Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, lieber wer-weiss-was-ler !
Sie sind meine letzte Hoffnung. Es gilt eine Frage zu beantworten die ich weder im lehrbuch noch beim googeln beantworten konnte. Mein Mann und sein Chefchen streiten sich momentan darum weil mein Mann zu langsam fährt und damit Zeit vertrödelt.
Beide haben andere Erinnerungen an die Vorschriften .
Was ist nun richtig:
Darf man auf der Autobahn mit beladenem Tankzug nun 60 oder 80 Stundenkilometer fahren…?
Tausend Dank für die Antwort im voraus!!
Grüße
Heike aus Worms
80 Km. Das ADR befasst sich mit vielen Sachen, aber etwas über Geschwindigkeitsbegrenzungen habe ich dort noch nicht gelesen.
Viele Grüsse
Peter Bürmann
80 Km. Das ADR befasst sich mit vielen Sachen, aber etwas über
Geschwindigkeitsbegrenzungen habe ich dort noch nicht gelesen.
Viele Grüsse
Peter Bürmann
Ganz herzlichen Dank Herr Bürmann,
mein Mann war sich eigentlich sicher, dass der ADR nicht aber der tank sehr wohl Geschwindigkeiten begernzen würde.Vorhin bin ich über diesen anderen Büchern auch noch eingeschlafen und hatte doch nichts gefunden…
Also, sind es wohl 80…
…er hat doch sooo Angst vor Bußgeldern, weil wir nur knapp über hartz4 verdienen.
Grüße und DANKE
Heike
Hallo, Heike!
Vergiss bitte die Ladung - erst mal klären wir das Allgemeine!
Allgemeine Geschwindigkeit (§3 StVO - Straßenverkehrsordnung)
- außerhalb geschlossener Ortschaften
a)für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b)für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,
c)für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h
Somit gilt auf der Landstraße die 60 km/h für den großen Brummer Deines Mannes.
Nun gehts aber ja um die Autobahn - da gilt der § 18 StVO:
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
(2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlußstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
(4) (weggefallen)
(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
- für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h,
…
Da steht also nicht, das man 80 kh/h fahren muß …
Den Text kannst Du auf der Internetseite:
www.gesetze-im-internet.de kostenfrei nachlesen.
Ansonsten ruf mich einfach mal an:
04496979024 oder 01717722755
Beste Grüße
Ingo
P. S.
Fahre selber auch 
,Also…ich weiss gar nicht was ich sagen soll:
Danke INGO, du hast dir echt sooooviel Mühe gemacht!
DAS nenne ich megaausführlich!!!
Mein Mann war sich sicher er hätte im TANKkurs gehört(er hat ihn erst ein paar Monate) dass diese rollende Zeitbombe auf der Autobahn nur 60 fahren darf…da hat er sich , was den Normalfall angeht, glatt verhört. Er hat doch soo panische Angst vor Knöllchen. Zuletzt musste er eins bezahlen mit …irgendwas über 80 Euro…und das Problem ist dass mein mann ein Lottergehalt hat. Wir haben nämlich mit Kindergeld etc pro Kopf nur knapp 30 Euro über Hartz4. Kommt da ein Bußgeld hat man fast umsonst gearbeitet. Und Trinkgeld , wie der Kollege, kriegt mein Mann auch nicht, denn er fährt keine Privatkunden sondern Baustellen, Shelltankstellen und so was. Nun ja, besser als kein Job!!! Und vielleicht gibts ja im Winter, wenn jeder Heizöl braucht, ein besserbezahltes Angebot…
Ingo, wünsch dir…Allzeit gute Fahrt!!!
Hi!
Kleine Probleme können sofort gelöst werden 
Wenn was ist, einfach melden!
Für Dich und Deinen Männe + Anhang denn mal alles Gute und keine Knollen 
Beste Grüße
Ingo
Hallo Frau Gutsche,
sehe Ihre Frage jetzt erst - die Frage beantwortet die
Strassenverkehrsordnung für Fahrzeuge mit zulässigem
Gesamtgewicht >7,5 to:
§ 3 = innerorts 50, außerorts 60 km/h (außer Autobahn)
§ 18 = auf Autobahnen 80 km/h
Gruß
Marco Röder
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, lieber wer-weiss-was-ler !
Sie sind meine letzte Hoffnung. Es gilt eine Frage zu
beantworten die ich weder im lehrbuch noch beim googeln
beantworten konnte. Mein Mann und sein Chefchen
streiten sich
momentan darum weil mein Mann zu langsam fährt und
damit Zeit
vertrödelt.
Beide haben andere Erinnerungen an die Vorschriften .
Was ist nun richtig:
Darf man auf der Autobahn mit beladenem Tankzug nun 60
oder 80
Stundenkilometer fahren…?
Tausend Dank für die Antwort im voraus!!
Grüße
Heike aus Worms
Liebe Heike,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Leider bin ich nicht mehr so drin bin. Aber es gab verschiedentlich Beschränkungen, die die Bundesländer auf bestimmten Strecken erlassen konnten.
Ich habe die Antworten z.B. von Ingo gelesen.Das ist zwar richtig. Aber es handelt sich bei Gefahrgut noch um eine andere Sache.
Ich würde nochmals die Anfrage starten bzw. mit Ingo telefonieren, ob er Gefahrgutbeauftragter ist. Grund_ eine richtige Antwort kann Ihnen nur ein derzeit geprüfter Gefahrgutbeauftragter und im aktuellen Recht versierter Gefahrgutbeauftragter erteilen. Aber der Betrieb wo Ihr Mann arbeitet muss auch einen Gefahrgutbeauftragten haben, ggf. auch einen Externen z.B. über TÜV oder andere Unternehmen, besonders, wenn er Gefahrgut in Mengen wie Tankzügen transportiert. Daher würde ich ihm nochmals empfehlen, dass er mit diesem Rücksprache hält. Dieser wird sicher nicht im Sinne des Chefs sprechen, da er persönlich für seine Auskünfte haftet. Also bei Falschauskünften etc. auch mit einer Gefängnisstrafe und 100000 Euro Strafe persönlich zur Rechenschaft gezogen werden kann. Wichtig ist nämlich auch, was transportiert wird, also welches Gefahrgut.
Viele Grüße Christine