Hallo alle zusammen
Ich habe mit einer kürzlich verschickten Lieferung ein Problem, welches ich in möglichst kurzen Worten mal schildern möchte:
Ich vertreibe ein Produkt, welches es in zwei Ausführungen gibt: A1 und A2 (damit ist nicht zweite Wahl o.ä. gemeint). Ein Kunde bestellt bei mir das Produkt in A1 frei Bau unabgeladen. Ich liefere diese Ware fristgemäß. Für das Abladen stelle ich als Service eine Hubvorrichtung zur Verfügung. Beim Abladen der Ware durch den Käufer bricht diese Hubvorrichtung und die Ware wird in Teilen beschädigt. Im Nachhinein stellt sich darüber hinaus noch heraus, daß die Ware nicht Ausführung A1, sondern A2 ist.
Folgende Fragen:
Wer trägt die Schuld an der Beschädigung?
Ist bei dem Käufer überhaupt ein Verschulden zu suchen? Die Ware war je eh „falsch“.
Ich hoffe, daß ich mein Problem einigermaßen plausibel schildern konnte und wäre für Antworten wirklich dankbar. Wenn noch die rechtliche Grundlage dabei wäre, wäre es kaum auszuhalten
Danke im Voraus
Michael