Gegen wen hat der Kunde hier Ansprüche?

Hallo,

mal angenommen, ein Kunde schließt einen Service-Vertrag mit Unternehmen X. Inhalt ist, dass sämtliche Reparaturen an einem Produkt Y durch die Werkstatt Z vom Unternehmen X übernommen werden.

Nun erteilt der Kunde der Werkstatt Z einen Reparaturauftrag an seinem Produkt Y. Die Werkstatt Z versäumt jedoch, eine fristgerechte Reparaturfreigabe vom Unternehmen X einzuholen und bleibt auf den Kosten sitzen. Lobenswerterweise reicht sie die Kosten nicht an den Kunden weiter.

Nun kommt es zu einem Mangel an der Reparatur und der Kunde möchte Sachmängelansprüche geltend machen. Es existiert jedoch keine Rechnung, da die Werkstatt Z dem Kunden die Reparatur „geschenkt“ hat und auf den Kosten sitzen blieb. Bedauerlicherweise ist der Service-Vertrag mit dem Unternehmen X mittlerweile abgelaufen, sodass für die nun erforderliche Nachbesserungsreparatur auch dort kein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden kann.

Hat der Kunde nun Pech gehabt oder kann er an die Werkstatt Z Schadensersatzansprüche stellen, weil diese die Reparatur nicht im Rahmen des Service-Vertrages auf Rechung an das Unternehmen X durchgeführt hat und nun keine Rechnung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen existiert?

Danke vorab für hilfreiche Infos,

Martin

Hallo,

mal angenommen, ein Kunde schließt einen Service-Vertrag mit
Unternehmen X. Inhalt ist, dass sämtliche Reparaturen an einem
Produkt Y durch die Werkstatt Z vom Unternehmen X übernommen
werden.

Nun erteilt der Kunde der Werkstatt Z einen Reparaturauftrag
an seinem Produkt Y. Die Werkstatt Z versäumt jedoch, eine
fristgerechte Reparaturfreigabe vom Unternehmen X einzuholen
und bleibt auf den Kosten sitzen. Lobenswerterweise reicht sie
die Kosten nicht an den Kunden weiter.

Nun kommt es zu einem Mangel an der Reparatur und der Kunde
möchte Sachmängelansprüche geltend machen. Es existiert jedoch
keine Rechnung, da die Werkstatt Z dem Kunden die Reparatur
„geschenkt“ hat und auf den Kosten sitzen blieb.
Bedauerlicherweise ist der Service-Vertrag mit dem Unternehmen
X mittlerweile abgelaufen, sodass für die nun erforderliche
Nachbesserungsreparatur auch dort kein Antrag auf
Kostenübernahme gestellt werden kann.

Hat der Kunde nun Pech gehabt oder kann er an die Werkstatt Z
Schadensersatzansprüche stellen, weil diese die Reparatur
nicht im Rahmen des Service-Vertrages auf Rechung an das
Unternehmen X durchgeführt hat und nun keine Rechnung für die
Geltendmachung von Mängelansprüchen existiert?

Hallo!

Hier meine Ansicht:

Für die Geltendmachung der Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung ist der Zeitpunkt bedeutsam.
Jedoch kann dieser Zeitpunkt sowie der Nachweis der von der Werkstatt Z durchgeführten Reparatur auf verschiedene Weisen nachgewiesen werden.
Hierfür benötigt man meiner Meinung nach nicht unbedingt eine Rechnung.

Denkbar:
a) Die Beschäftigten, die am Produkt Y gearbeitet haben.
b) Zeugen, die anwesend waren, als das repartierte Produkt Y zurückgegeben wurde.
c) Nachweis des Reparaturzeitpunktes durch Werkstatt-Dokumentation (Arbeitspläne, Ersatzteil-Bestellungen)

Lösungsansätze:
a) Wer ist denn Vertragspartner bzgl. der Reparatur?
Ich verstehe die Konstruktion so, dass das Unternehmen X die Kosten übernimmt. Geschenkt hat die Werkstatt Z die Reparatur dem Unternehmen X und nicht dem Kunden.

Dem Kunden kann das eigentlich egal sein, denn er bekam ja, was er wollte: eine Reparatur.

b) Wer hat den Anspruch auf Gewährleistung?
Der Vertragspartner. Das ist das Unternehmen X. Dieses muss m.E. die Ansprüche geltend machen, denn ein Vertrag zwischen Kunde und Unternehmen bestand ja zum Zeitpunkt der Reparatur. Ob ein Fortsetzungsvertrag aktuell besteht, ist aus meiner Sicht hierfür irrelevant.

c) Warum muss die Nachbesserung denn bezahlt werden, wenn es um Gewährleistung geht? Das passt nicht zusammen!

d) Schadenersatz des Kunden gegenüber der Werkstatt?
Welcher Schaden ist denn entstanden? In welchem Rechtsverhältnis steht denn der Kunde mit der Werkstatt? Ist dem Kunden durch die Reparatur an seinem Eigentum ein weiterer Schaden entstanden?

Wird die Nachbesserung auf Grundlage der Gewährleistung vom Unternehmen X nicht eingefordert, dann greift doch der Service-Vertrag, der zum Zeitpunkt der Reparatur galt. Nein? Also, wenn das Unternehmen die Ansprüche aus Gewährleistung (für den damaligen Service-Vertrags-Kunden) nicht geltend macht, dann entsteht dem Kunden dann ein Schaden, weil der die Nachbesserung dann nicht durchsetzen kann.

Und diesen Schaden verursacht das Unternehmen X, dem gegenüber dann der Kunde den Ersatz des entstandenen Schaden gelten machen kann/muss.

just my 50 ct.
Grüßle
Jogi