Gefälschte Unterschrift auf Mietvertrag

Hallo,

folgendes Problem: Jemand möchte eine Wohnung vermieten und ein Student ist an der Wohnung interessiert; da der Vermieter hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit Zweifel hat, möchte er den Vertrag lieber mit den Eltern abschließen. Der Student ist einverstanden, der Vertrag (mit Name und Anschrift der Mutter) kommt zustande (ab 1.12.16) - allerdings über die Post, da die Eltern 100 km entfernt wohnen.

Die Miete für Dezember wird korrekt überwiesen (mit dem Namen der Mutter auf dem Kontoauszug), im Januar kommt jedoch nichts mehr. Der Vermieter schickt daher eine Mahnung an die Eltern. Da stellt sich heraus, daß diese gar keine Ahnung vom angeblichen Mietvetrag haben: Der Student hat die Unterschrift gefälscht. Die Mutter hatte lediglich die Miete für Dezember als „Vorschuß“ überwiesen, danach sollte der Sohn selber zahlen.

Frage: wie ist die Situation rechtlich zu bewerten, und was kann der Vermieter unternehmen? Ist der Student ein bloßer Hausbesetzer und es kann sofort geräumt werden, evtl. mit Hilfe der Polizei? Oder muß der Vermieter „ordentlich“ kündigen? (Es fragt sich, bei wem? Es existiert ja kein gültiger Mietvertrag).
Und: Kann der Student sogar wegen ‚Urkundenfälschung‘ o.ä. belangt werden?

Vielen Dank für die Hilfe
Frank

Das ist eine blöde Situation. Letztendlich weißt Du aber nicht sicher, wer da nun gelogen und m.E. betrogen hat. Der Sohn, die Mutter oder beide zusammen, um Miete zu sparen. Ich würde allen Ernstes mal bei der Polizei nachfragen, ob die von solchen Vorfällen auch sonst was wissen und was Du tun kannst.

Da für einen Mietvertrag keine Schriftform erforderlich ist, existiert sehr wohl einer, der kann auch durch konkludentes Handeln zustandekommen. Eine fristlose Kündigung muß aus einem schwerwiegenden Grund erfolgen (zwingend schriftlich), dazu gehört auch ausbleibende Mietzahlung (zwei Monatsmieten) oder anhaltend verspätete Mietzahlung. Anzeige wegen Urkundenfäöschung ist durchaus möglich.

Letztendlich weißt Du aber nicht sicher, wer da nun gelogen und m.E. betrogen hat. Der Sohn, die Mutter oder beide zusammen

Das war sicher der Sohn. Vermieter hat inzwischen mit der Mutter telefoniert, die macht einen ehrlichen Eindruck; außerdem hat sich inzwischen auf anderem Wege herausgestellt, daß der Student schon mal im Knast war (hätte ich vielleicht oben erwähnen sollen).

Also besser ab dem 4.02. eine ordentliche fristlose Kündigung wegen Mietverzugs?
Oder, falls er doch noch zahlt, dies besser gar nicht annehmen, damit kein „konkludentes Handeln“ zustandekommt?

Die gibt es gar nicht !

es gibt die fristlose Kündigung und die normale (die nennt man ordentliche) mit 3 Monaten Frist und einem zulässigen Grund ( etwa Eigenbedarf).
Ordentlich kannst Du hier nicht kündigen.

Ich würde in jedem Fall 1) den Studenten wegen Verdacht der Urkundenfälschung und des Betruges anzeigen. Bei der Polizei. Auf der Wache an deinem Wohnort z.B. Unterlagen mitnehmen !

Und dann 2 ) fristlos kündigen. Kurze Frist kann man ihm einräumen, max. 10 Tage.
Und zwar nicht wegen Nichtzahlung der Miete sondern wegen dem gestörten Vertrauensverhältnisses durch den Betrug.
Du wolltest ja nicht an ihn vermieten, ausdrücklich nicht. Sondern an die Eltern, das hat er mit der Urkundenfälschung verschleiert und sich erschlichen.
Das muss man nicht dulden. Die ausstehende Miete ist nicht der wesentliche Punkt, denn der würde jetzt noch keine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das wäre noch zu heilen.

Wenn er nicht freiwillig auszieht, stehst du sowieso dumm da. Denn dann musst Du die Räumungsklage einleiten, was Geld kostet und ziemlich lange dauern kann (bis zu 1 Jahr, wenn alles schlecht läuft und der Bewohner auf stur stellt)

MfG
duck313

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Hallo,

eine Nebenfrage: hast Du eine Mietkaution genommen (macht man ja üblicherweise)? Und falls ja, wer hat diese gezahlt?

Gruß, Paran

Als Kaution waren zwei Monatsmieten vorgesehen, davon ist aber auch noch nichts gezahlt worden.

Wäre es denn klug, in sofort anzuzeigen? Man könnte ihn doch erstmal auffordern, die Wohnung zu räumen und die Schlüssel zurückzugeben, und mit einer Anzeige vorerst nur zu drohen, für den Fall, daß er das nicht tut?

Dann hast du noch einen Hebel für eine Kündigung mehr.

Vermieter darf bei nicht gezahlter Mietkaution fristlos kündigen

Allerdings rate ich in den Fall einen Anwalt zu konsultieren, da eine selbst erstellte Kündigung garantiert nach hinten los geht, bzw. der Mieter nicht darauf reagiert, spätestens dann bedarf es einen Anwalt.

Warum man auf sein Recht von drei Mieten verzichtet ist mir schleierhaft.

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Warum eigentlich warten ?
Gleichzeitig, Anzeige und Kündigung.

Naja, weil er sich nach einer erfolgten Anzeige stur stellen könnte und sich weigern, auszuziehen. Solange man die Anzeige nur als Druckmittel benutzt, wird er vielleicht von selbst ausziehen, eben um die Anzeige zu vermeiden.

Die Nachfrage ist halt nicht allzu groß (Uni-Stadt, aber falscher Stadtteil), da schrecken 3 Monatsmieten Kaution schon manchen ab.