Folgendes:
Ich wohne in einem Stadtgebiet und habe dort ein Haus. Ich habe ein Grundstück von ca. 400qm auf dem ich Enten halte, mache auch 2x täglich alles sauber und die Tiere werden von mir gut gepflegt ca. 5 ausgewachsene und ca. 10 Küken. Ich habe einen Mieter den stören diese Enten auf einmal und er war beim Anwalt und dieser fordert mich auf die Tierhaltung einzustellen, obwohl alles sauber und gepflegt ist. Sie stören sonst niemanden, machen keinen Krach und sind sehr brav.Eine Ente brütet sogar noch, ich kann mir nicht vorstellen das man Katzen und Hunde halten darf wie Sand am Meer , aber keine Enten.Vielleicht gibt es ja eine Grenze , aber das man das gar nicht darf? Mir konnte es so niemand beantworten.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, melde mich morgen ausfuehrlich.
Auf jeden Fall fuer alle Tiere bei der Amtsveterinaerbehoerde (Kreisverwaltung o.ä)eine Freilandhaltung beantragen, geht heute noch per Mail,und ist umsonst. und die Tiere bei der Tierseuchenkasse anmelden,kostet nur ein paar Cent pro Jahr und geht auch per Mail.
Den Anwalt hinhalten, geht auch mit Lügen,nichts schriftliches !!! (Habe noch keinen Abnehmer oder so) Und dann hast du eine amtlich genehmigte Entenherde. Den Mieter am besten entsorgen.
Melde mich morgen auf jeden Fall ausfuehrlicher.
Das bekommen wir hin !!!
Gruss
Hubert
Hallo, du kannst auf dein Grundstück halten was du willst, solange du dich an den Tierschutzgesetzen hältst, kann dir keiner was. In der Stadt, sind die Gesetze etwas besch…
Wenn deine Enten krach machen und deine Mieter das stört, können sie die Miete kürzen.
Wenn man ein Hahn hat der viel Kräht, oder ein Hund der viel bellt, das gibt Ärger.
Gruss
Rainer
Hallo,
das ist ein rechtliches Problem bei dem ich nicht weiterhelfen kann. Ich wünsche aber viel Erfolg!
Guten Tag! würde auf jeden Fall im Rathaus vorsprechen und den Bebauungsplan, Flächennutzungsplan oder die TA. Luft einsehen und nach der Genehmigung von nicht gewerblicher (privater) Nutztierhaltung fragen. Reines Wohngebiet = proplematisch wahrscheinl. verboten, Mischgebiet = ziemlich sicher erlaubt, Dorf bezw. Ländliche Lage eigentlich immer möglich. Tierhaltung die Geruchs- oder sonstig Immisionsbelastet ist wird fast immer in der Bauleitplanung oder im Flächennutzungsplan festgeschrieben oder auch abgelehnt. Gruss Windfried
Hallo,
in dieser Größenordnung gibt es keine Verbote, bzw. Auflagen zur Haltung von Geflügel! Wenn die Haltung in keiner Weise gegen Tierschutzbestimmungen verstößt, und der Schilderung nach bestimmt nicht, kann kein Anwalt Sie zur Einstellung der Tierhaltung verpflichten! Wenn die Enten nur auf Ihrem Grundstück sind gibt es kein Problem. Womit begründet der Anwalt denn die Aufforderung zur Einstellung der Tierhaltung?
Hartmut
Hallo, hier bin ich nochmal, hatte vergessen dass ich heute noch zu einem Geburtstag musste.
Als erstes gibt es den Bestandsschutz, d.h. wenn der Mieter vor dem Einzug die Enten gesehen hat und diese nicht im voraus moniert hat „ich nehme die Wohnung nur wenn die Enten wegkommen“ war sein Einzug in die Wohnung ein Einverstaendis mit den Verhaeltnissen. Er wurde ja nicht gezwungen die Wohnung trotz der Enten zu nehmen war seine freie Entscheidung.
wuerde gern die Begruendung des Anwaltes wissen denn er muss ja einen Grund fuer seine Forderung angegeben haben. Wenn sein Mandant jetzt z.B. eine Federallergie hat soll er sich von den Tieren fernhalten oder eine andere Wohnung suchen da du ja nichts veaendert hast, bis auf die Anzahl aber hier kann man argumentieren dass, sobald die Kueken gross genug sind, die Herde wieder reduziert wird (15 ausgewachene Tiere waeren auch etwas zuviel fuer 400 qm).
Es gibt kein grundsaetzliches Verbot fuer eine Gefluegel und Entenhaltung in Stadtgebieten. Jeder darf auf seinem Grundstueck Tiere halten solange diese nicht durch Laerm oder Gestank andere in erheblichem Masse stoeren und die Lebensqualitaet beeintraechtigen.
Eine ordnungsgemaesse, artgerechte Tierhaltung kann niemand im Nachherein verbieten, vor allen Dingen nicht wenn diese schon vor seinem Auftreten bestanden hat und bisher weder ihn noch andere gestoert hat.
So einfach geht das nicht, da muessen schon wirklich trifftige Gruende vorliegen, wie z.B. Tierquelerei.
Und die Aufloesung einer Tierhaltung (Tierhaltungsverbot)kann sowieso nur durch den zustaendigen Amtsveterinaer angeordnet werden. Der Anwalt hat auf deinem Grundstueck nichts zu suchen, zur Not Hausverbot erteilen. Zugangsrecht hat nur der Amtsveterinaer, den musst du rauflassen, aber wenn der sieht das die Tiere artgerecht gehalten werden wird der nie soetwas aussprechen. Ruf den doch einfach mal an, schildere ihm den Sachverhalt und lad ihn ein sich die Tierhaltung anzusehen, dann weiss der schon mal dass du nichts zu verbergen hast.
Lass mir bitte mal den Text des Anwaltschreibens zukommen, die Argumente wuerden mich interessieren.
Lass dir da mal keine grauen Haare wachsen so einfach wie dein Mieter sich das denkt ist das nicht.
Dem Mieter haette ich schon mal eine fristgerechte Kuendigung zukommen lassen.
Und wie gesagt, Freilandhaltung genehmigen lassen, dann sind die Tiere schon von mal von amtlicher Seite berechtigt dort rumzulaufen.
Schoenen Abend noch
und meld dich wieder
Gruss
Hubert
Tja, ein schwieriger Fall. Wie das juristisch aussieht weiß ich auch nicht. Enten sind keine klassischen Haustiere. Auch ich hatte Stress mit Nachbarn. Meine Methode hiess Public Relation. Bin mit den Enten beim Erntezug mitgegangen. Habe die Kindergartenkinder zum Kükengucken eingeladen. So habe ich eine Front von Befürwortern aufgebaut. Mein „Meisterstück“: Ein Hauptmotzerehepaar ist um die 70. Sie haben Enkelkinder(6 + 8 Jahre). Nach dem sie meine Enten sahen, waren sie verliebt. Habe ihnnen die Enten über den Zaun zum Streicheln gegeben. So wurde die Oma weich. Dann habe ich sie gefragt ob ich eine junge Ente nach ihrer Enkelin Viktoria benennen darf. Danach hatte ich gewonnen. Das hat bei mir geklappt. So wurden Streiteren zwischen Nachbarn ausgeräumt. Ob es in deinem Umfeld klappt weiß ich nicht. Ich denke nach juristischen Kriterien ziehen wir den kürzeren.
Viel Glück
Klaus
Noch ein Tipp: Wird hart für dich sein! Vielleicht solltest du die Zahl der Enten reduzieren auf zwei/drei. Das ist immer noch besser als keine mehr halten zu dürfen.
Klaus
Vielen Dank, Klaus für Deine flotte Antwort. Dein Tip ist gut, habe ich auch schon praktiziert, klappt auch.
Nur der Mieter will quaken und da ist ihm jedes Mittel recht, er sucht halt schwachpunkte bei mir und ist einer, weil ich die Tiere sehr lieb gewonnen habe.
Viele Grüsse von Susanne
Vielen Dank, Hubert für Deine flotte und sehr ausführliche Antwort.Der Anwalt hat nur gehört 20-30 Enten und das hört sich natürlich anders an, als 5 Stammenten und Küken. Der Mieter sucht halt was um mir zu schaden, er hat angegeben es würde stinken, natürlich kann ich den Enten keine Windeln anbinden, aber stinken tut es nicht. Dazu kommt das er selbst zwei Katzen hält, die wirklich riechen.Und das passt nicht ganz zusammen. Nur Geflügel ist eben was anderes.Der Anwalt hat von mir 6 Seiten zu lesen bekommen zu den Enten schreibe ich noch gesondert ewas auf. Er hat mir eine Frist gesetzt zum 31. August. Die Küken sind jetzt zum Glück gerade 6 Wochen alt und ich habe heute 7 Erpel wegverkauft. Nun sind es noch 9 Küken und vier Enten, ob bei der einen Ente noch Küken kommen , halte ich für abzuwarten, nur, dann kann ich immer noch wieder welche weg geben.
Ich habe die brütende Ente versucht umzusetzen, das ging gar nicht, die hat die Welt nicht mehr verstanden, warum ihr Nest jetzt woanders steht, sowas geht nicht, das ist Tierquälerei und so habe ich ihr Nest wieder an die alte Stelle gestellt und dann war wieder Ruhe. Nur wenn dann Küken kommen, kann ich sie auch nicht gleich weg geben, das fände ich ganz furchtbar. Ich werde die jetzt stark verkleinerte Herde erstmal nicht mehr frei rumlaufen lassen, vielleicht geht das ja. Vielen Dank für Deine Hinweise, ich werde Dich auf dem laufenden halten. Viele Grüsse von Susanne
Hallo,ich bin kein anwalt, hab aber auch keine Angst vor ihnen. sie sind der hausbesitzer und entscheiden über tierbesatz in ihrem garten.Der mieter muss es akzeptieren oder ausziehen. jeder kann zum anwalt gehen und für Geld einen brief aufsetzen lassen, dadurch wird der briefinhahlt nicht zum gesetzestext sondern nur zur meinung des Mandanten. Wenn sie keine Tierschutzprobleme bei der haltung haben kann sie ihnen auch keiner verbieten. auf welcher Gesetzesgrundlage auch? Das ist meine erfahrung. und auch das weiß ich: es kann der bravste nicht in frieden leben wenn es dem nachbarn nicht gefällt. Also keine Sorge! MFG Peter
Vielen Dank, Dein Beitrag hat mich sehr beruhigt. Vielen Dank und Grüsse von Susanne