Gegen Hundesteuer

Hallo,

die Hundesteuer ist für Hundehalter ein stetes Ärgernis. Meist wird sie als „örtliche Aufwandssteuer“ durch eine kommunale Satzung festgelegt.

Welche rechtlichen Argumente gibt es gegen die Hundesteuer, bzw. was könnte man in einem Widerspruchsverfahren dagegen anführen? Ich habe zwar schon einige Argumente, aber vielleicht hat jemand noch eine Idee.

Gruss und Dank

Iru

Hallo.

Also zunächst sehe ich den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Warum werden Hunde besteuert, nicht aber Katzen oder andere im Freien lebende Haustiere, die deutlich mehr Spuren hinterlassen?

Wenn man die Hundesteuer als Aufwandssteuer deklariert, dann stellt sich natürlich die Frage, worin der Aufwand für die Gemeinde liegen soll, wenn alle Hundehalter bereits per gemeindlicher Satzung dazu verpflichtet werden, die Hinterlassenschaften zu entfernen. Ein „milderes Mittel“ anstelle der Erhebung von Steuern wäre z. B. die Geldbußen für Hundehalter zu erhöhen, die sich nicht an die gemeindliche Satzung halten.

Weiterhin scheitert die Deklaration als Aufwandssteuer daran, dass ein Hund per Gesetz „keine Sache“ ist und Aufwandssteuern nur für das Halten von Gebrauchssteuern erhoben werden.

Dann könnte man natürlich auch einwenden, dass eine Benachteiligung bzw. Ungleichbehandlung stattfindet von weniger wohlhabenden Hundehaltern und z.B. professionellen Züchtern bei der Erhebung des gleichen Satzes.

Und zu guter letzt was geschieht mit den Steuereinnahmen? Übersteigen die Einnahmen die tatsächlichen Aufwendungen der Gemeinde? Werden vielleicht sogar Gewinne eingefahren mit dieser Steuer, so dass die Erhebung nur das Gemeindesäckel füllen soll?

Hallo,

werf mal einen Blick auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsteuer

Und dann noch mal von vorne :wink:

Gruß vom Wiz

Na ja, eigentlich war sie ja als Luxussteuer konzipiert. Und defacto ist sie ja auch nach wie vor genau das. Und das erklärt dann auch, warum jeder am Ort den gleichen Satz zahlt, oder nicht?

Praaav nachgekuckt lieber Witz und *kopftätschel

Hallo erstmal,

wenn wir mal richtiger von „Aufwandsteuer“ sprechen, wird klar, dass es hierbei gerade darum geht, den konkreten „Aufwand“ zu besteuern, den jemand betreibt. D.h. wenn ich nach Versteuerung meiner Einkünfte (und genau hierüber wird die von Dir angeblich fehlende Differenzierung nach Einkommen bereits vorgenommen) noch genug Kohle habe, kann ich damit verschiedene Dinge tun, von denen einige im Sinne einer Aufwandsteuer mit Steuer belegt sind. Andere eben nicht.

Ganz abgesehen davon ist das System in vielen Gemeinden durchaus differenziert, und begünstigt Hunde, die einen konkreten Zweck im Sinne eines „Arbeitstiers“ z.B. als Begleit- oder Blindenhund, … erfüllen. Zudem gibt es durchaus oft auch noch soziale Kriterien, was die Zahlungspflicht angeht.

Gruß vom Wiz

Hallo,

ganz ehrlich, ich zahle ja auch nur widerwillig, aber rechtlich ist das Thema mE aktuell nicht sinnvoll angreifbar. Es ist eine Aufwandsteuer in dem Sinne, dass man besteuert wird, weil man sich den Aufwand eines bestimmten Luxusgegenstands gönnt (und nicht wie fälschlich in einer anderen Antwort behauptet, dass die Stadt durch die Hunde einen besonderen Aufwand hätte). Den Gemeinden bleibt nicht mehr viel, mit dem sie sich selbst über Steuern finanzieren können, und die Hundesteuer ist da ein Klassiker. Insoweit ist es auch Unsinn damit argumentieren zu wollen, dass durch die Hundesteuer mehr eingenommen würde, als Hunde der Stadt an Aufwand bereiten würden. Sorry, aber das ist gerade Sinn und Zweck jeder Steuer, dass sie eben nicht zweckgebunden einen Aufwand abdeckt, sondern zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung dient.

Und daher wird es eben auch dünn mit einem Gleichbehandlungsanspruch. Die Stadt hat hier das Steuererfindungsrecht und kann es - muss es aber nicht - ausüben. D.h. die Katzen-, Ziervogel-, … allgemeine Haustiersteuer wäre denkbar und vielleicht auch gerechter, aber zwingend ist die eben nicht.

Gruß vom Wiz

Ich musste nicht nachschauen. Ich weiß ja was eine Aufwandsteuer ist.

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hallo.

Na ja, eigentlich war sie ja als Luxussteuer konzipiert. Und
defacto ist sie ja auch nach wie vor genau das.

nicht unbedingt. hier hat man sich zum beispiel entschieden, hundetoiletten aufzustellen, nachdem die spazierwege doch ziemlich zugesch… waren und alle appelle der gemeinde ungehört blieben.
jetzt sind die wege sauber.

gruß

michael

Hallo Wiz,

meinem Erachten nach gibt es einige angreifbare Punkte:

örtliche Aufwandsteuer

was versteht man unter „örtlich“? Letztlich wird doch der Halter zur Kasse gebeten, auch wenn sich der Hund eben nicht im Ortsgebiet aufhält. Ein Hund ist eben nicht kommunalen Gebiet festgenagelt, sondern er reist mit in andere Orte. Durch das Bundesverwaltungsgericht wurde eine örtliche Aufwandssteuer genau aus diesem Grunde gekippt (es ging um eine Aufwandsteuer auf Einweggeschirr, bei dem das Gericht argumentierte, dass das Geschirr ja nicht nur im Stadtgebiet entsorgt wird).

Art. 20a GG

Der Tierschutz ist Staatsziel. Wenn nun jemand einen Tierschutzhund hat, muss er wegen Erfüllung des Staatsziels Steuer zahlen?

Gleichbehandlungsgrundsatz

Ich weiss, der wurde schon oft durchgekaut. Katzen, Goldfische, Pferde, Hamster usw. sind letztlich auch nur Haustiere wie der Hund, aber nur die Hundehalter werden zur Kasse gebeten. Das stellt m.E. nach schon eine Verletzung des Gleicheitsgrundsatzes dar.
btw: Pferde sind oft steuerfrei, aber für diese werden häufig eigene Reitwege angelegt (auf Kosten der Hundehalter vielleicht?)

Gruss

Iru

Hallo,

so gerne ich die Hundesteuer ja auch los wäre, und versteh meine Argumentation daher bitte nicht „pro Hundesteuer“, sondern nur im Sinne von „Du reitest da leider ein mE totes Pferd“, aber den Wohnort des Halters heran zu ziehen ist mE völlig unproblematisch. Wie schon geschrieben, es geht bei einer Aufwandsteuer nicht um den Aufwand, den der Hund der konkreten Gemeinde bereitet, sondern darum, dass da jemand wohnt, der den Aufwand/Luxus treibt, sich einen Hund zu gönnen, und das der Hund ja dort anzumelden ist, wo er „offiziell“ gehalten wird, was ja überwiegend am Wohnort des Halters sein dürfte. Und wenn nicht da, dann eben wo anders, wo aber aller Voraussicht nach auch Hundesteuer fällig sein dürfte (wenn wir uns in Deutschland bewegen).

Was den „Tierschutzhund“ angeht, so kann ich Dir nur aus ganz persönlicher Erfahrung sagen, dass eine mir näher bekannte Bürgermeisterin das Thema in deinem Sinne mal angeschoben hat (müsste sie jetzt fragen, ob das damals auch durch den Rat gegangen ist). Und nein, unser eigener Hund ist kein Tierschutzhund.

Zum Thema „Gleichbebehandlung“ hatte ich ja schon in der anderen Antwort etwas geschrieben.

Gruß vom Wiz

Hallo,

man kann auch die Hundesteuer sparen:

Meldet Euch bei einer Rettungshundestaffel an und nach erfolgter Prüfung und Einsatzbereitschaft bei Suche nach Vermissten wird die Hundesteuer erlassen.

http://www.bundesverband-rettungshunde.de/

Gruß Merger

Hallo Wiz,

in letzter Zeit werden vermehrt Verfahren durch Richter und/oder Rechtsanwälte durchgezogen, die teilweise erfolgreich waren - sprich: die Hundesteuer war rechtswidrig.
Ein Verfahren dürfte ganz besonders interessant sein:

http://www.welt.de/wissenschaft/umwelt/article106261…

Ich hoffe natürlich, dass er Erfolg hat.

Mich ärgert es jedes Jahr, wenn ich die unverschämt hohe Hundesteuer für unser „Kuhkaff“ entrichten muss. Als Gegenleistung gibt es nichts, nicht mal einen Hundehaufenmülleimer, die Steuer ist brutto wie netto. Man merkt, auch an öffentlichen Verlautbarungen, dass in der Verwaltung Hundehasser am Werk sind.

Dagegen sollte man diese Studie halten:

http://wwwuser.gwdg.de/~lstohr/Aktuelles/Betrachtung…

In anderen Ländern der EU ist man schon viel weiter, die Hundesteuer wurde dort als rechtlich bedenklich schon vor längerer Zeit abgeschafft.

Gruss

Iru

Hallo,

das hängt immer von der kommunalen Satzung ab. Wenn sie es nicht wollen, dann muss auch der Rettungshundehalter zahlen.

Gruss

Iru

Hallo,

hast Du mal ein Urteil, in dem eine Hundesteuer einer Gemeinde für grundsätzlich rechtswidrig erachtet wurde, und der Gemeinde die Erhebung einer Hundesteuer vollständig untersagt wurde?

Ist jetzt nicht so mein Spezialgebiet, aber Tante Google spuckt jedenfalls so schnell nichts aus. Es gibt Urteile zur erhöhten Hundesteuer für „Kampfhunde“, Hundesteuer für steuerbefreite Diensthunde, … aber das war es dann auch.

Und was der liebe Kollege da treibt, ist eines Anwalts mE nicht würdig. Ich argumentiere ja auch gerne mal weniger juristisch als lebenspraktisch, aber es verbietet sich, mehr dazu zu sagen.

Kein Wunder, dass man ihn in Karlsruhe nicht angenommen hat. Mal sehen, was auf EU-Ebene dabei rum kommt. Ich kann es mir jedenfalls schon denken.

Gruß vom Wiz

Hallo,

hast Du mal ein Urteil, in dem eine Hundesteuer einer Gemeinde
für grundsätzlich rechtswidrig erachtet wurde, und der
Gemeinde die Erhebung einer Hundesteuer vollständig untersagt
wurde?

Nein, das habe ich leider nicht. Gäbe es das, hätten sich vermutlich alle steuerzahlenden Hundehalter drauf gestürzt und ebenfalls ihre kommunale Hundesteuer zu Fallk gebracht.

Jedenfalls wird in zunehmenden Maße Stimmung gegen die Hundesteuer gemacht, ich rechne damit, dass irgendwann ein Gericht sie für verfassungswidrig hält und den Fall an die Verfassungsrichter weiterleitet.

Hier aber noch ein Link:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/hundeb…

Gruss

Iru

FAQ 1129?

Also zunächst sehe ich den Gleichbehandlungsgrundsatz
verletzt. Warum werden Hunde besteuert,

Weil das Ding Hundesteuer heißt.

nicht aber Katzen oder
andere im Freien lebende Haustiere,

Weil es keine Hunde sind.

die deutlich mehr Spuren hinterlassen?

Weil die Spuren kein Argument sind.

Wenn man die Hundesteuer als Aufwandssteuer deklariert, dann
stellt sich natürlich die Frage, worin der Aufwand für die
Gemeinde liegen soll,

Es geht nicht um den Aufwand der Gemeinde.

wenn alle Hundehalter bereits per
gemeindlicher Satzung dazu verpflichtet werden, die
Hinterlassenschaften zu entfernen.

Eben weil dies nicht der Grund der Steuer ist.

Ein „milderes Mittel“
anstelle der Erhebung von Steuern wäre z. B. die Geldbußen für
Hundehalter zu erhöhen, die sich nicht an die gemeindliche
Satzung halten.

Ja. Hat aber nichts mit der Hundesteuer zu tun.

Weiterhin scheitert die Deklaration als Aufwandssteuer daran,
daß ein Hund per Gesetz „keine Sache“ ist und Aufwandssteuern
nur für das Halten von Gebrauchssteuern erhoben werden.

Wer hält schon Gebrauchssteuern?

Dann könnte man natürlich auch einwenden, daß eine
Benachteiligung bzw. Ungleichbehandlung stattfindet von
weniger wohlhabenden Hundehaltern und z. B. professionellen
Züchtern bei der Erhebung des gleichen Satzes.

Nicht könnte sondern kann man einwenden. Aber ob es etwas bringt…?

Und zu guter letzt was geschieht mit den Steuereinnahmen?

Sie fließen in den Haushalt der Kommune ein.

Übersteigen die Einnahmen die tatsächlichen Aufwendungen der
Gemeinde?

Das dürfen sie. Taugt als Grund nicht.

Werden vielleicht sogar Gewinne eingefahren mit
dieser Steuer, so daß die Erhebung nur das Gemeindesäckel
füllen soll?

Richtig. Das ist der Grund für die Steuererhebung. Sogar der Grund für jede Steuererhebung ist die Erzielung von Einnahmen.

Steuern begründen keinen Anspruch auf Gegenleistung. Was der Steuererheber mit den Einnahmen macht, ist seine Sache.
Hätte man Anspruch auf Gegenleistungen, dann wären es keine Steuern.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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Hallo nochmal,

ganz ehrlich: Umgekehrt wird ein Schuh draus! Weil an dem Thema nicht wirklich viel sinnvoll zu rütteln ist, gibt es da kaum Verfahren, und erst recht keine Ergebnisse in dem gewünschten Sinn. Eine fehlerhafte Bekanntmachung, wie in dem Link, ist einfach nur ein Verfahrensfehler, dass sagt aber überhaupt nichts darüber aus, ob eine Hundesteuer an sich unzulässig wäre.

Und bzgl. des örtlichen Bezugs habe ich ja schon etwas geschrieben. Wenn man diesem Argument „kann man überall mit hinnehmen“ folgen wollte, dann könnte man der Bundesrepublik auch den Anspruch auf eine Kfz-Steuer mit dem Argument streitig machen wollen, dass man ja mit einem Auto auch ins Ausland fahren könnte. Sorry, aber das ist einfach völlig neben der Spur! Nochmal: Die Hundesteuer als Aufwandsteuer besteuert den Halter, der sich den Aufwand/Luxus der Hundehaltung gönnt. Und wo der wohnt und seinen Hund angemeldet hat, ist die Steuer dafür fällig, mag der Hund auch ständig irgendwo auf Reisen sein. Sein Halter wohnt in A, und wenn die Situation so ist, dass der Hund auch in A anzumelden ist, dann muss der Halter eben dafür in A Steuern zahlen.

Und das Thema Gleichbehandlungsgrundsatz - abgesehen davon, dass es vor dem Hintergrund „Steuererfindungsrecht“ mE bereits abgefrühstückt ist - würde im Falle eines erfolgreichen Angriffs ohnehin nach hinten los gehen. Es ist doch vollkommen naiv, dass eine Kommune es auf sich beruhen lassen würde, wenn ihre Hundesteuersatzung wegen eines solchen Verstoßes gekippt würde. Da wäre auf der nächsten Ratssitzung ein Tagesordnungspunkt „Kleintiersteuer“, und übermorgen würden die Hundebesitzer wieder genau so viel zahlen, wie zuvor. Sie könnten aber natürlich den fragwürdigen Sieg feiern, dass sie für ihre Katze und den Hamster der Kinder jetzt auch noch mal zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Toller Erfolg!

Gruß vom Wiz, der sofort bereit wäre, gegen jede Steuer vorzugehen, bei der das Sinn macht, der aber auch den Realitätssinn hat, dass Kommunen, Länder und der Bund durch den Wegfall einer einzelnen Steuer nicht ansatzweise weniger Finanzbedarf hätten, und den dann eben anderweitig decken müssten

btw: Pferde sind oft steuerfrei, aber für diese werden häufig
eigene Reitwege angelegt (auf Kosten der Hundehalter
vielleicht?)

Hallo Iru,

meines Wissens nach muss für Pferde die Reitwege nutzen eine Reitabgabe geleistet werden. Die Abgabe kassiert das Umweltamt des Halterwohnortes obwohl meist das Pferd woanders einsteht.

LG
(Theodor)Maria