Gegen Psych.-gutachten , was tun ?

Hallo liebe com,
meine freundin hat ein problem und weiß nicht weiter vill. könntet ihr uns helfen … ich beschreibe eben die situation …
Also…
Meine freundin bekommt in ein paar wochen ihr 4tes kind , ihr erstes kind hat sie freiwillig in eine pflegefamilie gegeben da das kind ende 6ten monats auf die welt kam und es ihr zuviel verantwortung war , ihr 2tes kind hat sie abgeben müssen wegen einer haftstraft von über einem jahr . ihr 3tes kind kam während der haftzeit auf die welt und weil sie keinen mutter-kind-platz hatte , hat sie ihr kind nicht wie die ersten beiden an eine pflegefamilie verloren sondern ihre mutter hat die pflegschaft übernommen …
während ihrer haftzeit dass war im jahr 2008 wurde ein psychologisches gutachten erstellt und jetz möchte dass jugendamt aufgrund dieses gutachtens ihr dass 4te kind wegnehmen …
angeblich leidet sie unter der borderline-persönlichkeitsstörung , aber ist dass nicht ein bisschen zuweit hergeholt ? immerhin kann man dieses „syndrom“ bis heute nicht wirklich erläutern …
sie soll eine theraoie dagegen machen aber bis diese abgeschlossen ist kann es bis zu einem jahr dauern und dass jugendamt ist nicht bereit ihr zu helfen …

Ich wäre euch wirklich sehr sehr sehr dankbar wenn ihr uns bez. ihr helft und tipps gibt was sie tun kann damit ihr ihre kleine maus bleibt !!!

Mfg

Hallo Finnchen,

ich würde ja gern eine einfachere Lösung beschreiben, aber nach vielen Erfahrungen mit Fällen dieser Art ist meiner Meinung nach nur eine Empfehlung sinnvoll: Frühzeitig mit anwaltlicher Unterstützung - im Zweifelsfall im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens - gegen die „Wegnahme“ vorgehen. Möglicherweise wird das Kind trotzdem vorübergehend in Obhut genommen, aber dann wird die Klärung durch das Gericht beschleunigt und es kann ein bisher nicht beteiligter Gutachter hinzugezogen werden. Aufgrund der Vorgeschichte braucht sie aber einen engagierten Familienrechtsanwalt (wobei sich manche Anwälte gegen das Jugendamt ganz gerne engagieren, weil es „werbewirksam“ ist).
Borderline-Störungen, wenn denn eine vorliegt (in der Tat schwierig zu diagnostizieren), müssen nicht zwingend zu Erziehungsunfähigkeit führen.

M.f.G.
Stefan

Hallo Finn,
die Situation ist sicherlich schwierig.
Deine Freundin muß das Jugendamt überzeugen, daß sie für ihr 4. Kind wirklich verantwortlich sein kann.
Hierzu braucht sie eine Therapie an dessen Ende ein Gutachten steht, welches ihr bescheinigt, daß sie gesund und belastbar ist.
Sie kann versuchen eine Klinik zu finden in der sie ihr Kind selbst versorgen kann.
Falls das nicht möglich ist könnte ihre Mutter oder eine Kuzzeitpflegefamilie solange die Verantwortung übernehmen.
Wichtig ist, daß sie diese Lösung schon vor der Geburt mit dem Jugendamt abspricht.Sie kann einen Beistand für die Gespräche mitnehmen, damit sie hier eine Unterstützung hat!
Viel Erfolg,
Reinhard

Hallo Finnchen,

ich habe ja die starke Vermutung, dass du selbst „deine Freundin“ bist. Aber wie auch immer, hier meine Antwort:

Leider kann ich aus deinen Angaben nicht erkennen, wie alt deine Freundin ist. Ob deine Freundin tatsächlich an einem Borderline-Syndrom leidet, kann ich als Ferndiagnose natürlich nicht beurteilen. Wenn ich mir die Aufzählung des Lebenslaufes deiner Freundin anschaue, muss ich allerdings feststellen, dass schon eine gewisse Auffälligkeit besteht.

Deiner Freundin sollte bewusst werden, dass ein Borderline-Syndrom einfach eine Krankheit ist, die man behandeln kann. Sich einzugestehen, dass dies eventuell doch zu treffen könnte, ist sicher nicht einfach. Doch wenn sie nicht bereit ist sich richtig untersuchen zu lassen und mit einer eventuellen Diagnose sich auseinander zu setzen, wird sich der Teufelskreis immer schneller drehen, und es besteht die Gefahr, dass sie irgend wann nicht mehr in der Lage ist dies zu beherrschen.

In aller Regel, sind die Jugendämter bereit, bei einer Mitarbeit deiner Freundin eine akzeptable Lösung zu finden. Vergiss aber nicht, dass das Jugendamt zu aller erst zum Wohle des Kindes zu entscheiden hat.

Ich würde deiner Freundin raten, eine Sozialarbeiterin von Caritas oder einer ähnlichen Organisation um Hilfe zu bitten.

Mehr kann ich von dieser Stelle leider nicht dazu bei tragen. Unten habe ich noch einige Links eingefügt, die vielleicht interessant sein können.

Liebe Grüße
Michael


http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=border…

http://de.wikipedia.org/wiki/Borderline-Pers%C3%B6nl…

http://www.psychotherapiepraxis.at/surveys/test_bord…

hallo finnchen,

zunächst einmal möchte ich deiner Freundin meinen Respekt ausdrücken, dass sie in der Lage war - zu wissen das sie die Verantwortung für das erste Kind nicht übernehmen konnte. Was ich nicht verstehe ist, dass man ihr das 2. Kind wegen der Haftstrafe „weggenommen“ hat.Normalerweise für den Zeitraum zu einer Pflegefamilie bzw. zur „Oma“.

Aber nun zu deiner Frage, also die Jugendämter schiessen immer sehr schnell, wenn sie selbst unter „Beschuss“ sind.
Das Problem ist das Gutachten wo man deiner Freundin eine Borderline -Persönlichkeitsstörung diagnostiziert hat.

Borderline hat sogenannte 10 Schweregrade…

also eins ganz leicht und bei 10 das volle Programm…

hier ein paar Beispiele von Verhaltensmustern von Borderlinern.

Borderliner sehen sich immer in der Opferrolle und sehen nur schwarz und weiss. Drücken immer aus die Tränendrüse … ihr seit schuld das es mir so schlecht geht. lassen sich gern betüteln. Und sich von ihren Freunden die Arbeit abnehmen…

Wenn es im die Belange von anderen geht … sind sie taub und verstehen gar nicht wie ein anderer Mensch auch Probleme haben kann… Hinzu kommt noch das Borderliner immer gern im Mittelpunkt stehen und wehe sie bekommen nicht die Aufmerksamkeit von anderen… dann drehen die richtig durch… und versuchen dann durch ihr Verhalten wieder die Aufmerksamkeit zu bekommen.Borderliner brauchen klare, feste Strukturen !

Bevor man ein Gegengutachten erwirken kann, muss entweder ein Richter dieses Gutachten befürworten dann wird ein vom Gericht bestellter „Sachverständiger“ beauftragt deine Freundin erneut zu begutachten.
Ansonten kann so ein Gutachten bis zu 8000 Euro kosten, welche selbst zuzahlen sind.

Aber ich würde euch empfehlen einen Anwalt aufzusuchen , dieser kann dann Akteneinsicht nehmen und sich mit dem Gutachten welches erstellt wurde vertraut machen.
Es wird ein langer, schwerer Kampf…
wäre gut wenn die Mutter deiner Freundin das Sorgerecht für das 4. Kind übernehmen könnte damit deine Freundin mit Zustimmung des JA einen betreuten Umgang mit dem Kind ermöglicht wird.

Ich hoffe dir geholfen zu haben.

LG und alles Gute deern50

Hallo Stefan , ersteinmal vielen dank für deine antwort :smile:
Sie hat in ein paar tagen einen termin im Familiengericht zur anhörung , wäre es denn überhaupt möglich so schnell einen Anwalt zubekommen ?
gerade da sie auch im mutterschutz ist und nicht gerade die welt an geld zur verfügung hat ?!

Liebe grüße

Hallo ich möchte dir gerne eine positive antwort geben aber das kann ich nicht.
das jugendamt ist verpflichtet für das wohl befindes des kinders. Du kannst nicht viel dagegen machen nur die therapie machen und positiv abschliesen, aber es wehre auch das deine freundin in mutter kind heim geht ( nach der therapie ) ein rat immer ruhig mit das jugendamt reden und diese vorschlege machen und sagen du bist bereit alles zu machen und für dein kind da zu sein in zukunft. Es ist ein langer weg aber die zeit geht schnell vorbei. Ich wünsche euch alles gute

und den psych-gutachten musst du machen da kann mann nichts dagegen machen. viel glück

„Sie hat in ein paar tagen einen termin im Familiengericht zur anhörung , wäre es denn überhaupt möglich so schnell einen Anwalt zubekommen ?“

Normalerweise ja. Außerdem wird ihr wahrscheinlich Prozesskostenhilfe bewilligt. Weitere Kosten entstehen nur, wenn sie sich auf keinen Vergleich einlässt UND der Gerichtsbeschluss dann komplett gegen sie ausfällt.
Wenn der Anwalt den Anhörungstermin so kurzfristig nicht wahrnehmen kann, besteht auf seinen Antrag hin die Möglichkeit einer Verschiebung. Sie kann sich beim ersten Termin auch selbst vertreten, aber das ist riskant, weil die Meinung des Jugendamtes beim Familiengericht häufig hohes Gewicht hat (nicht immer, aber auch das lässt sich aus der Ferne nicht einschätzen - je nach örtlichen Verhältnissen beim Jugendamt und beim Familiengericht und zwischen beiden kann es unterschiedlich laufen).
Erkundigt euch, welche Anwälte einen guten Ruf haben und welche davon schnell aktiv werden können.
Läuft das Ganze in einer kleinen, mittleren oder großen Stadt? Wo ungefähr? (Region/Bundesland)

Wichtig ist auf jeden Fall, dass wenn, dann nur eine >vorläufige

Leider habe ich in dieser Angelegenheit keine Ahnung.

Viel Erfolg

Beste Grüße

sorry für die späte antwort aber ich kann dir dazu leider nicht helfen viel glück dennoch lg hummer35