Gefrorene Wasserleitung im Bad

Hallo, ich wohne in einer Dachgeschosswohnung, die mit NSP-Öfen beheizt wird. Ich habe zwei im Wohnzimmer, einen in der Küche und einen im Schlafzimmer. Das Badezimmer soll durch einen Konvektor beheizt werden. Die Wohnung hat ca. 60 qm.

Das Badezimmer ist recht groß, schätzungsweise 9-10 qm. Jetzt ist mir zum wiederholten mal die Warmwasserleitung eingefroren, die an der Aussenwand entlang läuft, einen Knick macht und somit Badewanne, Dusche und die Spüle in der nebenliegenden Küche mit Wasser versorgt. Es gibt noch eine weitere Leitung, die an die Waschbecken angeschlossen ist, die aber nicht zu ist und einwandfrei funktioniert.

Ich war seit November längere Zeit nur ca. alle 10 Tage vor Ort, habe die NSP-Öfen in Wohnzimmer und Küche aber laufen lassen. Lüfter der NSP und der Konvektor im Badezimmer liefen nur, wenn ich mal für ein oder zwei Nächte zu hause war. Die Türen in der Wohnung waren geöffnet, damit die Wärme der NSP-Heizung sich verteilt und kein Raum auskühlen kann, wie es auch vom VM empfohlen wurde. Das Wasser war abgestellt.

Am Montag war ich wieder über nacht zu hause und da ich Dienstag eigentlich wieder kommen wollte, habe ich das Wasser für insgesamt zwei Nächte nicht abgestellt. Jetzt musste ich am Mittwoch feststellen, dass besagte Warmwasserleitung wieder eingefroren ist. Alle Wände in der Wohnung sind verhältnismäßig warm, nur die Außenwand im Bad ist eiskalt.

Bin ich denn für etwaige Schäden haftbar? Ich habe ja schließlich nur einen Konvektor im Badezimmer. Der Mieterbund meint, dass ein Konvektor nicht als Heizung gilt, und ich daher meiner Pflicht nachgekommen bin.

Es geht jetzt nur darum, wer bei einem geplatzten Rohr nun wirklich die Schuld trägt. Ich denke nämlich auch, dass die Wand im Badezimmer nicht richtig gedämmt ist, gehe hier also von einem Baumangel aus. Was soll ich tun? VM hat den Strom abgelesen und wirft mir vor, ich hätte nicht geheizt. Ich habe nur naturgemäß einen geringen Stromverbrauch, wenn ich nicht zu hause bin, da ich alles unnötige vom Netz genommen habe, sogar den Kühlschrank hab ich abtauen lassen, weil ich ja längere Zeit nicht da war. Noch weiß VM allerdings nichts davon, werde heute benachrichtigen.

Vielen Dank

Hallo,

da Du Dich offenbar schon beim Mieterbund hast
beraten lassen, weiss ich nicht was man Dir noch
raten soll. Eine Garantie, dass Dein Vermieter nicht
Dir die Schuld an einer u.U. geborstenen Wasserleitung gibt kann ich Dir nicht geben.

Gruß S.

Hi Bine,

vielen Dank für die Antwort… Dass Du mir keine Garantie geben kannst, ist mir ja klar, ich wollte eigentlich nur weitere Meinungen zu dem Thema hören, da der VM einem ziemlich das Wort im Mund umdrehen kann.

hallo,
hier der passende link:
http://www.pohritzsch.de/pohritzsch/wohnungen/heizen…

Hallo,

wenn Du schon diese Aussage vom Mieterbund bekommen hast, dann würde ich mir keine Gedanken machen. Und so wie du es beschrieben hast, hast du alles, was du machen kannst, getan. Also alles im grünen Bereich.
Würde den Mangel dem VM anzeigen und dann sehen was passiert, auf jedenfall liegt es in seiner Verantwortung, den Schaden zubeheben.

gruß Daylighter

Hallo Mieter, das ist wirklich ein Malleur!

Leider kann ich auf diese Frage, weil sie wegen des Konvektors sehr speziell ist, auch nicht besser antworten, als durch die Beratung des Mieterbundes schon geschehen. Als Mieter musst Du auch nicht wissen, wo ggf. Leitungen in Außenwänden vorhanden sind. Hinweise sind zu googeln mit: „mieter haftung frost schaden“

bagatelle

Hallo, ich wohne in einer Dachgeschosswohnung, die mit
NSP-Öfen beheizt wird. Ich habe zwei im Wohnzimmer, einen in
der Küche und einen im Schlafzimmer. Das Badezimmer soll durch
einen Konvektor beheizt werden. Die Wohnung hat ca. 60 qm.

Das Badezimmer ist recht groß, schätzungsweise 9-10 qm. Jetzt
ist mir zum wiederholten mal die Warmwasserleitung
eingefroren, die an der Aussenwand entlang läuft, …

Bin ich denn für etwaige Schäden haftbar? Ich habe ja
schließlich nur einen Konvektor im Badezimmer. Der Mieterbund
meint, dass ein Konvektor nicht als Heizung gilt, und ich
daher meiner Pflicht nachgekommen bin.

… Noch weiß VM allerdings nichts

davon, werde heute benachrichtigen.

hallo,
ich denke, du hast dir überhauptnichts zu schulden kommen lassen und bis somit nicht verantwortlich.
die exakte rechtslage dazu kenne ich auch nicht. der mieterbund hat dasselbe gemeint.
viele grüße
maria

Hi, vielen Dank für die Antworten, fühl mich jetzt schon sicherer in meinem Standpunkt. Ich werd jetzt gleich nach Feierabend meinem VM eine Mail schreiben und auf den Frost hinweisen. Möchte ungern mit dem telefonieren, da mir wie schon erwähnt das Wort im Mund herumgedreht wird. Dann lieber schriftlich. Ich wünsch euch allen ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

Kann diese Frage nicht beantworten. Gruß,pitsch!

Halllo EinMieter,

du hast dich scheinbar bereits im Mieterbund beraten lassen und das ist auch gut so. Bitte darum, dass der Mieterbund dir auch in diesem Falle hilft.
Um dir die Angst zu nehmen, du bist nicht haftbar dafür, dass die Leitung einfriert. Selbstverständlich musstest du den Schaden sofort melden und um schnellstmögliche Reparatur bitten. Du schreibst, das Bad hat keine Heizung und die Wasserleitung läuft an einer Außenwand entlang. Es muss also Sache des Vermieters sein, dafür zu sorgen, dass sich das Bad in einem beheizbaren Zustand befindet. Bitte den Mieterbund, dich zu vertreten.

Dadurch, dass das Bad zur Zeit nicht benutzbar ist, mache Mietminderung geltend. Und du solltest noch ein weiteren tun. Schreib bitte zu festgelegten Zeiten die unterschiedlichen Temperaturen auf. Es gibt Temperaturmesspistolen auf der Basis einer Infrarot-Thermometer-Auswertung. Damit kannst du punktuell die unterschiedlichen Messdaten genau bestimmen. Beispiel in Ofennähe, an Fenster und Türen und auch an der Außenwand, an der die Rohre entlang laufen. Wenn du dies über einen kurzen Zeitraum durchführst, wirst du nachweisen können, dass die Außenwand mit der Wasserleitung innerhalb deiner Wohnung unter der Frostgrenze lag und das ist nun wirklich unzumutbar. n deinem Fall ist ein Konvektor als ein Elektrolüfter anzusehen. Der ist geeignet für einkurzfristiges Aufheizen des Badezimmers, kann aber nicht einen Ofen oder Heizkörper im Bad ersetzen.

Deshalb rate ich, komme deiner Meldepflicht gegenüber deinem Vermieter nach,
führe ein Temperatur-Tagebuch und
bitte den Mieterbund, sie sollen nur für dich die Höhe der Mietminderung beim Vermieter einreichen.

Mit besten freundlichen Grüßen
Ingrid = Zwillingsjungfrau

PS Wenn du dem Vermieter die ungenügende Beheizbarkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt mitgeteilt hast, dann füge Kopien bei.

Guten morgen, sorry wird etwas länger… Ich bin wirklich geschockt. Hab gestern mein VM angerufen, um das erneut eingefrorene Rohr zu melden, da ich dachte per Mail kommt das irgendwie nicht so gut, ausserdem ist er dann nachher nicht rechtzeitig informiert. Wie zu erwarten hat der mich am Telefon runtergeputzt. Ich würde nicht heizen, er sei stink sauer und ich solle schauen wie ich an warmes Wasser komme, sollte etwas kaputt gegangen sein, würde das alles auf mich zu kommen, schließlich ist sowas schon letztes Jahr passiert und ich wäre seit 20 Jahren der erste, wo etwas einfriert.

Darüber hinaus wurde mir scheinbar über die Nachbarn nachspioniert, denn mein VM sagte am Telefon er hätte Zeugen, dass ich a) nicht da war, b) ich nicht richtig oder gar nicht geheizt habe, da er sich jeden Tag seit ca. November/Dezember den Zählerstand meiner NSP-Öfen hat protokollieren lassen und darüber informiert wurde, wann ich da war und wann nicht. Hat sogar moniert, dass ich weder Weihnachten noch Silvester da war… Hallo??? Und ich sei ein unverschämter Lügner und solle doch einfach ausziehen, er sei richtig enttäuscht von mir.

Ich bin echt schockiert. Ich hab keine Ahnung, was das für Werte sind und ich weiß auch nicht, welcher Referenzwert herangezogen wurde.

Fakt ist, dass ich meine Heizung an hatte, und auch die Leistung hochgeschraubt habe, als es kälter wurde. Natürlich läuft nicht die ganze Zeit der Lüfter, aber ich war oft genug vor Ort, um zu sagen, dass in meiner gesamten Wohnung deutliche Plusgrade herrschten. Zumal ich sicherheitshalber das Wasser abgestellt habe, wenn ich nicht da war. Ich habe es nur ein Nacht vergessen wo ich dann doch nicht in meiner Wohnung war, und bums ist das Rohr zu.

Ich bin nur sehr sprachlos, was die Methoden angeht. Ich glaube auch nicht, dass es rechtens ist, dass der VM meine Lebensgewohnheiten überwacht, vor allem ohne mich davon in Kenntnis zu setzen. Ich denke ich werde ausziehen, da ich mich ehrlich gesagt auch von meinen Nachbarn betrogen fühle und in dem Haus im Moment keinem mehr traue, geschweige denn meinem VM. Zumal sowieso ein zusammenziehen mit dem Partner langsam ansteht. Ich hoffe der Mieterverein setzt sich hier für mich ein, sonst weiß ich echt nicht weiter, wenn etwas mit dem Rohr ist.

Ich hoffe ihr habt ein schöneres Wochenende.

Hallo, ich möchte dich beruhigen. Du hast keine Fehler gemacht. Die Wasserleitung zu reparieren, ist Sache des Vermieters. Seit wann bist du ohne Wasser, gilt das auch für die Küche. Dann kündige Mietkürzung an bzw. lass auch diesen Punkt vom Mieterverein klären.

Die Kontrolle durch die Nachbarn und den Vermieter ist schlimm, dazu später. Du bist nicht verpflichtet, eine Wohnung ständig zu bewohnen. Während der Abwesenheit musst du allerdings die Wohnung weiter beheizen. Das hast du über die NSP-Öfen getan und die Türen offen gelassen, so dass sich die Wärme in der Wohnung verteilen konnte. Das Badezimmer hat keine Heizmöglichkeit und während der Abwesenheit ein elektrisches Gerät unbeaufsichtigt laufen zu lassen, das ist aus feuertechnischen Gründen sogar verboten.

Bitte fertige ein Gesprächsprotokoll über das Telefonat an. Besorge dir im Elektrofachhandel eine Temperaturpistole und lege ein Wärmeprotokoll an (späterer Beweis)

Dann wende dich an dem Mieterverein und bitte die dortigen Juristen, dich zu vertreten. Frage nach der Mietkürzung. Und besprich, ob und in welcher Höhe du eine Abfindungssumme von deinem Vermieter fordern kannst, wenn du dich, nachdem du eine neue angemessene Wohnung gefunden hast, bereit erklärst, vorzeitig auszuziehen. Eine Abfindung könntest du beanspruchen für Maklercourtage in ortsüblicher Höhe und Umzugskosten durch eine Firma (schriftliches Angebot).

Jetzt kann dir wirklich nur noch der Mieterverein helfen.
LG
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo Mieter,
also die Urteile bei Frostschäden in Mietwohnungen, liegen zumeist zu Lasten des Mieters. Der trägt die Verantwortung für die überlassene Mietsache, besonders bei zu erwartenden sehr kalten Frostnächten.
Wenn ein Baumängel bestand, hätte man den Vermieter vorher benachrichtigen sollen.
Aber wenn der Mieterbund meint, das wäre Vermietersache - gut für Dich. Vorsichtshalber aber gib mal Deiner Haftpflichtversicherung Bescheid.
Hätte Dir gerne positivere Nachricht gegeben.
Gruß
fragmich46

Hallo,
die Frage kann ich leider nicht ausreichend beantworten.
Das kann sicherlich nur ein Sachverständiger richtig beantworten.
Grundsätzlich sollte man nicht die Türen zu unbeheizten Räumen geöffnet lassen.
Die feuchte warme Luft kühlt an den kalten Wänden des Badezimmers ab und kann u.a. Schimmel verursachen.
Ein Baugutachter kann dir sicherlich weiterhelfen.

Viele Grüße
Llissy

Hallo,
leider kann ich in diesem Falle nicht weiterhelfen. Habe zu dem Thema keine Erfahrung und keine rechtskenntnis. Sorry, Hubert Steiger.

Hallo,

der Vermieter hat eindeutig dafür zu sorgen, dass Dir keine Wasserleitungen zufrieren! Wie sieht es mit einem Frostwächter aus? Auch wenn, wie Du schilderst, die Badezimmerwand immer eiskalt ist, dann liegt da ein Mängel an der Dämmung vor. Eindeutig Sache des Vermieters! Schließlich hat der eigentlich auch eine Wohngebäudeversicherung wo solche Sachen mit abgedeckt sind.
Viele Grüße
Sabine Kruse

So, ich habe einen Termin beim Mieterverein. Allerdings erst am Mittwoch. Verletze ich irgendeine Sorgfaltspflicht, wenn ich das Rohr von alleine auftauen lasse? Ich habe die Möglichkeit bei meinem Partner die Zeit über zu bleiben (ziehen ja jetzt eh zusammen) und ich hab mich bei einem Gas-Wasserinstallateur informiert, ob jetzt noch etwas passieren kann. Der versicherte mir, dass die Leitungen normalerweise nur während des Gefriervorgangs kaputt gehen und sollte das nicht schon der Fall sein, es auch nichts weiter passieren kann. Das Wasser ist natürlich abgestellt und die Hähne sind auf. VM hat mir eh gesagt, dass es ihm egal ist, wie ich an warmes Wasser komme. Würde dann nur im Anschluss die Rohre prüfen lassen, was so ca. 60 bis 80 Euro kosten soll. Hab nur nichts schriftliches.

Jedenfalls vielen Dank für die vielen Antworten. Ich werde für den geneigten Leser die weiteren Ereignisse schildern, was ja dem einen oder anderen, der in einer ähnlichen Situation ist, eventuell helfen könnte.

Viele Grüße

Hallo!!
genau das selbe Problem habe ich im moment auch.in meiner Waschküche tropft das wasser durch die decke,weil der raum ausschließlich aus Außenwänden besteht. in dem raum befindet sich allerdings keine heizung. nun ist das wasserrohr geplatzt und ich muß nicht dafür aufkommen, da die gebäudehaftpflicht dafür einspringt. würde mich auf jeden fall gerkundigen, bevor irgendwas aus eigener tasche gezahlt wird !! lg