Hallo,
wenn in einer Zeitung eine total fehlerhafte und falsche Berichterstattung, über eine anonymisierte Person betrieben wird, dann, hab ich mal gehört, dass man mit einem Anwalt eine Gegendarstellung in dieser Zeitung erreichrn kann.
Stimmt das so? Wie würde diese Anzeige denn aussehen und wie sind die Chancen so eine Darstellung zu erzwingen?
Und was kann man machen, wenn bei einer genannten Person zwar der Name geändert wurde, aber aufgrund der Beschreibungen (z.B. mit Familienstand, Kindern…) diese Person in dem genannten Umfeld durch die Beschreibungen egtl. genau identifiziert wird?
Wäre schön, wenn sich hier jemand etwas auskennt.
Danke Bacs