Gefahrenübergang bei Postversand

Hallo liebe www Gemeinde,

ich hätte da mal folgende, nicht ganz leichte juristische Frage:

Angenommen wir haben zwei Kaufleute A und B (nach HGB 1-3 usw.). Der Kaufmann A sendet dem B ein Packet mit einem teuren Bild zur Ansicht, mit der Bitte der B solle sich das Bild ansehen und falls es ihm gefällt kann er es kaufen oder zurückschicken. Der B ist von dem Bild nicht überzeugt und will es zurückschicken. Er teilt dem A dies mit, der ist einverstanden. B packt das Bild in ein Packet und geht damit zur Deutschen Post AG. Da er Firmenkunde ist, verschickt er das Bild als Packet. Da er auch weiss, dass das Bild teuer ist, schliesst er bei der Deutschen Post eine Zusatzversicherung für das Packet bis 50.000 DM ab.

Nun ist das Packet ordnungsgemäss aufgegeben, B hat einen Beleg für die Aufgabe.

Nun kommt es wie es kommen muss, das Packet geht irrgendwo bei der Post verloren und kommt nicht bei A an. Verschiedene anrufe bei der Post, bringen keinen Erfolg, das Packet ist verschwunden.

Nun wird er A natürlich nach einigen Wochen langsam nervös, da das Bild noch nicht bei Ihm angekommen ist. Die Post, teilt B mit, dass in Ihrem Kleingedruckten steht, das sie das Recht hat, bevor sie die Versicherung bezahlt, bis zu 6 Monate nachzuforschen. Das ist natürlich für den A viel zu lange und er möchte gerne von dem B das Bild ersetzt bekommen.

Nun hab ich glaube ich mal gelesen, dass die Gefahr beim Abgeben des Packetes auf die Spetition, also in diesem Fall die Post übergeht. Wie ist das hier? Muss der A so lange warten, oder ist B Schadensersatzpflichtig?

Vielen Dank für eure hilfe

Gruss
Gerhart

hi Gerhart,

B ist schadenersatzpflichtig ohne wenn und aber (entspr. §§ reich ich nach wenns sein muss),

A muss allerdings B in verzug setzen bzw. dieser muss nach ursprünglichem vertrag in verzug sein,
B muss dann zahlen, egal was mit post, erich honnecker, dem pabst oder was weis ich ist

B kann sich das geld aber bei der post wieder holen, dies bleibt allerdings einem extra prozess/ klärung vorbehalten

punkt

uwe

p.s. falls packet nach zahlung etc. bei B/ A/ Post wieder auftaucht ist das ne andere sache und wäre dann wahrlich etwas komplizierter, da es aber nicht gefragt war, denk ich gar nicht drüber nach und mach endlich die kiste hier aus und trink ein bier - schönen abend noch

A-HA :wink:*off topic*
Tach,

da es aber nicht gefragt war, denk ich gar
nicht drüber nach

…des gibt 'nen amüsierstern :wink:

Gruß
der Alex