Gegenkündigung als Arbeitnehmer

Hallo,

mein Chef (Zeitarbeit) hat mich in der Probezeit gekündigt. Mit 2 Wochen Kündigungsfrist. Da er mich bestellt und wieder abbestellt will ich mit sofortiger Wirkung gegenkündigen. Um sofort einen neuen Job antreten zu können. Und nicht abzuwarten ob ich wieder arbeiten kann oder nicht… Geld fehlt den Monat also bei nicht Einsatz.
Kann ich also als Arbeitnehmer Gegenkündigen?
Danke im voraus

Sarah

Wenn er mit 2 Wochen Kündigungsfrist gekündigt hat, steht Dir also für die 2 Wochen noch Geld zu, - unabhängig davon, ob Du eingesetzt wirst oder nicht. Die 2 Wochen entsprechen einfach dem BGB. Eine Gegenkündigung ist grundsätzlich möglich, bringt aber nichts. Denn auch Du musst die Kündigungsfrist gem. BGB einhalten, weil es keinen Grund für eine fristlose (sofortige) Kündigung gibt, der gesetzlich begründet wäre.