Hallo,
folgendes Problem: Jemand möchte eine Wohnung vermieten und ein Student ist an der Wohnung interessiert; da der Vermieter hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit Zweifel hat, möchte er den Vertrag lieber mit den Eltern abschließen. Der Student ist einverstanden, der Vertrag (mit Name und Anschrift der Mutter) kommt zustande (ab 1.12.16) - allerdings über die Post, da die Eltern 100 km entfernt wohnen.
Die Miete für Dezember wird korrekt überwiesen (mit dem Namen der Mutter auf dem Kontoauszug), im Januar kommt jedoch nichts mehr. Der Vermieter schickt daher eine Mahnung an die Eltern. Da stellt sich heraus, daß diese gar keine Ahnung vom angeblichen Mietvetrag haben: Der Student hat die Unterschrift gefälscht. Die Mutter hatte lediglich die Miete für Dezember als „Vorschuß“ überwiesen, danach sollte der Sohn selber zahlen.
Frage: wie ist die Situation rechtlich zu bewerten, und was kann der Vermieter unternehmen? Ist der Student ein bloßer Hausbesetzer und es kann sofort geräumt werden, evtl. mit Hilfe der Polizei? Oder muß der Vermieter „ordentlich“ kündigen? (Es fragt sich, bei wem? Es existiert ja kein gültiger Mietvertrag).
Und: Kann der Student sogar wegen ‚Urkundenfälschung‘ o.ä. belangt werden?
Vielen Dank für die Hilfe
Frank