Hallo liebe Experten!
Ich habe da eine theoretische Situation, die mich sehr interessiert. Es wäre echt toll, wenn mir jemand zur Rechtslage etwas Genaueres mitteilen könnte.
Bsp.:
Eine Firma A mietet ein Gerät/Fahrzeug von Firma B an. Bei Anlieferung und wärend der Mietzeit gibt es keinerlei Beanstandungen. Bei Abholung wird dieses Gerät/Fahrzeug dem Frachtführer von B jedoch nicht zugänglich gemacht, sodass er unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren muss (Schlüssel fehlte). Tags darauf fährt der Frachtführer mit einem Ersatzschlüssel erneut zum Einsatzort. Nun stellt er fest, dass am Mietobjekt Schäden aufgetreten sind, welche auch vom Wachschutz, oder anders ausgedrückt, einem am Einsatzort tätigen Arbeiter einer anderen Firma, quittiert werden.
Nun verweigert der Kunde die Haftung, da er zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr auf der Baustelle tätig gewesen sei.
Fragen:
- Muss ein Kunde bei der Übergabe / Übernahme eines Mietobjektes selbst anwesend sein, damit ein Lieferschein auch gültig wird (bezogen auf die Haftbarkeit und den Gefahrenübergang)?
- Reicht es generell aus, einen Lieferschein von einem Dritten unterzeichnen zu lassen, um bspw. Schäden festzuhalten?
- Wie verhält es sich, wenn bei Übergabe / Übernahme niemand vor Ort ist? Darf der Frachtführer das Gerät einfach selbstständig als im einwandfreien Zustand übergeben, oder defekt zurück erhalten quittieren?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank vorab dafür!
Viele Grüße,
TT