erstmal ganz herzlichen Dank für die schnellen Antworten.
Ich hatte den § 447I BGB auch gelesen, mich hat aber die Passage „nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort,“ ein wenig irritiert, denn ich nahm an, dass beim Versand der Erfüllungort der Wohnort des Kunden ist, der die Ware bestellt hat.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei Versandverkäufen der Erfüllungsort der Wohnort des Verkäufers ist?
Ich hatte den Artikel so interpretiert, dass dieser nur so gilt, wenn die Versandadresse von der ursprünglich angegebenen Adresse abweicht.
Aber vllt. habe ich das missverstanden.