Hallo alle zusammen,
Vater a hat zwei Kinder für die er zahlt. Mehr als ihm lieb ist. Vater a eine Lebensgefährtin mit bei sich in der Wohnung hat. Mutter a klagt gegen vater a, weil sie der Meinung ist das sie nicht genug bekommt. In zweiter Instans legt das Gericht fest, dass Vater a mehr zahlen muß, weil er durch die Lebensgefährtin in seiner Wohnung eine ERSPARNIS hat. Vater a und Lebensgefährtin haben nun nach vier Monaten jeder eine eigene Wohnung. Nun will Vater a eine Gegenklage einreichen mit der Hoffnung auf Erfolg.
Wer von euch hat Erfahrungen zu so einem Wedegang? Und ist positiv aus ähnlicher Geschichte raus gekommen.
Danke für jeden Erfahrungsbericht.
Gruß von Gabi
Hi,
ich vermute, dass Vater A demnächst weniger Unterhalt zahlen muss.
Bei gleicher Wohnung hat er eine Ersparnis.
Jetzt hat die Lebensgefährtin aber eine eigene Wohnung (Grund ist egal.
Sie partizipiert also nicht mehr von der gemeinsamen Wohnung und trägt auch keine Kosten mehr.
Vater A+ Gefährtin können ja nicht gezwungen werden, eine gemeinsame Wohnung zu beziehen. (oder ?)
Die Grundlage der Einsparung fällt deshalb weg.
Nun hat er wieder mehr Kosten und kann deshalb nicht soviel abgeben…
Man müsste da wohl schon detektivisch vorgehen um beweisen zu können, dass die zweite Wohnung nur eine Alibi-Funktion hat.
In diesem Fall wäre ja noch eine Einsparung an Strom/Wasser/Heizung/Telefon gegeben.
2 Leute leben effektiv auch (pro Person) billiger.
Die Einsparung wäre dann zwar geringer, aber auch noch gegeben.
Die unterhaltshaltszahlung wäre dann zwar geringer als die aktuelle aber höher als die ehemalige Zahlungshöhe.
Meine Vermutung.
Gruß
BJ
Hallo Gabi,
wenn es sich um ein Urteil handelt (nicht um einen Vergleich) kann man es meist über ein „Abänderungsurteil“ beim Gericht ändern lassen, wenn sich die Einkommensverhältnisse (auch die fiktiven) des Unterhaltspflichtigen (normalerweise auch der -berechtigten) WESENTLICH geändert haben.
Wesentlich bedeutet, dass die Unterhaltszahlungen sich um eine „Erheblichkeitsgrenze“ von mindestens 10 % ändern müssen. Bei weniger als 10 % nehmen die Gerichte die Abänderungsklage meist nicht an.
Urteile zu diesem Thema und evtl. weitere Betroffene findest Du unter www.zweitfrauen.de/forum
Gruß
Ingrid
Hallo alle zusammen,
Vater a hat zwei Kinder für die er zahlt. Mehr als ihm lieb
ist. Vater a eine Lebensgefährtin mit bei sich in der Wohnung
hat. Mutter a klagt gegen vater a, weil sie der Meinung ist
das sie nicht genug bekommt. In zweiter Instans legt das
Gericht fest, dass Vater a mehr zahlen muß, weil er durch die
Lebensgefährtin in seiner Wohnung eine ERSPARNIS hat. Vater a
und Lebensgefährtin haben nun nach vier Monaten jeder eine
eigene Wohnung. Nun will Vater a eine Gegenklage einreichen
mit der Hoffnung auf Erfolg.
Wer von euch hat Erfahrungen zu so einem Wedegang? Und ist
positiv aus ähnlicher Geschichte raus gekommen.
Danke für jeden Erfahrungsbericht.
Gruß von Gabi