Gefahrenübergang Post, eventueller Betrug, etc

Situation: Kleinen Elektroartikel günstig ersteigert, Geld überwiesen, Ware als Brief erhalten (Porto war für Päckchen bezahlt), Glas-Plastik-Umhüllung des Gerätes kam zersplittert an, man musste aufpassen, sich nicht zu verletzen, Gerät defekt. Obendrein hat der Verkäufer auch noch einen falschen Absender angegeben.
Ist er aus dem Schneider, wenn er behauptet, er habe ein funktionierendes Gerät verschickt, für den Umgang mit der Ware bei der Post könne er nichts?
Und könnte man ihn bei ebay verwarnen lassen?

Gruß
wega

Hallo,

der Verkäufer ist verpflichtet die Ware angemessen und hinreichend zu verpacken.

Siehe auch
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
Der Verkäufer ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ihnen die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.

und
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?

Situation: Kleinen Elektroartikel günstig ersteigert, Geld
überwiesen, Ware als Brief erhalten (Porto war für
Päckchen bezahlt),

Außerdem hat der Käufer ein Anrecht auf die bezahlte Versandart, wenn dort ausdrücklich Päckchen stand und nicht Sonstiges / Brief.

Glas-Plastik-Umhüllung
des Gerätes kam zersplittert an, man musste aufpassen, sich
nicht zu verletzen, Gerät defekt. Obendrein hat der Verkäufer
auch noch einen falschen Absender angegeben.
Ist er aus dem Schneider, wenn er behauptet, er habe ein
funktionierendes Gerät verschickt, für den Umgang mit der Ware
bei der Post könne er nichts?

Wie gesagt, für die angemessene Verpackung ist der Absender zuständig.

Und könnte man ihn bei ebay verwarnen lassen?

Ja, wenn er eine gütliche Lösung verweigert, meldet man ebay eine Unstimmigkeit (binnen 6 Wochen nach Kauf).

http://pages.ebay.de/help/tp/inr-snad-process.html
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel nicht erhalten habe oder dieser erheblich von der Beschreibung abweicht?

Unstimmigkeiten online klären: Kommunikation mit Ihrem Handelspartner

Stephanie

Hallo,

Siehe auch
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
Der Verkäufer ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages nach §
433 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ihnen die Ware frei von Sach- und
Rechtsmängeln zu übergeben.

der Gefahrübergang ist laut BGB aber bei Übergabe an das Transportunternehmen. Zudem lässt sich die Sachmängelhaftung wirksam ausschließen.

Gruß

S.J.

Hallo,

die entscheidende Frage ist, ob die Ware ausreichend verpackt war. Ist dies der Fall und die Post beschädigt die Sendung, ist es das Problem des Käufers.

Ist er aus dem Schneider, wenn er behauptet, er habe ein
funktionierendes Gerät verschickt, für den Umgang mit der Ware
bei der Post könne er nichts?
Und könnte man ihn bei ebay verwarnen lassen?

Gruß

S.J.

Hallo,

der Gefahrübergang ist laut BGB aber bei Übergabe an das
Transportunternehmen. Zudem lässt sich die Sachmängelhaftung
wirksam ausschließen.

Ja, bei einem privaten Verkäufer.

Aber auch der private Verkäufer ist selbstverständlich zu hinreichender Verpackung verpflichtet. Was eine hinreichende Verpackung ist, weiß der, der mal bei versichertem Versand einen Transportschaden anmelden wollte: nur für die äußerliche Zerstörung des Paketes (eingestochen, durchweicht, verbrannt) ist der Versandunternehmer zuständig. Für innerlichen Bruch wird immer die unzureichende Verpackung verantwortlich gemacht. In den AGB der meisten Versandunternehmen ist mittlerweile geregelt, dass Pakete und andere Sendungen Stürze aus 80 cm Höhe überleben müssen, der maschinellen Verarbeitung wegen.

Mit großer Wahrscheinlichkeit lässt sich sagen, dass ein Briefumschlag für Elektronik und Glas eine unzureichende Verpackung ist - um das noch mal offiziell zu haben, kann man evtl. zur Post gehen und sich das schriftlich bestätigen lassen. Denn wäre die Verpackung hinreichend gewesen und trotzdem ein Transportschaden entstanden würde die Post auch bei unversichertem Versand wegen der gesetzlichen Gewährleistung haften müssen.

Stephanie

Briefumschlag für Elektronik und Glas
Hallo

Mit großer Wahrscheinlichkeit lässt sich sagen, dass ein
Briefumschlag für Elektronik und Glas eine unzureichende
Verpackung ist -

Das würde ich auch sagen.

Viele Grüße
Simsy

Wie aus ‚Brief‘ ‚Briefumschlag‘ wird …
Hallo,

Mit großer Wahrscheinlichkeit lässt sich sagen, dass ein
Briefumschlag für Elektronik und Glas eine unzureichende
Verpackung ist -

Das würde ich auch sagen.

wobei hier nicht klar ist, um welchen Artikel und welche Verpackung es geht. „Brief“ kann durchaus auch ein stabiler Karton mit bis zu 5 cm Höhe sein. Ich finde es immer wieder interessant, wie hier aus Fakten heraus wilde Spekulationen angestellt werden. Da wird dann schnell aus „Brief“ ein „Briefumschlag“, der natürlich, ohne den Inhalt der Sendung zu kennen, selbstverständlich „unzureichend“ ist.

Etwas befremdlich …

Grüße

S.J.

Hallo

Mit großer Wahrscheinlichkeit lässt sich sagen, dass ein
Briefumschlag für Elektronik und Glas eine unzureichende
Verpackung ist -

Das würde ich auch sagen.

wobei hier nicht klar ist, um welchen Artikel und welche Verpackung es geht. … Da wird dann schnell aus „Brief“ ein „Briefumschlag“, der natürlich, ohne den Inhalt der Sendung zu kennen, selbstverständlich „unzureichend“ ist.

Ja und, der UP wird doch wohl wissen, ob es ein Karton oder ein Briefumschlag und was darin verpackt war. Ob ich das weiß, ist doch völlig unerheblich.

MfG Simsy

Hallo,

Ja und, der UP wird doch wohl wissen, ob es ein Karton oder
ein Briefumschlag und was darin verpackt war.

sicher. Er hat bloß nichts davon geschrieben und alles weitere ist nichts als Spekulation.

Ob ich das weiß, ist doch völlig unerheblich.

Richtig. Und insofern halte ich Beiträge, Antworten und Kommentare aufgrund dieser Unwissenheit für unangemessen.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ja und, der UP wird doch wohl wissen, ob es ein Karton oder
ein Briefumschlag und was darin verpackt war.

sicher. Er hat bloß nichts davon geschrieben und alles weitere
ist nichts als Spekulation.

Ob ich das weiß, ist doch völlig unerheblich.

Richtig. Und insofern halte ich Beiträge, Antworten und
Kommentare aufgrund dieser Unwissenheit für unangemessen.

Huch, da wird es ja heftig. Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, wenn es Bruch gegeben hat, muss die Verpackung unzureichend gewesen sein - wenn die Verpackung schon äußerlich völlig zerstört gewesen wäre, hätte der Empfänger es kaum angenommen und den Zustand dem Absender angelastet.

Ein Versandkarton mit dickem Luftpolsterwickel innen wäre vermutlich hinreichend gewesen und hätte keinen Bruch ergeben. Da es aber Bruch gab folgerte ich: Briefumschlag - egal ob Papier oder Luftpolsterversandtasche, das reicht nicht. Oder falls es doch ein Versandkarton war, wenn das Teil darin lose herumrüttelte und beschädigt wurde reichte das auch nicht.

Stephanie