Hallo Allerseits,
angenommen, es trug sich vor einiger Zeit folgendes zu. Ein Herr, nennen wir ihn Andreas, ging mit seinem Freund zur Happy Hour, die von 19 bis 21 Uhr dauert. Sie waren um 20:30 Uhr da, mussten ewig lange warten und konnten erst um 20:50 Uhr ihren wohlfeilen Cocktail bestellen. Die Bedienung, die sich zuvor so lange Zeit gelassen hat, die beiden durstigen Herren überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, lässt sich nun bei der Anfertigung des Getränks wieder unendlich lange Zeit. Es kommt jedenfalls erst eine viertel Stunde später auf den Tisch. Zwei Minuten später haben die durstigen Herren das Getränk vernichtet und wollen schleunigst zahlen. Die Rechnung wird serviert und statt des halben Happy-Hour-Preises wird der volle Preis verlangt. Die Herren, aufgeputscht vom Alkohol, protestieren gegen diese Behandlung und pochen auf den Happy-Hour-Preis, schließlich war die bei Bestellung noch im vollen Gange. Die Kellnersfrau blökt: „Das habe ich erst um 21.01 Uhr eingebongt, weil die anderen Bestellungen noch so lange gedauert haben, das kann ich jetzt auch nicht mehr ändern.“ Die Herren behalten wütend, geben einen Cent Trinkgeld und suchen das Lokal nie mehr auf.
Frage: Hätten die Herren den halben oder den vollen Preis bezahlen müssen?
Grüße
André
Hallo André,
Jenachdem mit welchen Kassen die die Getränke bonnieren, ist eine Happy-Hour von vornherein eingestellt und endet in deinem Fall PUNKT 21:00 und NULL Sekunden. Wenn jetzt die Bestellung erst um 21:01, oder noch schlimmer um 21:00 und einer Sekunde eingegeben wird, dann berechnet die Anlage automatisch den VOLLEN Preis. Da kann man leider nichts machen, außer dem Gast eine extra Portion Erdnüsse oder Chips auf den Tisch zu stellen oder eine Cola auszugeben, was die Kellnerin aber im Normalfall nicht zu entscheiden hat und im Extremfall Sie die ausgegeben Getränke aus eigener Tasche bezahlen muß.
Allerdings kann es auch sein, daß es sich um eine sehr kompetente Kellnerin handelte, oder aber die Vorgabe des Geschäftsführers war, während der Happy Hour soooo laaaangsaaam wie mööögliiich zu arbeiten, um möglichst wenig Gewinneinbußen zu haben.
Als Gast wäre ich auch wütend, aber als Hotelmensch war ich schon des öfteren genervt von Gästen, die meinten sie seine die einzigen. (Als Beispiel möchte ich einen deutschen Commedian angeben [Hallo erstmal], der beim Zimmerservice am Vorabend eine Tasse Kaffe für 6 Uhr morgens bestellt hat. Als der kaffe um 6:00:01 nicht da war, hat er mich am Empfang angerufen und meinte mich zusammenpupsen zu müssen. Noch während ich mit auf Durchzug gestellten Ohren seinem gewhonten: „Das kann ja wohl bei einem 5* Hotel nicht sein, bla bla Saftladen bla bla…“ zuhörte konnte ich um 6:00:15 hören, wie der Kollege vom Room-Service an der Tür klopfte.
Gruß
Sticky
PS: Wenn du trotzdem nochmal in den Laden gehst, versuche etwas früher da zu sein, dann hast du mehr Chance auf Getränke zur Happy Hour. Außerdem hindert dich niemand daran, gleichzeitig 2 oder 3 Cocktails zu bestellen.
Danke für die Antwort. Das ist, wenn ich es richtig verstehe, die praktische Sichtweise. Würde die denn der juristischen entsprechen? Anders gefragt: Wenn ich ein Produkt zu einem bestimmten Preis bestelle, und es dann bei der Lieferung teurer ist, weil der Preis gestiegen ist, habe ich dann nicht ein Anrecht darauf, den alten Preis zu zahlen?
Gruß
Andre
Hi,
dann berechnet die Anlage automatisch den
VOLLEN Preis. Da kann man leider nichts machen,
da zeig ich doch mal Humor und lach mich schlapp
James zum Kunden: „Tut mir leid. Obgleich wir einen rechtsgültigen Vertrag haben bekommen Sie nur ein Polo statt wie vereinbart einen Golf zum ausgemachten Preis. Ich war etwas langsam bei der Buchung und der Dollarkurs hat sich inzwischen verändert. Aber ich geb Ihnen eine Wagenwäsche dazu.“
Murarrha…
Viele grüße,
J~
Hallo,
Ich bin mir zwar nicht 100% sicher, hier müßte aber das SCHRIFTLICHE, also der Nachweis auf dem Kassenzettel, wann bonniert wurde, maßgebend sein.
Gruß
Sticky
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Hallo Jame~,
Natürlich könnte der Laden kulant sein, und dir auch um 21:01 noch deinen Cocktail(mir fällt übrigens gerade auf, daß Cock und Tail beides SChwanz bedeutet)zum Happy Hour Preis geben. Allerdings sitzen dann bestimmt schon die „Geier“ am Tresen und argumentieren dann so: „Wenn du dem nach 21:00 noch den halben Preis machst, dann kannst du mir ja auch den halben Preis machen.“ Dies würde bestimmt zu einem Aufstand führen und mehr Gäste vergraulen, „als nur zwei unwichtige Wichte“. Ist zwar Sch… aber ist durchaus so.
Gruß
Sticky
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hi,
nunja, ich bin der meinung ihr habt zuviel bezahlt. vorweg: wie der kellner abrechnet kann dem kunden egal sein.
hier ist folgendes relevant:
-
die anpreisungen auf der karte sind erstmal unverbindlich, denn ggf. ist ein likörchen (o.ä.) alle und der ein oder andere cocktail gerade nicht lieferbar
-
deswegen kann ein vertrag (bewirtungsvertrag) nur zustandekommen, wenn der gast „bestellt“ und der kellner die bestellung „annimmt“
im vorliegenden fall habt ihr vor 21 uhr bestellt, der bestellung lagen natuerlich alle nötigen vertragsbestandteile zu grunde (anzahl, art und preis des cocktails)…
wenn jetzt während der happy hour bestellt wird, wird selbst wenn der preis nicht mitgenannt wird, konkludent vom besteller miterklärt, er bestelle den cocktail zum happy hour preis.
nimmt der kellner die bestellung an (vor 21 uhr), dann liegt hier ein rechtsgültiger vertrag vor. der vertragsschluss erfolgt allerdings bereits in der sekunde, wo der kellner dir den rücken kehrt und zur vertragserfüllung schreitet.
wie die abwicklung der erfüllung erfolgen soll, zeitliche abfolge (in kasse, auf zettel, kollegen mitteilen etc.) kann dem kunden egal sein. hier muss sich der gastwirt organisieren, scheinbar war die organisation mangelhaft, denn es war zu wenig personal da. dies kann nicht zu lasten des kunden gehen.
insoweit: schön blöd, ihr habt zu viel bezahlt!
gruss vom
showbee
p.s. ich frage immer bei der bestellung: „happy hour ist aber noch, oder?“ und dann geht man jedem ärger aus dem weg.
Hi!
Die Frage ist doch eigentlich ganz interessant. M.M. nach steht dir der Cocktail zu verbilligtem Preis zu. Der „Auftrag“ wurde schließlich in der entsprechenden Happy Hour erteilt. Wann die Kellnerin diesen Auftrag nun in ihre Kasse tippt, kann dir meineserachtens egals sein.
Gruß
Falke
Ich bin mir zwar nicht 100% sicher, hier müßte aber das
SCHRIFTLICHE, also der Nachweis auf dem Kassenzettel, wann
bonniert wurde, maßgebend sein.
Ist Dir eigentlich schon einmal aufgefallen, daß es zwischen Deiner ViKa und Deinen Antworten eine deutliche Diskrepanz gibt?
Inwiefern?
bitte per Mail antworten.
Gruß
Sticky
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Hallo,
Ich bin mir zwar nicht 100% sicher, hier müßte aber das
SCHRIFTLICHE, also der Nachweis auf dem Kassenzettel, wann
bonniert wurde, maßgebend sein.
Hallo,
das ist nun wirklich so etwas von egal. Entscheidend ist ob und wann ein gültiger Vertrag geschlossen wurde.
Zwischenzeitlich wurde das ja bereits sehr vollständig juristisch korrekt bewertet.
Gruß
Matthias
Anspruch auf Bewirtung ?
Hallo,
PS: Wenn du trotzdem nochmal in den Laden gehst, versuche
etwas früher da zu sein, dann hast du mehr Chance auf Getränke
zur Happy Hour. Außerdem hindert dich niemand daran,
gleichzeitig 2 oder 3 Cocktails zu bestellen.
Das ist wohl graue Theorie, oder habe ich einen Rechtsanspruch auf Bewirtung ?
Wenn ich in meiner Saufzeit auf einen Schlag 5 große Bier und 10 Sambuca bestellt hätte, was hätte die Bedienung oder der Wirt da wohl gesagt ?
In der Realität würde das nie klappen, sonst würden alle Saufbrüder zu Beginn der Happy Hour den Getränkevorrat aufkaufen, und danach nicht mehr bestellen.
Gruss
Andreas
Hallo,
Wenn wir damals zu Studentenzeiten mit 20 Mann in einer Lütticher Kneipe aufgetaucht sind, konnten wir problemlos AUCH WÄHREND DER HAPPY HOUR jeder ein Tablett mit ca 20 Bier bestellen.Liegt wohl aber wahrscheinlich auch daran, daß in Lütticher Studentenkneipen das Bier zu Studentischen Großfeiertagen (Saint Nicolas und Saint-Toré, Roi des Bleus,…) und Happy Hours mit Wasser verteilt wird. Je blauer die Gäste, desto mehr Wasser ist untergemischt.
Gruß
Sticky
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so besser ? owT
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Achso!
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insoweit: schön blöd, ihr habt zu viel bezahlt!
Tja, wir beiden generösen Herren wollten die offenkundig gerade erst das bedienfähige Alter erreicht habende Serveuse nicht über Gebühr strapazieren. Außerdem fing 10 Minuten später ein Film im benachbarten Kino an, den wir dringend (unter dem erhofften günstigen Alkoholeinfluss) sehen wollten. Da war uns jede Diskussion egal.
Gruß
André
gruss vom
showbee
p.s. ich frage immer bei der bestellung: „happy hour ist aber
noch, oder?“ und dann geht man jedem ärger aus dem weg.
Diese eherne Regel des standhaften Happy-Hour-Trinkers befolge ich auch immer. Aber wenn es 10 Minuten vor Ende der fraglichen Stunde ist, gehe ich noch nicht von einer brenzligen Situation aus.