Gefahrgut und Verantwortung

Hallo,

Eventuell würde dieser fiktive Fall auch ins Arbeitsrechtbrett gehören, da bin ich mir nicht sicher - ich poste mal hier.

Stellen wir uns vor es würde von einer Universitären Einrichtung oder einer Klinik Material ins Ausland verschickt. Dies geschähe immer im Gepäck/als Übergepäck von Mitarbeitern die zum Einsatz ins Ausland fliegen.
Ein Angestellter des Klinikums würde angewiesen (mündlich) das Material zu bestellen und zu verpacken.
Wenn nun das Material z.B. durch einen Gefahrstoff gekühlt werden soll der nur bis zu einem geringen Gewicht deklariert erlaubt ist aber (mündlcih!) verlangt wird dass ohne deklaration dies doch in höherem Maße zugepackt wird.
Was geschähe bei einer Kontrolle?

Dies träfe ja erstmal den Reisenden (der evtl nichts davon weiss)…und dann?
Welche Konsequenzen hätte denn ein Befolgen der Anweisung für den Angestellten? Für den Leiter des Projektes?

Was wäre los sollte die erlaubte Menge gepackt werden aber auf (mündliche!)Anweisung die Deklaration nicht erfolgen?

Und zum schluß könne man sich ja noch vorstellen dass in kleinem Maße auch Neuware wie Handys, Drucker oder anderes Material für den Betrieb einer Aussenstation im „Djungle“ nötige versendet werden soll ohne dass dies in der Zolliste erscheine (mündliche Anweisung!), die aber vom Leiter unterschrieben ist mit einer Versicherung dass diese Materialien sämtliche der Forschung dienen (was definitiv zutrifft)und keinen kommerziellen Wert (?) hätten?

Gibt es für so einen fiktiven Fall überhaupt irgendwelche Regelungen die greifen würden? Wäre das überhaupt ein Fall für ein „Rechtsproblem“?

Grüße
M.

Moin,

das ADR ist ziemlich komplex, von daher läßt sich so ohne weiteres nichts Genaues sagen. Sovile aber auf jeden Fall:

Nicht nur der Transporteur ist in der Pflicht und Verantwortung für den Gefahrguttransport, sondern auch der Verlader, Absender, Auftraggebeer des Absenders und in geringem Maße sogar der Empfänger.

Das heißt, wenn die Regelungen nicht eingehalten werden, wenden sich die Behörden keineswegs nur an denjenigen, der „erwischt“ wird.

Gruß

Kubi