Gefrierschrank defekt - Inhalt ersetzen?

Hallo,

angenommen ein Tiefkühlschrank der Fa. Siemens ist nach nicht mal 2 Monaten defekt (Strom ist an Steckdose vorhanden, Gerät kühlt aber nicht mehr, keine Innenbeleuchtung, kein Selbsttest mehr möglich). Der Werkskundendienst wurde kontaktiert, dieser kann aber innerhalb der 24 Stunden, die das Gerät den Inhalt kühl halten kann, keinen Monteur vorbeischicken.

Es wird also nicht grundlos befürchtet, dass der Inhalt verdorben wird, da bis die Reparatur erfolgt alles aufgetaut sein wird.

Beim Gerät wird davon ausgegangen, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag (Gewährleistung, Beweislastumkehr,…). Die Reparatur wird also nicht bezahlt werden müssen.

Wer aber kommt für den Verlust des Inhalts auf?

Neugierige Grüße,
Tinchen

Hallo Leidgeprüfte !

Schau mal hier rein:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&sti…

Allein aus der Gewährleistung für das Kühlgerät besteht m.E. nach keine Haftung für Folgeschäden.

Das könnte(!) evtl. aus einer Garantiezusage des Herstellers über die schnelle Hilfe im Fall der Fälle,also Störungsbeseitigung innerhalb der TK-Lagerfrist (12-24 h) bestehen.
Das könnte so eine Art Versicherungsleistung sein, die dann auch verdorbene TK-Lagerware ersetzt, wenn der Service aus Verschulden heraus nicht schnell möglich ist.

Evtl. gibt’s Ersatz aus eigener Versicherung ? Hausratversicherung ?

MfG
duck313

Hallo,

Evtl. gibt’s Ersatz aus eigener Versicherung ?
Hausratversicherung ?

Mir ist keine Hausratversicherung bekannt, die hier leisten würde.

Nachfolgender Einschluss ist bei einigen Tarifen inbegriffen:
unvorhersehbare Unterbrechung der Stromzufuhr (Netzausfall),
was hier jedoch nicht vorlag.

Gruß Merger

Moin,

Schau mal hier rein:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&sti…

Spielt die Geschichte denn in Österreich?

Allein aus der Gewährleistung für das Kühlgerät besteht m.E.
nach keine Haftung für Folgeschäden.

Was ist denn mit §280 Abs. 1 BGB? Wieso sollte das hier nicht gelten?

Gruß

TET

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Nein, es spielt möglicherweise nicht in Österreich.
Ich habe das zu spät bemerkt, aber die Hinweise im Link sind nicht länderspezifisch auf Österreich ausgelegt.

Und Haftung aus Pflichtverletzung BGB §280 sehe ich nicht.

Nur für den Fall, Hersteller gab eine Garantie, Störungen werden so schnell behoben, dass die TK-Lagerware eben nicht verdirbt.
Und diesen Fall sprach ich ja an.

MfG
duck313

Moin,

Und Haftung aus Pflichtverletzung BGB §280 sehe ich nicht.

Wieso ist denn die Lieferung einer mangelfreien Sache keine Pflicht aus dem Kaufvertrag?

Gruß

TET

1 „Gefällt mir“