Hallo,
Ein paar Fragen und vielleicht weiß ja jemand eine Antwort.
Eine Person hat vor 2 Jahren eine Wohnung gemietet (befristet auf drei Jahre).
Diese Person möchte einen Wohnzuschuss beantragen und benötigt dafür vom Vermieter einen Nachweis über die Miete, dabei kommt raus, dass der Vermieter die Wohnung gar nicht vermieten darf, weil es sich um eine geförderte Eigentumswohnung handelt.
Ist damit der Mietvertrag ungültig?
Wer weiß genauer über die rechtliche Situation BEscheid?
Und wie hoch sind STrafen wenn jemand seine geförderte Wohnung vermietet und das rauskommt?
will der Mieter denn jetzt den Zuschuss vom Vermieter haben, etwa in Form einer geringeren Miete? Da muss er aufpassen, dass das nicht als Erpressung gewertet wird.
Geförderte Eigentumswohnung vermieten erlaubt?
nein der Mieter will nichts vom Vermieter. Es geht nur um die Frage ob der Mietvertrag gültig ist und inwieweit es strafbar ist eine geförderte Eigentumswohnung zu vermieten.
meines Erachtens (bin kein Anwalt) wäre in so einem Fall der MV gültig, der VM müsste aber die Förderung zurückzahlen. Ob zusätzliche Vertragsstrafen anfallen hängt von den Bedingungen der Förderung ab, die der VM unterschrieben hat.