Gefahrenstoffe - Fachkundige Einweisung Pflicht?

Ich habe eine Frage zum Thmema Arbeitssicherheit. Vielleicht kann mir jemand sagen wo ich nach dem Gesetz/der Bestimmung suchen muss.

Es geht dabei um die Arbeit mit Gefahrenstoffen. Gibt es ein Gesetz, das vorschreibt, dass ein Arbeitnehmer von einem Fachmann in die Arbeit mit gefährlichen Stoffen eingewiesen werden muss?

Nabend

Ich habe eine Frage zum Thmema Arbeitssicherheit. Vielleicht
kann mir jemand sagen wo ich nach dem Gesetz/der Bestimmung
suchen muss.

Wenn man Herrn Google benutzt findet man schon eine ganze Menge…
unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/)


Es geht dabei um die Arbeit mit Gefahrenstoffen. Gibt es ein
Gesetz, das vorschreibt, dass ein Arbeitnehmer von einem
Fachmann in die Arbeit mit gefährlichen Stoffen eingewiesen
werden muss?

Bei Gefahrstoffen wird man auch fündig bei Herrn Google
http://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/ind…

und dort findet sich sicher relevantes zu deinem Interesse

Freundlicher Gruß
MG

Ja, ist Pflicht. Es gilt das Arbeitssicherheitsgesetz. Nähere Infos dazu findest du auf der Homepage deiner Berufsgenosenschaft.

Hallo

Ich habe eine Frage zum Thmema Arbeitssicherheit. Vielleicht
kann mir jemand sagen wo ich nach dem Gesetz/der Bestimmung
suchen muss.

Die Gefahrstoffverordnung wurde ja schon genannt.

Es geht dabei um die Arbeit mit Gefahrenstoffen. Gibt es ein
Gesetz, das vorschreibt, dass ein Arbeitnehmer von einem
Fachmann in die Arbeit mit gefährlichen Stoffen eingewiesen
werden muss?

Nein, die Unterweisung (so heißt sie) muss vom Arbeitgeber (oder dessen bevollmächtigtem Vertreter) mindestens jährlich und auf jeden Fall vor Arbeitsaufnahme auf Grundlage einer zuvor angefertigten Gefährdungsbeurteilung mündlich, arbeitsplatzbezogen und in dokumentierter Form (vom Unterweisenen gegengezeichnet) durchgeführt werden. Hinzu kommt dann noch eine schriftliche Betriebsanweisung.

Ausgewiesener Fachmann (für was eigentlich?) braucht der Unterweisende hingegen nicht zu sein.

Gruß
smalbop

Ein jeder mitarbeiter der mit gefährliche Stoffe arbeiten soll, muß durch ein in- oder externe gefahrgutbeauftragter geschult werden.

MfG Adriaan

Ein jeder mitarbeiter der mit gefährliche Stoffe arbeiten
soll, muß durch ein in- oder externe gefahrgutbeauftragter
geschult werden.

MfG Adriaan

Hallo,
das sind zwei verschiedenen, wenn auch überlappende Gebiete:

Gefahrgut: gefährliche Stoffe auf Straße / Schiene / Bahn, die sachgerecht verpackt, ent- und beladen und transportiert werden müssen

Gefahrstoffe: gefährliche Stoffe, mit denen im Betrieb gearbeitet wird.

Unterweisungspflicht vor Arbeitsbeginn ist geregelt in der Gefahrstoffverordnung.

Es gibt gesetztlich übrigens keinen „Gefahrstoffbeauftragten“!

Gruß,
vicky