Hallo
Mal angenommen…
In einem Großbetrieb kommen diverse Sachbearbeiter auf die Idee die Gefahrstoffverordnungen zu deuten…
Da wird ein Gefahrstoffschrank beschafft, nachträglich dann, weil er in der Werkstatt steht und Druckgaspackungen(auf deutsch Sprühdosen) einen verschlossenen und dafür vorgesehenen Metallbehälter mit Waschbenzin sowie einen geeigneten Behälter mit etwas(5Liter) Hydrauliköl drin stehen mit einer Absaugung ins Freie versehen.
Nun beginnen die "verantwortlichen vor Ort auch noch zu ‚rotieren‘ und wollen jedes Klebertübchen(feuergefährdend) jedes 20ml Fläschchen mit Schraubensicherungsflüssigkeit(Umweltgefährdender Stoff) ja einfach
alles was die Umwelt oder Mitarbeiter(Feuergefahr) gefährden könnte in den Schrank verbannen! Selbst das Fußspray welches ein wenig alkohol enthält und deswegen ein Feuersymbol aufgedruckt bekam…
Zitat:„In den Mitarbeiterwerkbänken darf nichts mehr gelagert werden“
Gibt es die Möglichkeit solchem Regulierungswahn das Handwerk zu legen?
Wo kann man darüber nachlesen? Es muß doch für Kleinmengen, wie sie für den Werkstattbedarf überall erhältlich, sind irgendwelche Ausnahmen geben!
Schliesslich sind in jedem Baumarkt hunderte Liter brennbare Flüssigkeiten öffentlich gelagert. Oder gelten da andere Rechte?
Wir machen uns ja durch diese (bescheuerte Auslegung irgendwelcher Europarechte und Verordnungen noch Handlungsunfähig! Womöglich benötigen wir zum Transport einer Klebertube an den Verbraucherort eine Gefahrstofftransportberechtigung…
Gruß Armin
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