Hallo,
der Verkäufer ist verpflichtet die Ware angemessen und hinreichend zu verpacken.
Siehe auch
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
Der Verkäufer ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ihnen die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.
und
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?
Situation: Kleinen Elektroartikel günstig ersteigert, Geld
überwiesen, Ware als Brief erhalten (Porto war für
Päckchen bezahlt),
Außerdem hat der Käufer ein Anrecht auf die bezahlte Versandart, wenn dort ausdrücklich Päckchen stand und nicht Sonstiges / Brief.
Glas-Plastik-Umhüllung
des Gerätes kam zersplittert an, man musste aufpassen, sich
nicht zu verletzen, Gerät defekt. Obendrein hat der Verkäufer
auch noch einen falschen Absender angegeben.
Ist er aus dem Schneider, wenn er behauptet, er habe ein
funktionierendes Gerät verschickt, für den Umgang mit der Ware
bei der Post könne er nichts?
Wie gesagt, für die angemessene Verpackung ist der Absender zuständig.
Und könnte man ihn bei ebay verwarnen lassen?
Ja, wenn er eine gütliche Lösung verweigert, meldet man ebay eine Unstimmigkeit (binnen 6 Wochen nach Kauf).
http://pages.ebay.de/help/tp/inr-snad-process.html
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel nicht erhalten habe oder dieser erheblich von der Beschreibung abweicht?
Unstimmigkeiten online klären: Kommunikation mit Ihrem Handelspartner
Stephanie