Gefahrensymbole

Hi,

in welchem Gesetzestext finde ich eigentlich die alten Gefahrensymbole, R- und S-Sätze, die ja zumindest teilweise noch angewandt werden? In der aktuellen Fassung der Gefahrstoffverordnung jedenfalls nicht, die liegt mir vor. Hilfreich wäre die Angabe der Verordnung (bzw. sonstigen gesetzlichen Regelung), in der die Gefahrensymbole abgebildet und die R- und S-Sätze aufgeführt sind, am besten mit funktionierendem Link.

Gruß, Martin

Hallo,

Ich hab die RL 67/548/EWG in Teilen als pdf gespeichert. In Anhang III stehen z.B. die R-Sätze. Die Dateien habe ich mir die letzten JAhre nach und nach aus dem Netz gezogen und sollten auch heute noch verfügbar sein. Vielleicht kannst du mit den paar Infos weitersuchen?

Ansonsten versuch es mal auf den Seiten der BAUA.

LG Barbara

Hallo Barbara,

vielen Dank. Der Link unter baua.de hat funktioniert. In den Anhängen der Richtlinie 67/548/EWG sind tatsächlich die Gefahrensymbole sowie die R- und S-Sätze aufgeführt. Aber das ist ja nur eine Richtlinie der EG. Durch welchen Gesetzestext werden die Inhalte dieser Richtlinie in geltendes deutsches Recht überführt? Ich vermute, durch die Gefahrstoffverordnung; aber vielleicht weist Du genaueres?

Gruß, Martin

Hallo,

ich habe mit Einstufung und Kennzeichnung zwar am Rande zu tun gehabt, mein Wissen über die gesetzlichen Zusammenhänge sind aber nicht krisenfest.

Nach altem Recht fällt mir die Gefahrstoffverordnung und das „TSRG 200 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen“ ein. Nach neuem Recht unter REACH ist das GHS unter der in Deutschland implementierten Fassung zuständig.

Ich bin nicht sicher, ob ich damit jetzt weiterhelfe.

LG Barbara

Moin auch,

die alten Symbole findest du z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrensymbol#.C3.9Cbe…, die Sätze hier http://de.wikipedia.org/wiki/R-_und_S-S%C3%A4tze#Lis… und hier http://de.wikipedia.org/wiki/R-_und_S-S%C3%A4tze#Lis….

Die gelten für Stoffe ab nicht mehr, hier ist GHS zwingend anzuwenden seit 1.12.2010. Für Gemische gilt noch eine Übergangsfrist bis 1.6.2015.

Ralph

Hallo,

vielen Dank Barbara und Ralph. Ich hoffe, jetzt habe ich die Zusammenhänge:

In § 4 der Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 wird bezüglich der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung zunächst auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (auch GHS-VO oder CLP-VO genannt) verwiesen, die in ihren Anhängen die neuen GHS-Piktogramme, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise aufführt; Artikel 61 dieser EG-Verordnung enthält dann offensichtlich Übergangsfristen, in denen die Kennzeichnung noch nach der Richtlinie 67/548/EWG mit den alten Gefahrensymbolen, R- und S-Sätzen erfolgen soll oder darf.

Wer sich auskennt, mag mich korrigieren oder bestätigen; die Welt der Paragrafen ist kompliziert und die GHS-Verordnung hat einschließlich der Anhänge gerade mal schlappe 1355 Seiten …

Gruß, Martin

Moin auch,

Artikel 61 dieser EG-Verordnung
enthält dann offensichtlich Übergangsfristen, in denen die
Kennzeichnung noch nach der Richtlinie 67/548/EWG mit den
alten Gefahrensymbolen, R- und S-Sätzen erfolgen soll oder
darf.

Du sagst es. Stoffe, d.h. Materialien, die nur aus einer chemischen Substanz betehen, müssen zwingend seit 1.12.2010 nach GHS klassifiziert und ausgewiesen werden. Für Gemische gilt eine Übergangsfrist bis 1.6.2015, d.h. man kann sie heute schon nach GHS klassifizieren, muss das aber nicht. Und wenn ich mir meine Kunden so anschaue: Die einen tun es, die anderen nicht.

Ralph

Hallo,

Für Gemische
gilt eine Übergangsfrist bis 1.6.2015, d.h. man kann sie heute
schon nach GHS klassifizieren, muss das aber nicht. Und wenn
ich mir meine Kunden so anschaue: Die einen tun es, die
anderen nicht.

Weil es saukompliziert ist. Sowohl nach altem (bekanntem) wie nach zukünftigem (noch mühsam zu erlernendem) Recht.

LG Barbara

Jo, is wohl so. Aberst deswegen sind die entpsrechenden Fachmenschen ja auch gut bezahlt. Oder aber man nimmt eine softwarebasierte Lösung.

Ralph