Gefunden - gestohlen?

Hallo Experten,

wenn ich einen Gegenstand finde, gehört er dann mir, wenn ich nicht weiß, wer der Besitzer ist?

Konkret: Vor unserem Haus steht seit Monaten ein Fahrrad, das nur mit einem Speichenschloss gesichert ist. Es ist nicht mehr besonders neu, hat hinten einen Platten und ist halt total verdreckt. Es steht neben einem Fahrradschuppen, in dem neben benutzten und abgeschlossenen Rädern auch jede Menge Fahrradschrott liegt, von ehemaligen Mietern etc.
Da ich gern ein Fahrrad hätte, würde ich das gerne aufpolieren, aber - darf ich das?

Kennt das Gesetz herrenlose Fahrräder? Fahrräder, die von ihrem Besitzer im Herbst „ausgesetzt“ werden?

Wenn ich das Rad zum Fundbüro bringe, lachen die sich schlapp, weil es ja nichts wert ist.

Danke für euren Rat,

Gruß,
Susan

Hallo Susan,

wenn ich einen Gegenstand finde, gehört er dann mir, wenn ich
nicht weiß, wer der Besitzer ist?

Nein. Nicht zu wissen, wer der Eigentümer/Besitzer ist, gibt Dir kein Recht an einem Gegenstand… Es könnte ja z.B. sein, dass ein Dieb das Rad geklaut hat und irgendwo stehen gelassen hat.

Kennt das Gesetz herrenlose Fahrräder? Fahrräder, die von
ihrem Besitzer im Herbst „ausgesetzt“ werden?

Ja. Soweit ich mich erinnere, kann jemand selbstverständlich das Eigentum an einer Sache aktiv aufgeben, wodurch es von jedem anderen mit Eigentumsrechten belegt werden kann (aber natürlich nur im Rahmen der Müllrichtlinien).
Das Problem dabei ist nur, festzustellen, dass das Eigentum in einer bewußten Willensentscheidung aufgegeben wurde. Wenn Du das nicht nachweisen kannst, kann der (Vor-) Eigentümer jederzeit das Eigentum zurückfordern (und Dich im Zweifelsfall mit dem Diebstahlsvorwurf ärgern)

Wenn ich das Rad zum Fundbüro bringe, lachen die sich schlapp,
weil es ja nichts wert ist.

Erstens werden sie das nicht, da sie auch offensichtliche fast wertlose Gegenstände annehmen und aufbewahren müssen (ich habe mal einen Bericht gesehen, da wurde ungelogen auch eine leere Pfandflasche für 6 Mon. eingelagert, weil sie ja den Pfandwert hatte…)
Und zweitens ist das für Dich die einzige Möglichkeit, offiziell nachzuweisen, dass der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat, da nach (ich glaube) 6 Mon. der Eigentumsanspruch verloren geht.

Mach Dich nicht angreifbar, das ist das Schrottrad nicht wert!
Schau mal lieber nach den regelmäßigen Versteigerungsterminen des Fundbüros… Da werden sicher haufenweise Räder billigst vertickt…

Grüße
Jürgen

Hallo,

sich das Ding jetzt einfach anzueignen könnte böse nach hinten losgehen, wenn Dich mal ein Ordnungshüter anhält, und die Rahmennummer gegen die Liste geklauter Räder checkt und dabei fündig wird. Auch wenn man Dir den Diebstahl nicht unbedingt wird nachweisen können, weil man Dir die Sache mit dem „Fund“ glaubt, wärst Du wegen Fundunterschlagung dran. Also besser das Ding beim Fundbüro melden, die checken die Rahmennummer und wenn alles i.O. ist, ist das Rad nach einem halben Jahr Deins, wenn Du es haben willst (genauer, Du bekommst es, und nach einem weiteren halben Jahr ist es dann tatsächlich Deins). Leider werden recht häufig Räder gestohlen, für eine Fahrt genutzt und dann wieder abgelegt und bleiben dann verschwunden. Hat der Eigentümer dann Anzeige wegen des Diebstahls erstattet, passieren diese Dinge leider gar nicht so selten.

BTW: Die Sache mit dem günstigen Erwerb durch Fundsachenversteigerung ist ein Ammenmärchen. Bei den Versteigerungen tauchen regelmäßig Profis auf, die im großen Stil Räder zu genau kalkulierten Preisen kaufen. Was die haben wollen, bekommen sie auch. Wenn sie aussteigen, ist der Preis zu hoch gesteigert worden, sind sie nicht interessiert, ist das Teil nichts wert. Du kannst also eigentlich nur an Schrott kommen oder zuviel zahlen. Natürlich werden sich jetzt hier gleich wieder einige Leute melden, die Glück gehabt haben (oder zumindest davon überzeugt sind, sie hätten das Schnäppchen ihres Lebens gemacht, aber das sind Einzelfälle oder Fälle von Selbstbetrug. Dann doch besser ein ordentliches Gebrauchtrad über Anzeige kaufen.

Gruß vom Wiz

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Hallo Susan,

wenn du glaubst, dass du ein Rad gefunden hast, melde es dem Funbüro. Jetzt kannst du es in deinem Keller lagern, (musst du den Fundbüro mitteilen, dadurch spart du eine Gebühr)und nach Ablauf der Wartefrist (vermutlich 6 Monate) für dich beanspruchen.

Grüsse Ingo

Tja, es dauert halt - aber es ist der einzige sinnvolle Weg - ab damit zum Fundamt - und mitangeben, dass du das Fahrrad haben willst wenn sich niemand meldet. - Nach 6 Monaten kannst du es dann haben…

Matthias

Bevor Du das Rad im Fundbüro abgibst, könntest Du auch einen Aushang an das Rad bzw. in Eurem Hausflur machen und dort nach der Herkunft des Rades fragen. Vielleicht gehört es jemandem aus Deinem Haus, der inzwischen ein neues Rad hat und es deshalb nicht mehr benutzt. Der ist dann vielleicht ganz froh, wenn Du den „Schrotthaufen“ nimmst ?

Gruß,
Tommy