Gegenkönige

Hallo,
welche Folgen hatte es, wenn ein Gegenkönig gewählt wurde? Jeder der beiden hatte doch Machtbefugnisse; wie wirkten die sich im Reich aus?
Mit Dank im voraus und freundlichem Gruß
Günter

Hallo güncy,

welche Folgen hatte es, wenn ein Gegenkönig gewählt wurde?
Jeder der beiden hatte doch Machtbefugnisse; wie wirkten die
sich im Reich aus?

In der Regel Bürgerkrieg: Die beiden Könige bekämpfen sich solange mit politischen und militärischen Mitteln bis einer übrig blieb.

Frei nach dem Motto: „Es gibt keine Rechtfertigung für eine Rebellion gegen seinen rechtmässigen Herrscher - Außer das man gewinnt“ (aus dem Film „Shogun“)

Charlie80

Hallo Güncy,

Hier im deutschen Reich gab es wenn dann einen König, der vom Papst ernannt wurde und einen, der sich vorher gegen ihn gestellt hatte. Jener König, der sich gegen den Papst gestellt hatte lag meist unter einem Kirchenbann. Die Herzöge konnten ihren Treueeid gegen einen unter Bann stehenden König einfach lösen und dem anderen König die Treue schwören. Also teilte sich meist die Macht des Königreichs in die Herzogtümer auf die dem jeweiligen König die Treue geschworen hatten. So geschah es zumindest bei der friedlichen Variante. Die Kriegerische gab es natürlich auch!

Gruß
Goruk

Hallo Goruk!

Hier im deutschen Reich gab es wenn dann einen König, der vom
Papst ernannt wurde und einen, der sich vorher gegen ihn
gestellt hatte.

Das stimmt so nicht. Der König des „Heiligen römischen Reiches deutscher Nation“ wurde - jedenfalls innerhalb langer Zeitabschnitte der mitteleuropäischen Geschichte - von den Kurfürsten gewählt.

Lange Zeit war es für den frischgebackenen Herrscher dann ein „Muss“, nach Rom zu ziehen (was oft erst nach umfangreichen Eroberungskriegen möglich wurde) und sich dort vom Papst zu Kaiser krönen zu lassen.

Da allerdings ein Teil der Kurfürsten Erzbischöfe waren (ich glaube z. B. der von Mainz), hatte der Papst sicherlich oft seine Hände indirekt im Spiel bei der Wahl.
Zu einem Gegenkönig kam es, wenn die Kurfürsten sich zerstritten, nicht einigen konnten und ein König die Legitimation des anderen nicht anerkannte.

Gruß!
Karl

Guten Abend!

Das stimmt so nicht. Der König des „Heiligen römischen Reiches
deutscher Nation“ wurde - jedenfalls innerhalb langer
Zeitabschnitte der mitteleuropäischen Geschichte - von den
Kurfürsten gewählt.

Endgültige Regelung der Wahl durch die Kurfürsten im Reichsgesetz namens „Goldene Bulle“ (1356).

Da allerdings ein Teil der Kurfürsten Erzbischöfe waren (ich
glaube z. B. der von Mainz),

Köln, Mainz, Trier.

Zu einem Gegenkönig kam es, wenn die Kurfürsten sich
zerstritten, nicht einigen konnten und ein König die
Legitimation des anderen nicht anerkannte.

Oder wenn, wie im Fall Heinrichs IV., der Bann durch den Papst die Fürsten vom Treueid befreite.

Gruß!
H.

Hallo Hannes!

Danke für die Ergänzungen!

Karl

Au weia, hier wird ja wild gemutmaßt.
Der letzte Gegenkönig war Rudolf von Schwarzburg (einfach mal in Wiki nachgucken).

Zu dem Zeitpunkt gab es noch keine Kurfürsten in der Festschreibung der Goldenen Bulle und noch nicht die Bezeichnung „Heiliges Römisches Reich“.

Der Papst hat da logischerweise gar nichts damit zu tun, nur für die Verleihung der Kaiserkrone spilet er eine gewisse Rolle. Seit dem Reichtsga von Rense ist aber der Deutsche König automatisch (also ohne Kaiserkrönung) auch Kaiser. Damit spielt der papst gar keine Rolle mehr.

Der König spricht Recht, ernennt Bischöfe und Herzöge, führt das Reichsheer gegen die Feinde.
So schwer ist das doch nicht.