Gegen eidesstattliche versicherung wehren

Hallo, jemand soll eine EV abgeben, obwohl die Forderung des Gerichtsvollziehers nachweislich durch Betrug entstanden ist. Ein Ex Angestellter von ihm hat unter anderem auf Fahrgeld geklagt. Durch seine Buchhaltung erfuhr er erst 1 Tag vor Gerichtstermin, das die Tankbelege vorliegen und er konnte nachweisen, das der Mitarbeiter immer von Ihm Tankgeld bekommen hat. Der Richter meinte im Termin, er hätte das Recht, diese gegenzurechnen. Das stand jedoch leider nicht im Urteil und er dachte, es sei schon alles okay so. Bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand. Man teilte ihm dann mit, dass er halt nichts gegenrechnen darf, sondern den Festgelegten satz an Fahrgeld zahlen muß. Er hat sich geweigert, da er nicht 2 x das Selbe zahlen will. Nun zwingt man ihn zur Abgabe des EV. Wie kann er sich nun wehren? Sein Anwalt meint, es gibt keine Möglichkeit, was er nicht glauben will.

Grundsätzlich kann man sagen, dass man immer eine gewisse Frist hat, Widerspruch einzulegen.
Wird diese nicht genutzt, kann durchaus ein ungerechtfertigter Anspruch entstehen.
Ein GV hat viell. die Möglichkeit einen Vergleich auszuhandeln, grundsätzlich hat er aber auch das Recht, den Anspruch durch Zahlung oder Abnahme der EV zu realisieren.
Somit habe ich den Eindruck, dass zu lange gewartet wurde und jetzt ist „das Kind in den Brunnen gefallen“

Danke für die Antwort, er hat zwischenzeitlich einfach gezahlt, obwohl das Geld dem Gläubiger nicht zu steht. Er hat leider den fehler gemacht und beim Arbeitsgericht dem Richter geglaubt. Dieser hat ihm auch mitgeteilt, eventuell auf eine Verrechnungsmöglichkeit Anspruch zu haben, dies hätte man aber zu Protokol geben müßen. Den Hinweiss hatte er ihm aber beim Prozess nicht gegeben.
Jedenfalls dürfen Richter fehler machen, die andere halt ohne Bestrafung nicht machen dürfen. Er kann nun nur hoffen, das der Staatsanwalt sich dieser Sache an nimmt und dem Gläubiger den Betrug nachweisen wird und er sein Geld zurück bekommt.

Hallo,
war 7 Wochen lang weg zur Reha. Falls noch Antwort gewünscht wird, bitte nochmals melden.
Danke, lichtblick