Gefahrstoffe in Ex-Raum?

Guten Tag,

ich mache zur Zeit ein Praktikum in einer Logistikabteilung in einem Großhandel.
Ich soll nun herausfinden, welche Gefahrstoffe in einen explosionsgeschützten Raum bzw. Schrank dürfen und welche im Großlager gelagert werden dürfen.
Die DEKRA erteilte mir Auskunft, dass Gefahrstoffe der Verpackungsgruppe I in den EX-Raum müssen und II und III außerhalb gelagert werden dürfen.
Doch mein Chef ist anderer Meinung. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Dankeschön im Voraus!

Hi!

Soweit mir bekannt, ist die Lagerung und die Beschaffenheit der Lager in Deutschland im Sprengstoffgesetz verankert. Hier ein Link, da musst du dich durchlesen http://www.buzer.de/gesetz/3583/v0.htm

Grüße
Dusan

Hi

danke für die Antwort.
Ich habe heute nochmal mit der DEKRA telefoniert und mit ihm einen Termin vereinbart.

Das mit der Verpackungsgruppe stimmt so nicht, das war anscheinend jmd anderes und nicht die DEKRA :smile:
Das mit der Verpackungsgruppe hängt ja mit Gefahrgütern und nicht mit Gefahrstoffen zusammen.

Eine pauschale Aussage kann anscheinend eh nicht getroffen werden welche in Ex-Raum müssen und welche nicht. Aber da wir ja ein Großhandel sind und Gefahrstoffe nicht weiter verwenden als für den Verkauf (es erfolgt keine Ab-, Umfüllung; Stoffe sind und bleiben Original verpackt; hauptsächlich brennbare Flüssigkeiten) und dazu unsere Läger den Anforderungen sowieso entsprechen, muss anscheinend nach den Sicherheitsdatenblättern gegangen werden um herauszufinden welche in den EX-Raum müssen und welche nicht.