Muß man die Festsetzungen von völlig entgegen gesetzten Nutzungsmöglichkeiten hinnehmen? Welches Rechtsmittel ist innerhalb welcher Frist wo möglich (Fristbeginn)? Das als Grünfläche ausgewiesene Grundstück wird von jetzt bebaubaren (!) umschlossen. Die zur Grüninsel degradierte Fläche von einem halben Hektar ist meine.-
Am Rande: Die beschließenden Ratsherren sind sogen. Ossis und ich bin nur geflüchteter Ossi. - Danke für Info G.I.
Hi Gerhard
Wenn rechts und links gebaut wird,dann stellt dein Grundstück eine Baulücke dar und die darf nach bundesbaugesetz geschlossen werden;sogar im Außenbereich ohne privilegiert zu sein.
Gruß
Lenz