Gegenanzeige zur eigenen Anzeige wegen KV

Hallo,

ich habe eine Polizeiliche Vorladung, mit dem Tatvorwurf der (leichten, vorsätzlichen) Körperverletzung (ich wieß, dass ich da nicht hinmüsste, halte es aber für sinnvoll).
Ich (weiblich, 21) wurde von einem Kerl angepöbelt.
Irgendwann wollte ich das ganze nicht mehr über mich ergehen lassen und habe ihm ins Gesicht geschlagen.auf Grund meiner Körperlichen Vorraussetzungen und der Tatsache, dass ich mich eigentlich nicht schlage, habe ich ihn dabei nicht verletzt und ihm sicherlich auch nicht wehgetan.
Nach kurzer Zeit (nicht direkt im Anschluss, 1-3 Minuten lagen dazwischen)kam er wieder und hat mich mit viel Wucht gegen die nächst gelegene Wand geschubbst.
Da ich ein großes Hämatom und eine Prellung davon getragen habe, habe ich die Polizei gerufen und ihn wegen KV angezeigt.
Um sich selbst in ein besseres Licht zu rücken (andere Erklärung hab ich nicht) hat er Gegenanzeige erstellt.
Er hat der Polizei außerdem ganz schöne Lügen aufgetischt, die seine ganzen Freunde natürlich brav bestätigt haben. Ich hingegen habe keine Zeugen, die wirklich den ganzen Tathergang schildern können, weil die ehrlich sind und eben nicht alles gesehen haben.Habe nur eine Bescheinigung über die ärztliche Behandlung.

Meine Frage ist also, mit was für Konseqenzen ICH zu rechnen habe, da ich ihn ja nunmal zuerst geschlagen habe.
Ist das überhaupt KV? Habe auf diversen Seiten im Internet gefunden, dass eine Ohrfeige ohne Beeinträchtigung der Körperlichen Unversehrtheit als Beleidigung zählt.

Vielen Dank schonmal im Vorraus

Hi Cherry123,

Fakt ist, wie du es schon selbst erkannt hast, dass du dem anderen in einer leichtenTathandlung Schmerzen zugefügt hast.
Manche Rechtsprechungen reden sogar von „Verhinderung der Fortsetzung“, d.h. im simplen Fall: der Typ belegt dich auf’s Übelste, du warnst ihn, er macht weiter und du scheuerst ihn eine. Logisch, dass er in seinem männlichen Ehrgefühl verletzt ist und sich dann wie ein Primat verhält.
Ich erlebe das Tag täglich, dass es zu wechselseitigen Anzeigen kommt, wenn der Eine eine macht. Der Andere muss aus Revanche auch gleich eine machen. Ich geben deutlich zu verstehen, dass wir nicht in einem Buddelkasten sind.

Mach bei der Vernehmung wahrheitsgemäße Angaben, auch wenn der andere Typ was vom Pferd erzählt. Dein Attest vom Arzt spricht für dich.

Wie letzt endlich der Staatsanwalt oder Richter entscheiden wird hängt auch davon ab, was man schon auf dem „Kerbholz“ hat.

Wenn du eine weiße Weste hast, wird es, nach meinen Erfahrungen, meist vom StA eingestellt.

Also…sei besser als er und bleib bei der Realität.

Viel Erfolg
cc

du wirst kaum mit schlimmen konsequenzen zu rechnen haben,schließlich hat der mann dich angepöbeltund das musst du dir nicht gefallen lassen. die Ohrfeige in deinem fall ist allerdings als (einfache) Körperverletzung zu werten, aber nach deiner Schilderung hat der betrunkene dich später dermaßen verletzt, dass du dich in ärztliche behandlung begeben musstest, während deine Ohrfeige bei ihm keine körperlichen verletztungen hinterlassen hat. du wirst recht haben mit deiner Vermutung, da du ihn zuerst angezeigt hast, wollte er sich mit seiner „gegenanzeige“ bei der Polizei in ein besseres licht setzen. mach deine aussage bei der Polizei, oder besser bei der Staatsanwaltschaft nimm dein attest mit und es ist mit 90 % Wahrscheinlichkeit davon auszugehen,dass die ermittlungen gegen dich eingestellt werden, ohne dass es zu einem strafverfahren gegen dich kommt. viel erfolg!