Hallo Community,
Ich weiß das die folgende Geschichte sehr Blöd ist ich bitte jedoch trotzdem um eure Hilfe?
Ich war betrunken mit freunden unterwegs. Auf dem Heimweg sind wir an einer Polizeistation vorbeigekommen wo ich trottel es lustig fande so zu tun als ob ich gegen eins der Dienstwagen treten würde. Ich habe den Wagen berührt jedoch ganz leicht und es ist kein Sachschaden zu stande gekommen. Doch ein Polizist hat es gesehen und mich eingesperrt einige Stunden in der Ausnüchterungszelle und danach ins Gefängniss gefahren wo ich von 6:55 Uhr bis 14 Uhr bleiben musste. Danach durfte ich raus und nachhause. Jetzt habe ich einen Brief bekommen in dem ich einen Abschnitt nicht versetehe. Die Überschrift des Briefes ist Beschluss!! „Die Nachholung der mündlichen Anhörung gem,äß §420 Abs. 1 S. 1 FamFG ist entbehrlich, weil diese und die darauffolgende richterliche Entscheidung erst nach Wegfall des Grundes der Polizelichen Maßnahme erfolgen würde“ ??? Ich habe vor einem Jahr schonmal eine Sachbeschädigung an Autos verursacht 10 Autospiegel… -.-. Da bei dem Polizeiauto kein Schaden zustande gekommen ist, ist meine Frage was jetzt auf mich zu kommt. Ich habe eine feste Arbeitsstelle bin 19 Jahre alt, und habe angst durch diese Geschichte evt , meine Arbeit zu verlieren durch Freiheitstrafe e.c.t … kann eine riesensumme auf mich zu kommen, von zig tausenden euros ( wie die Polizisten meinten ) wenn nicht mal ein Sachschaden am Auto vorhanden ist. Sondern nur die Tat ausgeübt worden ist aus Alkoholbedingtengründen? Ist eine Freiheitsstrafe möglich, wenn ich eine Arbeistelle habe ?
Moin Teetrinker,
das besagt eigentlich relativ wenig. Dir wurde die Freiheit entzogen, das heißt, du wurdest eingesperrt. Dass das ganze aber nach FamFG ablief, deutet darauf hin, dass man dich nur wegen deiner Trunkenheit eingesperrt hat. Der Satz besagt eigentlich nur, dass es sinnlos wäre, die mündliche Anhörung nachzuholen, da die Maßnahme schon lange vorbei ist. Eigentlich hättest du nämlich laut Gesetz zu deinem Aufenthalt in der Ausnüchterung befragt werden müssen, aber offenbar hat man dir in deinem Zustand keinen Kompetenten mündlichen Beitrag mehr zugetraut.
Das, was du eigentlich wissen willst, bezieht sich auf ein mögliches Strafverfahren. In Frage käme Sachbeschädigung. Aber hast du überhaupt ein Strafverfahren offen?
Schließe mich Ultra an. Vielleicht noch soviel: Wenn alles so stimmt wie du schreibst und kein Schaden am Fahrzeug vorhanden ist wird wohl Garnichts passieren. Soweit ich weiß ist „versuchte“ Sachbeschädigung nicht strafbar. Ggf. wird man dir ein paar Euros für die Ausnüchterung auf Staatskosten abverlangen, aber auch das glaube ich nicht wirklich. Freiheitsstrafe ist völliger Unsinn. Arbeit wirst du also auch nicht verlieren. Halt dich aber das nächste mal zurück.
Also wird es nicht vor gericht kommen ? was mir angst macht ist das es das 2, mal betrunken und ärger wegen Autos ist… ich hoffe du hast recht nee soetwas passiert nie wieder!
Bis jetzt kam kein Brief bis auf diesen beschluss ´wegen der Fesnahmne …also ich habe keine Ahnung ob da jetzt nochwas kommt …
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, wenn der erste Vorfall abgearbeitet ist (gehe ich von aus). Warum Gericht, wenn kein Sachschaden entstanden ist? Mach dich nicht verrückt.
Aber vielleicht packst Du Dich mal an die Birne. So einen Quatsch musst Du ja nicht machen.
Interessant das du nicht schon bereits beim ersten mal daraus gelernt hast ?!
Für manche bleibt halt statt Zuckerbrot halt doch nur die Peitsche.
Moin,
ich schliesse mich der Meinung hier an.
Ein Strafverfahren wird es wohl nicht geben, Haftstrafe erst recht nicht.
Aber Hotel „Polizei“ könnte eine Rechnung schicken, dies kann durchaus dauern. Wie teuer? Irgendwo habe ich mal von 100 bis 200 € gehört.
Keine Ahnung wo man das finden kann, es müßten ja irgendwo die Vorschriften im Netz sein, aber ich habe keine Lust zu suchen.
Halte aber den Rahmen für nachvollziehbar, zwei Handwerkerstunden á 70€ wären 140€.
Gruß Volker
Da passiert nix! Guck dir mal das hier an und du kannst wieder ganz entspannt schlafen: http://www.taz.de/!5114125/
Und das konnte man ja mit seinem besoffenen Kopf auch feststellen.
Klare Sache, da kann ja nichts gewesen sein.
Wenn man das zu wissen glaubt, ist das ein sicheres Anzeichen dafür, daß man einen großen Bogen um die Rechtsbretter machen sollte, wenn man nicht gerade eine Frage stellen will:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html
Vielen Dank für die Antowrt
Eher unwahrscheinlich. Personen die im betrunkenen Zustand zu Aggressionen neigen, werden immer wieder auffallen. Du musst aufpassen, dass nach Sachbeschädigung nicht auch irgendwann Körperverletzung kommt.
Udo Becker
Also ich habe jetzt eine Vorladung gekriegt … im Ermittlungsverfahren wegen Schbeschädigung was kommt da auf mich zu?