geförderte Umschulung

Hallo,
Es geht ums Thema ALG während einer Agentur-geförderten Umschulung.Ich beziehe ALG1 seit Anfang Oktober und habe einen Anspruch von 6 Monaten,d.h. max.bis Anfang April.Meine Bildungsmaßnahme könnte ich erst im März 07(Beginntermin des Bildungsträgers) beginnen,wo dann nur noch ein paar Tage meines Anspruchs übrig sein werden.Die Maßnahme wird 21 Monate dauern.Die Frage ist nun,ob die Agentur dann „nur“ die Kosten der Ausbildung übernimmt oder auch zusätzlich weiterhin für den Lebensunterhalt während der Weiterbildung,sprich ALG1,obwohl ich ja ab April theoretisch gar keinen Anspruch mehr hätte?Jetzt las ich auch im Internet,die Zahlung des Unterhalts sei inzwischen nur eine Kann-Leistung…und es bestehe aber ein Unterschied zwischen der ALG1-Zahlung bei Arbeitslosigkeit und dem ALG1 während einer Weiterbildung…(?)Einen Anspruch auf ALG2 würde ich im Anschluss ans ALG1 nicht haben,weil ich nicht allein lebe oder gelten andere Voraussetzungen wenn man vorher ALG1 bezogen hat?Mich wundert im Nachhinein auch,dass mein Berater mich fragte,ob ich an eine schulische oder betriebliche Ausbildung dachte…Wäre eine betriebliche für das Arbeitsamt nicht grundsätzlich billiger,weil es dann nicht die Ausbildungskosten tragen müstte?Ich möchte die schulische machen(Bildungsträger mit anschl. Praktikum in einem Betrieb),zu der auch vom Berater zugestimmt wurde.Natürlich hätte ich das von vornherein klären sollen,aber ich bin irgendwie automatisch davon ausgegangen,dass der Unterhalt weitergeht…und ich traue mich nicht einfach meinen Berater danach zu fragen.
Vielen Dank im Voraus und eine schöne Weihnachtszeit!

Hallo Julia,

ich hoffe, du bist noch an der antwort interessiert. Ich mache demnächst auch eine umschulung und habe mich darum kundig gemacht. zumindest deine frage kann ich damit eindeutig beantworten.
solange du alg1- empfänger bist und eine weiterbildung oder umschulung beginnst, bekommst du über die gesamte zeit der weiterbildung weiterhin alg1. bis 30 tage nach der weiterbildung besteht dein anspruch auf alg1 weiter.
fällst du aber aus dem leistungsbezug heraus und das aa fördert die weiterbildung (was ich mir nicht vorstellen kann, die fördern eh kaum noch, warum sollten sie jemanden fördern, der gar nicht mehr im leistungsbezug ist?), hast du wohl überhaupt keine anspruch auf irgendwelche leistungen. das weiß ich aber nicht so genau. da mußt du dich noch mal weiter kundig machen.
du solltest also zusehen, daß du deine weiterbildung schleunigst bestätigen läßt vom aa und daß du sie beginnst, solange du noch im leistungsbezug bist - selbst wenn dies nur noch ein paar tage sein werden.

gruß

paula