Hallo,
ich habe eine Polizeiliche Vorladung, mit dem Tatvorwurf der (leichten, vorsätzlichen) Körperverletzung (ich wieß, dass ich da nicht hinmüsste, halte es aber für sinnvoll).
Ich (weiblich, 21) wurde von einem Kerl angepöbelt.
Irgendwann wollte ich das ganze nicht mehr über mich ergehen lassen und habe ihm ins Gesicht geschlagen.auf Grund meiner Körperlichen Vorraussetzungen und der Tatsache, dass ich mich eigentlich nicht schlage, habe ich ihn dabei nicht verletzt und ihm sicherlich auch nicht wehgetan.
Nach kurzer Zeit (nicht direkt im Anschluss, 1-3 Minuten lagen dazwischen)kam er wieder und hat mich mit viel Wucht gegen die nächst gelegene Wand geschubbst.
Da ich ein großes Hämatom und eine Prellung davon getragen habe, habe ich die Polizei gerufen und ihn wegen KV angezeigt.
Um sich selbst in ein besseres Licht zu rücken (andere Erklärung hab ich nicht) hat er Gegenanzeige erstellt.
Er hat der Polizei außerdem ganz schöne Lügen aufgetischt, die seine ganzen Freunde natürlich brav bestätigt haben. Ich hingegen habe keine Zeugen, die wirklich den ganzen Tathergang schildern können, weil die ehrlich sind und eben nicht alles gesehen haben.Habe nur eine Bescheinigung über die ärztliche Behandlung.
Meine Frage ist also, mit was für Konseqenzen ICH zu rechnen habe, da ich ihn ja nunmal zuerst geschlagen habe.
Ist das überhaupt KV? Habe auf diversen Seiten im Internet gefunden, dass eine Ohrfeige ohne Beeinträchtigung der Körperlichen Unversehrtheit als Beleidigung zählt.
Vielen Dank schonmal im Vorraus