Hallo zusammen .
Bei folgender Sachlage soll ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden , der Mitarbeiter möchte aber in vorab sich ein wenig schlau machen .
Der Mitarbeiter wünscht keine Rechtsberatung in DIESEM FORUM , sondern lediglich eine Auflistung der Paragraphen die in dem Falle verstossen wurde .
also kein Tipp , keine Rechtsberatung , keine Fehleranalyse wer was verschuldet hat , sondern nur eine reine Auflistung .
ich denke das wird FAQ Konform sein
Die Sachlage ist wie folgt :
Ein Handwerker eines Sub Unternehmens bekommt den Auftrag für eine Firma eine Elektroarbeit auf einer Baustelle auszuführen.
Der Handwerker soll sich täglich um 7 Uhr bei der Auftrag gebenden Firma einfinden , dort Werkzeug und Material in seinen PKW laden und dann zur Bausteele in 86 km Entfernung fahren .
Das Laden dauert ca 30 Minuten
Die Fahrt dauert ca 1,15 - 1.30 Std , da es sehr ländliches Gebiet ist , viele kleine Dörfer durchfahren werden müssen und keine Autobahn dort hin führt.
der eigentliche Arbeitsbeginn ist demnach um ca 9 Uhr .
Ab dieser Uhrzeit soll 9 Std gearbeitet werden mit 15 Minuten Mittagspause und 15 Minuten Frühstückspause, damit die Baustelle zügig fertig wird .
Arbeitsende auf der Baustelle gegen 18.30 Uhr
Die Fahrt zur Firma dauert wie die Hinfahrt auch ca 1,5 Std und das Entladen des Fahrzeuges , sowie das erstellen des Arbeitsberichtes dauert auch noch mal ca 30 Minuten.
Also Feierabend hat der Handwerker gegen 20.30 Uhr
Das ganze 6 Tage die Woche , also auch Samstags . ( 81 Std / Woche )
nach rund 5 Wochen erleidet der Handwerker einen Arbeitsunfall .
Der Handwerker hat sich einen Muskelfaserriss in der Hand zugezogen und ist zunächst 3 Wochen arbeitsunfähig .
in der 2ten Krankheits-Woche bekommt der Handwerker ein Schreiben seines eigentlichen Arbeitgebers , das man ihm kündige , der eigentliche Auftraggeber hätte sich beschwert , er würde in folge des Arbeitsunfalles in der Versicherungsklausel hochgestuft und er will den Handwerker nicht mehr , sowie das der Sub Vertrag aufgekündigt wurde.
Der Handwerker bekam dann zu einem späteren Zeitpunkt seinen Lohn , der jedoch nur die geleisteten Arbeitsstunden vor Ort auswies .
Also die Arbeitszeit für das Be und Entladen , sowie die Fahrtzeit und Fahrtkosten mit dem privaten PKW wurden nicht entlohnt.
Wie gesagt, das hier einiges im argen liegt , sieht jeder Blinde mit dem Krückstock , aber gewünscht ist nur die reine Auflistung der Paragraphen , sonst schreit hier jemand laut FAQ FAQ FAQ …
Toni