FAQ 1129?
Also zunächst sehe ich den Gleichbehandlungsgrundsatz
verletzt. Warum werden Hunde besteuert,
Weil das Ding Hundesteuer heißt.
nicht aber Katzen oder
andere im Freien lebende Haustiere,
Weil es keine Hunde sind.
die deutlich mehr Spuren hinterlassen?
Weil die Spuren kein Argument sind.
Wenn man die Hundesteuer als Aufwandssteuer deklariert, dann
stellt sich natürlich die Frage, worin der Aufwand für die
Gemeinde liegen soll,
Es geht nicht um den Aufwand der Gemeinde.
wenn alle Hundehalter bereits per
gemeindlicher Satzung dazu verpflichtet werden, die
Hinterlassenschaften zu entfernen.
Eben weil dies nicht der Grund der Steuer ist.
Ein „milderes Mittel“
anstelle der Erhebung von Steuern wäre z. B. die Geldbußen für
Hundehalter zu erhöhen, die sich nicht an die gemeindliche
Satzung halten.
Ja. Hat aber nichts mit der Hundesteuer zu tun.
Weiterhin scheitert die Deklaration als Aufwandssteuer daran,
daß ein Hund per Gesetz „keine Sache“ ist und Aufwandssteuern
nur für das Halten von Gebrauchssteuern erhoben werden.
Wer hält schon Gebrauchssteuern?
Dann könnte man natürlich auch einwenden, daß eine
Benachteiligung bzw. Ungleichbehandlung stattfindet von
weniger wohlhabenden Hundehaltern und z. B. professionellen
Züchtern bei der Erhebung des gleichen Satzes.
Nicht könnte sondern kann man einwenden. Aber ob es etwas bringt…?
Und zu guter letzt was geschieht mit den Steuereinnahmen?
Sie fließen in den Haushalt der Kommune ein.
Übersteigen die Einnahmen die tatsächlichen Aufwendungen der
Gemeinde?
Das dürfen sie. Taugt als Grund nicht.
Werden vielleicht sogar Gewinne eingefahren mit
dieser Steuer, so daß die Erhebung nur das Gemeindesäckel
füllen soll?
Richtig. Das ist der Grund für die Steuererhebung. Sogar der Grund für jede Steuererhebung ist die Erzielung von Einnahmen.
Steuern begründen keinen Anspruch auf Gegenleistung. Was der Steuererheber mit den Einnahmen macht, ist seine Sache.
Hätte man Anspruch auf Gegenleistungen, dann wären es keine Steuern.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald