Gefahrenübergang bei Versand gegen Vorkasse

Hallo,

folgender Sachverhalt:

V - Privatperson - verkauft einen Gegenstand an K (auch Privatperson) per Internet.

K zahlt den Artikel per Vorkasse und V verschickt den Artikel - unversichert - per Post an K.

Der Artikel geht aber auf dem Transportweg verloren und K erhält diesen nicht.

Wie ist hier die Rechtslage? Ist V verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuerstatten? Ab wann geht die Gefahr auf K über?

(wichtig: Bei dem verkauften Artikel handelt es sich um keine Gattung, sondern einen einzelnen Artikel)

Besten Dank im Voraus für die Antworten!

Nasenbaer

Wie ist hier die Rechtslage? Ist V verpflichtet, den Kaufpreis
zurückzuerstatten?

Nein.

Ab wann geht die Gefahr auf K über?

http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

(wichtig: Bei dem verkauften Artikel handelt es sich um keine
Gattung, sondern einen einzelnen Artikel)

Das ist gar nicht wichtig, denn das Ergebnis ist jeweils dasselbe (§ 243 II BGB)

Besten Dank im Voraus für die Antworten!

Bitte, immer gern!

Levay

Wobei der Verkäufer trotzdem belegen können muss, dass die Ware überhaupt verschickt wurde (Sendungsbeleg, Zeugen etc.).

Hallo,

erstmal ganz herzlichen Dank für die schnellen Antworten.

Ich hatte den § 447I BGB auch gelesen, mich hat aber die Passage „nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort,“ ein wenig irritiert, denn ich nahm an, dass beim Versand der Erfüllungort der Wohnort des Kunden ist, der die Ware bestellt hat.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei Versandverkäufen der Erfüllungsort der Wohnort des Verkäufers ist?

Ich hatte den Artikel so interpretiert, dass dieser nur so gilt, wenn die Versandadresse von der ursprünglich angegebenen Adresse abweicht.
Aber vllt. habe ich das missverstanden.

Beste Grüße
Nasenbär

Hallo,

vielen lieben Dank für den zusätzlichen Hinweis!

Beste Grüße
Nasenbär