Gefahrenübergang Paketdienst ohne Zustellversuch

Hallo zusammen,
wie sieht es beim Gefahrenübergang aus, wenn der Paketdienst nachweislich die Zustellung an die Empfängeradresse nicht versucht hat? Paket konnte angeblich wegen Empfänger nicht da nicht zugestellt werden. Eidesstattliche Versicherung eines Polizisten dass es definitiv nicht versucht wurde liegt vor, da dieser zu diesem Zeitpunkt zu Hause war. Auch die angebliche Benachrichtigungskarte gab es nicht.
Paket wurde in Paketshop geliefert, auch ohne Benachrichtigung.
Empfänger holte das Paket dann nach Rückfrage beim Paketdienst im Shop ab und unterschrieb den Erhalt.
Inhalt war allerdings zerbrochen. Paketdienst verweigert den Schadenersatz da mit Unterschrift die Ware angeblich als unbeschädigt akzeptiert wurde.

Frage:
Ist das so korrekt oder kann man hier mit dem fehlenden Zustellversuch argumentieren? Der Fahrer war schlichtweg zu faul da die Ware schwer war.
Muss man als Privatperson sofort rügen, also im Paketshop öffnen um noch Ansprüche zu haben?

Hallo

Der Paketdienst muss dem Empfänger keinen Schadenersatz leisten, da er mit dem überhaupt keinen Vertrag hat.

Der Empfänger muss sich an den Absender wenden, und der kann Schadenersatz vom Paketdienst fordern, sofern er jedenfalls die Ware entsprechend den AGB des Paketdienstes verpackt hat. Der Empfänger bekommt dann Schadenersatz vom Absender. Hoffentlich war es ein Händler, der sich auskennt, und keine Privatperson, mit der man erst jahrelang diskutieren muss.

Eine Privatperson ist hat zwar die Gefahr für seine Sendung nur, bis er sie beim Paketdienst abgegeben hat, aber wenn sie nicht ordentlich verpackt war oder er selber Schadenersatz erhält, dann muss er natürlich Schadenersatz leisten bzw. den Schadenersatz weitergeben. Normalerweise bekommt der Absender den kompletten Kaufpreis + Porto ersetzt, und das sollte er auch weitergeben.

Man sollte ein Foto (oder besser mehrere Fotos) von der zerbrochenen Ware und der Verpackung machen und dem Absender zuschicken.

Viele Grüße

So kann man nur argumentieren, wenn das Paket äußerlich beschädigt war(wo die Vermutung naheläge, auch Inhalt kann defekt sein !)

Äußerlich intakte Paket können auch im Inhalt beschädigt sein. Das kann man natürlich rügen.
Aber beim Absender, der Firma wo man bestellt hatte etwa.

Die ist Kunde des Paketdienstes und die hat auch Anspruch auf Schadenersatz, wenn es letztlich so wäre.
Äußerlich OK, innen kaputt ?
Da wird man regelmäßig dem Absender sagen „unsachgemäß verpackt-keine Haftung von uns“.

Der Empfänger muss sich in jedem Fall an den Absender halten. Zwar wird auch der Paketdienst den Empfänger auffordern die Verpackung und ggf. Ware zur Prüfung einzuschicken, aber Ersatz kriegt der Absender.

Im internen Vertragsverhältnis hat der Empfänger dann weitergehende Rechte gegen den Absender.

MfG
duck313