geförderte Existenzgründungsberatung

Hallo zusammen.

Die Förderung für einen Existenzgründungsberater wurde bereits bewilligt und beträgt 50 % des Honorars. Falls es tatsächlich zur Gründung kommt, bekommt man die Ust ja vom Finanzamt zurück. Was passiert mit der Steuer, falls es nun doch nicht zur Gründung kommt, weil keine Bank für die Finanzierung gefunden wird. Bleibt man darauf sitzen?

Freundliche Grüße

Da würde ich insgesamt aber ein bisschen aufpassen.
Existenzgründungen werden heutzutage selbst mit Sicherheiten zum größten Teil von den Banken ungern finanziert.

Danke, aber es geht bei meiner Frage nicht um die Finanzierung einer Existenzgründung sondern tatsächlich nur um die Rechnung des Beraters. Eigentlich sogar nur um die dort ausgewiesene Umsatzsteuer.

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