Ich erkläre euch das mal von vorn bis hinten … ist vielleicht bisschen viel, aber ich denke, man sollte alles wissen, um mir evtl. helfen zu können 
Und zwar fing ich 2010 an einer Privatschule die Fachoberschule an … mitte 2011 erkrankte ich an einer chronischen Magenschleimhautentzündung, war deshalb ständig krank & konnte nicht mehr am Unterricht teilnehmen, sodass ich im August zum 31.12.2011 aus gesundheitlichen Gründen.
Die Antwort der Schule; sinngemäß: des wäre kein ordentlicher Grund für eine Kündigung, aus Kulanz entlassen die mich aus dem Vertrag, mit der Voraussetzung: ich zahle bis einschließlich April 2012 das Schulgeld (115€/monatl.) … d.h. ich bin also zum 30.04.2012 gekündigt. Dementsprechend dachte ich: gut, solange ich noch unter Vertrag bin, bin ich noch Schülerin dieser Schule und kassiere weiterhin mein BaföG. … gut, das war mein Fehler, hatte dann einen Streit bis Ende letzten Jahres mit dem BaföG-Amt, weil die 5 Monate BaföG zurück haben wollten - und nach etlichen Widersprüchen leider auch im Recht waren …
nun so langsam zu meiner Frage: ich habe mit einer befreundeten Anwältin, meiner Chefin und mehreren anderen Personen, die sich etwas auskennen, gesprochen, denen das alles auch erklärt & so herausgefunden, dass eine Kündigung aus GESUNDHEITLICHEN Gründen die ORDENTLICHSTEN Gründe im Recht überhaupt sind … so kommt für mich auf: Die Schule hätte mich zum 31.12.2011, so wie ich kündigen wollte, aus dem Vertrag entlassen müssen … hat sie nun ja aber nicht. Kann ich da irgendwie gegen vorgehen? Dass ich wenigstens das Geld zurück bekomm oder irgendwas? Möchte das so nicht auf mir sitzen lassen … die ganze Story hat mir ganz schön Mist bereitet im Nachhinein.
Hoffe, es ist verständlich
& vielleicht kann mir ja wirklich jemand helfen; bevor ich zum Anwalt richtig gehe & Geld bezahle,was nicht vorhanden ist (als Azubi kann man sich das dann doch nicht leisten
)
