Bewohnerin lebt im Altbau. Mieterin darüber steht neuerdings um 4.30Uhr auf und raubt den darunter Wohnenden genau ab diesem Zeitpunkt den Schlaf. Verzwickt ist, dass Bewohnerin so früh aufsteht wegen eines Jobwechsels. Nur haben andere darunter auch einen Fulltimejob den sie nun ständig völlig unausgeschlafen antreten müssen.Altbau-Wohnungen sind höllisch hellhörig, ist bekannt. Muss mit Lärm ab 4.30 gerechnet werden? Können sich andere Bewohner dagegen wehren?
Gewöhnlicher Aufsteh-Lärm …
… der also zum „lebensüblichen“ Verhalten zählt ist zu dulden:
- Weckerklingeln (außer bei Mörderhupen)
- Duschen
- Toilettengeräusche
- …
Kann es sein, dass das Gebäude ein bisschen hellhörig* ist?
Gruß
Stefan
* ein blöder Begriff, Gebäude hören ja nichts
Hallo,
Es wäre fein, wenn im gegenseitigem Miteinander weiterhin Rücksicht darauf genommen werden könnte, wer welches Schichtmodell gerade hat.
Weniger Egoismus kann etlichen Gerichten schon mal viel Zeit einsparen.
Daher die Fage: " Miteinander oder alle gegen alle ?"… da gibt es wichtigere Kriterien…
Lass ihn um 400 kac*** gehen, wenn er dann zu einer Zeit am Job sein muß. Da kann er auch zehn mal solange unterwegs sein, wie Du…
1024 weitere Variationen zum Unverständnis der Gedankenbildung.
mfg
nutzlos
Hallo,
Oder kann ein kräftiger Furz in der Wanne gleich zur Anzeige führen ?
Bei normalem Miteinander wird er das nicht…Rücksichstslos wäre ein Argument…
mfg
nutzlos
nehmen wir mal an, es käme in diesem Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Es würde dann vermutlich auf eine Abwägung der Interessen ankommen, also in etwa:
Interesse der „Ruhestörerin“: Ich brauche einen Job um meinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Interesse des „Ruhegestörten“: Ich fühle mich durch Ohrstöpsel in meiner persönlichen Freiheit eingeschränkt.
Es liegt dann am Richter zu entscheiden, welches das „höherwertige“ Interesse ist.
Gruß, Niels