Gegen mieter wird nichts gemacht

hallo
ich habe mal ne frage
wohne seit 1 jahr in preungesheim bei eine wohnungsgesellschaft. dort gibts ein nachbar der macht fast täglich auch sonntags und sogar ab 22 uhr lqaute musik. nimmt drogen schlägt die türe zu macht schlägerei. laut wohnungesellschaft müste man ein prodokoll führen habe ich auch gemacht selbst sogar unterschriften gesammelt und auch persönlich mit den nachbar geretet. selbst sogar polizei war da unternimmt aber nichts. die nachbarn sind bereits mit den nerven am ende wo jeder verstehen kann und die wohnungesellschaft unternimmt auch nichts. kann man gegen solche leute nichts machen ? laut internet müste man sich ein anwalt nehmen aber da ich harz 4 empfänger bin kann man es nicht bezahlen leider

Hallo,

Sie sollten mit allen Mietern ein Schreiben an die Wohnungsgesellschaft schicken und diese auffordern für ein gutes Wohnklima zu sorgen, sprich, dafür zu sorgen, dass alle Mieter die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten. „Drohen“ Sie an, dass die Miete von Ihnen gekürzt wird, wenn sich nix tut.
Sollte Ihnen das als Harz 4 Empfänger nicht möglich sein, dann sollten das andere Mieter im Haus tun.
Sie können auch bei der Polizei eine Anzeige wegen Ruhestörung/Lärmbelästigung vornehmen, dann muss die Polizei ermitteln.

MfG P. Kunze

Moin,
Ärger mit den Nachbarn kann es immer geben.
Die Mieterin hat beschrieben, was sie getan hat, mehr ist so erst einmal nicht notwendig.
Wie sie schon schreibt, ist ohne Veränderung oder Einsicht seitens der Parteien nur eine Kündigung oder Klage möglich. Wie die Mieterin schreibt, handelt der Vermieter nicht.
Dem kann sie abhelfen, indem sie, möglichst mit den anderen betroffenen Mietparteien, gemeinschaftlich eine Mietminderung wegen der dokumentierten Mietmängel (Lärm zB) festlegt, wenn der Vermieter seiner Verpflichtung nicht nachkommt, die Mietsache in einem mängelfreien Zustand bereitzustellen bzw. zu dem Status Quo bei Anmietung. Dies wird dem Vermieter schon wichtig sein, insbesondere wenn mehrere dies tun, da es um sein Geld geht.
Klage, Kündigung ist da erst einmal die Sache des Vermieters.

Eine private Klage würde ich nicht unbedingt führen, das wären ja meine Kosten.
Theoretisch könnten sich die Nachbarn auch so zusammentun, dass sie jeden Sonntag oder jeden Tag die Vollzugsbeamten rufen. Die werden auf Dauer sich auch überlegen, ob sie „handeln“, denn dies wäre ja eine unsinnige Arbeitsbelastung wegen einer Person. Sollten da Drogen bekanntermaßen im Spiel sein, dürfte sie da auch Gründe finden. Hört sich „unrechtmäßig“ an, ist aber durchaus gehbar. Gemeinschaftlicher Druck hilft oft.
Aber zurück zum tatsächlichen „Mietfall“.
Außer dem Vermieter den „Schwarzen Peter“ zuzuschieben, der ihn nun mal auch haben muss, und ihn durch eine (gemeinschaftliche) Aktion der Mietminderung finanziell zu treffen und damit zum Handeln zu bewegen, kann sich natürlich die Mieterin beraten lassen, auch wenn sie nur ALG II hat.
Es gibt schließlich Beratungs-/Prozess-/Verfahrenshilfe für soetwas. Sie bekäme also sowohl die Beratung als auch Gerichts-/Anwaltskosten bezahlt (Bei Verlieren die gegnerischen nicht).
Ansonsten ist es auch möglich, in einen Mieterverein zu gehen, dessen Kosten gering sind (einfach vor Ort nachfragen), und sich dort beraten lassen. Der Mieterverein hat auch eine Rechtsschutzversicherung, sodass auch hier ein Klageweg bezahlbar ist (Auf Sperrzeiten achten!).
Also mein Tipp:
Wenn der Vermieter nichts für eine Mängelbeseitigung unternimmt und allgemeine Gespräche und Abhilfen nicht greifen, Mietminderung mit einem Ultimatum androhen und dann durchführen. Das wäre der erste Schritt.
lg

PS: Wer glaubt, dies sei hilfreich, darf dies durchaus auch mit den Punkten bewerten… :wink:

Suchen Sie sich etwas seriöses zum Wohnen, ohne Penner im Haus! Drohen Sie der Veremitugnsgeselslchaft mit einer drastischen Mietkürzung. Lassen Sie sich dazu aber rechtlich gut beraten!

Ein Fall für das Ordnungsamt. Die können vor Ort durch Beamte ein sogenanntes „Zeugnis der Lärmbelästigung“ ausstellen. Wenn die Lärmbelästigung denn dafür ausreicht. Derer drei reichen dann u.U. für eine fristlose Kündigung.