angenommen jemand kauft bei Ebay etwas und bewertet den Verkäufer negativ, der Verkäufer fühlt sich ungerecht behandelt und kauft bei dem Käufer etwas und bewertet diesen auch negativ, kann derjenige, der als zweiter negativ bewertet wurde rechtlich dagegeben vorgehen, weil es eine Rachebewertung war?
Gruß
Ralf