Gefahrene Kilometer zur arbeit absetzen?

Guten Abend an alle,

ich habe am 11.07.11 eine neue Arbeitsstelle angetreten.
Meine tägliche Fahrt zur Arbeit beträgt 50km und zurück genau das gleiche.

Da ich meine Ausbildung beendet habe und mich in solchen Dingen gar nicht auskenne, kommt nun meine Frage kann ich die 100 km ( hin und zurück) pro Tag angeben die ich immer zurück lege?
Werden die ganzen 100 km pro Tag berechnet?
Außerdem muss ich 2mal im Monat Samstags arbeiten wodurch ja meine Jährlichen Arbeitstage steigen, kann ich die Samstage somit auch drauf rechnen?

Spielt es eine Rolle, dass ich zurzeit noch das Auto von meinen Eltern benutze, da ich momentan kein Geld für ein eigenes habe?

Mit freundlichen Grüßen

Kamil

Hallo Kamil,

ich habe mal das Wichtigste was du wissen musst aus dem Gesetz rausgesucht und was noch sinnvoll ist dazu geschrieben.
Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung (also in deinem Fall 50 km) zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.
Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt wird.
Behinderte Menschen,
1.deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt,
2.deren Grad der Behinderung weniger als 70, aber mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind,
können anstelle der Entfernungspauschalen die tatsächlichen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ansetzen.
Wegen der Samstagsarbeit ist es ratsam eine Arbeitgeberbescheinigung zu besorgen, wo drinsteht wie viele Tage du insgesamt im Kalenderjahr gearbeitet hat. Diese gibt man dann mit der Steuererklärung ab.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

Schöne Grüße
Andreas

Hallo Kamil,
Aufwändung für zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden nur einfach angesetzt(nur hin oder nur zurück). Was deine Arbeitstage angeht, nimm die tatsächlich Anzahl der Tage auf.

lg und wünsche dir eine hohe Rückerstattung:smile:

Hallo Kamil,

ja, du kannst Fahrten zu deiner Arbeitsstelle von der Steuer absetzen, aber in deinem Fall nicht 100km pro Tag sondern lediglich die einfache Strecke, also 50km. Es ist unerheblich, ob du mit deinem eigenen Fahrzeug oder mit dem deiner Eltern fährst. Du musst allerdings in der Steuererklärung das Kennzeichen des Fahrzeuges angeben.
Auch die Samstage sind kein Problem, bei der Steuererklärung musst du lediglich die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr angeben. Es wäre abaer evtl. gut, wenn dir dein Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Anzahl der gearbeiteten Samstage im Jahr schreibt.
Du hast auch die Möglichkeit, dir einen Steuerfreibetrag über deine Fahrtkosten eintragen zu lassen, dann wird die Steuer die darauf entfällt erst gar nicht monatlich abgezogen und du musst nicht bis zum Lohnsteuerjahresausgleich warten bis du dein Geld zurück hast.
Ich hoffe, dass ich deine Frage ausreichend beantwortet habe, wenn nicht, dann einfach nochmal nachfragen.

Gruss
Wilfried

Hallo,

es spielt eigentlich überhaupt keine Rolle mit welchem Auto du an die Arbeit fährst.
Du solltest dir immer gut notieren wann du gearbeitet hast und wann nicht. Auch Urlaub und Krankheitstage solltest du dir notieren. Anhand von diesen Aufzeichnungen kannst du deine Arbeitstage genau angeben.

Was die Kilometer betrifft, so will das Finanzamt immer die Kilometer für die Einfache Strecke wissen. Also in deinem Fall 50 km. Ob jetzt die gesamte oder die Einfache Strecke abgesetzt werden kann weiß ich nicht 100%ig.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen

LG

Hallo Kamil,

also Du kannst leider nur einen Weg zur Arbeit angeben, also 50 km pro Arbeitstag. Welches Fahrzeug du benutzt, ist egal, sogar wenn Du mit jmd. zusammen fahren würdest. Und Du kannst jeden Tag, den Du zur Arbeit gefahren bist ansetzen, ergo auch sSmstag.

Gruß
Denise

Hallöchen Wilfried,

ich hätte noch eine Frage.
Was muss ich denn machen wenn ich so einen Freibetrag einrichten will?
Wonach richtet sich dieser Freibetrag?
Kriege ich dann noch am Ende eines Jahres Steuern zurück? oder gar nicht mehr?

Wie kann ich denn diesen Freibetrag einrichten lassen?
Kann ich das jetzt auch machen lassen, oder erst nächstes Jahr?
Kann ich den Freibetrag auch fallen lassen wenn ich z.B. in der Mitte eines Jahres eine Arbeit finde die bei mir um die Ecke ist und wo ich dann meine Kilometer nicht mehr absetzen muss?

Lg

und vielen viel dank für Eure schnelle Hilfe

Kamil

Hallo Kamil,

das mit dem Freibetrag funktioniert so:
auf’s Finanzamt gehen, einen Antrag holen (einfach den Leuten dort erklären was du willst, sie geben dir dann schon den richtigen Antrag), diesen ausfüllen und wieder abgeben.
Der Freibetrag richtet sich nach deinen Aufwendungen für die Fahrtkosten (das sind 0,30 Euro pro einfacher Kilometer, also in deinem Fall 15 Euro pro Arbeitstag). Für diesen Betrag zahlst du dann weniger Steuern.
Wenn du einen Freibetrag hast, dann musst du einen Lohnsteuerjahresausgleich machen, das verlangt das Finanzamt dann.
Ob du dann noch Steuern für dieses Jahr herausbekommst richtet sich nach den sonstigen Aufwendungen, die du beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machst.

Du kannst den Freibetrag auch jetzt noch eintragen lassen. Dies muss allerdings jedes Jahr geschehen. Wenn du also jetzt einen Freibetrag eintragen lässt, dann hast du diesen nicht automatisch im nächsten Jahr.

Ob du den Freibetrag wieder „fallen lassen kannst“, kann ich dir leider nicht sagen, da habe ich kein Wissen darüber, aber theoretisch müsste es möglich sein.

Gruss
Wilfried

Hallo Kamil,

soweit meine Erfahrugnen sind, können nur die Entfernungskilometer angesetzt werden, also nicht Hin-und Rückfahrt, sondern nur einmal 50km. Und bei den Arbeitstagen werden in der Steuererklärung alle angegeben, also auch die gearbeiteten Samstage eingerechnet.
Von wem das Auto stammt, spielt meines Erachtens keine Rolle.

Grüße
Frauke

Hallo Kammil,

für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kannst du die Entfernungskilometer pro Arbeitstag ansetzen, die du mit dem eigenen Fahrzeug zurücklegst.

D.h. du kannst die Hinfahrt ansetzen für die Arbeitstage ohne Urlaub. Aber es muss mit deinem Auto sein. Vielleicht kannst du dir den Wagen überschreiben lassen?

Viele Grüße
Sebastian

Hallo Kamil,
für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte gilt jeweils die einfache Strecke (also nur 1 Weg 50 km). Dabei werden alle Arbeitstage gerechnet, die man hatte (also auch die Samstage). Es werden also sowohl die Tage gerechnet, die man mehr leistet, wie auch die, an denen man nicht arbeitet: Urlaub und Krankheit.

Es spielt keine Rolle, ob man mit dem eigenen oder mit einem anderen PKW fährt. Nur, wenn man öffentliche Verkehrsmittel nutzen würde und die Kosten abrechnet, gibt es eine Höchstgrenze von 4.500 EURO (wenn man höhere Kosten nicht belegen kann).

Ich hoffe, ich konnte dir damit weiter helfen.
Viel Erfolg im neuen Job :smile:

Gruß
Shannon

Hallo danke für die schnelle antwort.

Nur kurz für mich, ob ich das richtig verstanden habe.

Ich kann mit dem Auto von meinen Eltern weiterhin fahren, kann die Samstage auch mit einbeziehen und muss meinen Urlaub und die Krankheiten nicht abziehen.

Ich wollte euch nochmal was fragen.

Was meint Ihr was besser ist, ob ich einen Freibetrag mache oder bis zum Steuerjahresausgleich warten soll?

Lg

Kamil und danke!
Schönes Wochenende!

Hallo nochmal,
sorry, da hast du was falsch verstanden:
ja, die Samstage können mit gezählt werden. Aber genauso, wie man zusätzliche Tage dazu zählt, zieht man natürlich Tage ab, an denen man die Strecke NICHT fährt (Urlaub u. Krankheit). Es werden nur die tatsächlich auch gefahrenen Tage gezählt.
Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

Ob man einen monatlichen Freibetrag einträgen lässt oder über den Einkommensteuerjahresausgleich abrechnet, muss man selbst entscheiden: wenn man monatlich mehr netto haben möchte, lässt man sich den Freibetrag eintragen. Voraussetzungen für die Lohnsteuer-Ermäßigung und Antrag findest du hier - http://www.steuerlinks.de/lohnsteuerermaessigungsant…

Gruß nochmal

Hallo,
grundsätzlich gilt, dass nur die einfache Entfernung angesetzt werden kann.
Samstage werden natürlich auch berücksichtigt.

Im Falle der Nutzung eines Fremdfahrzeuges kenne ich die Regelung leider nicht.

MfG
R.Ott

Hallo,

in der Einkommensteuererklärung kannst Du nur die einfache km (50 km) angeben. Wird dann automatische doppelt gerechnet.
Angaben der Arbeitstage gibts Du 5/6 Tage an.
Somit sind auch diese mit km berücksichtigt.
Arbeitstage sind: im Saarland 251 abzüglich Urlaus- und Krankheitstage.
Mit welchem Pkw Du gefahren bist spielt keine Rolle. Denke aber daran, daß für den Pkw die Haftpflichtversicherung nicht geltend machen kannst.
Da Du aber die Ausbildung im Juli 2011 beendet hast und
Du nicht mehr als 15.500 € brutto verdientest im Jahr (nehme mal an in 2011)bist Du auch nicht Einkommensteuerpflichtig. Solltest Du mehr verdient haben wäre eine Prüfung notwendig. Eventuell hast Du noch andere Angaben zu machen wie z.B. Vermögenswirksame Leistungen, Lebensversichungen, zusätzliche oder private Krankenversicherung, Bewerbungskosten oder andere außergewöhnliche Belastungen.

mfg
Syleif