OT VDE0100-410
Hallo
Ich stehe mit der Nachrüstpflicht etwas auf „Kriegsfuß“,wobei
ich den FI-Schutz grundsätzlich für den Schutz der Ersten Wahl
halte!
Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen gibt es aber gar nicht.
Lt. Vorgaben müßte man ja den fehlenden FI nachrüsten,da es
eine Erweiterung einer bestehende E-Installation ist.
Das sehe ich nicht so, und Autoren in Fachzeitschriften auch nicht. Der erweiterte Teil muß den aktuellen Vorschriften entsprechen. Wenn also eine Steckdose neu installiert wird, ist für diese neu installierte Steckdose die heutige Vorschrift inklusive FI anzuwenden.
Beispiel: In einer Wohnung sind 20 Steckdosen ohne FI-Schutz, auch im Bad. Dann kommt im Flur eine neue Steckdose dazu. Für diese eine neue Steckdose ist ein FI einzubauen. Der Rest kann gelassen werden wie er ist - wenn die Anlage in Ordnung ist und zum Zeitpunkt der Errichtung den gültigen Vorschriften entsprach.
Hier lege ich es so aus,als sei es ein Geräteanschluß,da es
für ein festgelegtes Gerät (TK-Truhe) ist und nicht für
ständig wechselnde Kleingeräte an einer Steckdose.
Genau meine Meinung.
Mache ich nämlich einen Festanschluß an der TK-Truhe,in dem
ich eine Geräteauslaßdose(Herdanschlußdose) einbaue und den
Stecker abschneide und die Leitung fest anschließe,brauche ich
keinen FI-Schutz nachzurüsten.
Vollkommen richtig.
In diesem Falle hätte ich also trotzdem eine Steckdose
eingebaut und auf den FI verzichtet,es sei denn,ich hätte
sonst noch Bedenken bekommen bei der Wohnungsbesichtigung
Eine Gefahr besteht vorher und nachher nicht,wenn die E-Anlage
zur Zeit fachgerecht installiert ist.
Diesen Punkt sehe ich genau so. Es gibt ja eine Ausnahmemöglichkeit. Wenn eine Steckdose ausschließlich für ein bestimmtes Gerät da ist, muß kein FI sein. Wie aber soll man, wie in der Norm gefordert, sicherstellen, daß nie was anderes angeschlossen wird?
Meine Meinung: Beschriftung der Steckdose: „Steckdose nicht über Fehlerstromschutzschalter 30mA gesichert. Nur für Gefrierschrank verwenden!“
Leider hat der Normenausschuß die 0100-410 in einer Veröffentlichung anders ausgelegt.
Nach wie vor bin ich der Meinung, daß dauernd angeschlossene Geräte wie Gefriergerät, Kühlgerät, Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner, Garagentorantrieb, Server (in Firmen), Telefonanlagen keine RCD erfordern sollten, auch wenn diese über Steckdosen angeschlossen sind. Hier sollte man die Bedingung für die Ausnahme genauer formulieren.
Da gibt es eine Ausnahme, die nicht angewendet werden kann, weil unklare Formulierungen in der Norm verwendet werden. Nur im Nachhinein etwas in die Norm hineininterpretieren - das kann ich auch.
Ich habe den Eindruck, wir haben eine sehr ähnliche Auffassung vom Ziel der Norm, Unfälle zu vermeiden.
Hans