Gegenkündigung in der Probezeit?

Hallo!

Mal angenommen, jemand ist gerade in der Probezeit, Kündigungsfrist 2 Wochen, und man möchte zu in vier Wochen kündigen. Rein rechtlich heißt das, man würde den AG spätestens 2 Wochen vorher schriftlich kündigen. Jedoch würde der AN dem AG das netterweise auch schon früher sagen (schriftlich kündigen), weil man ja durchaus nett miteinander umgehen kann. Dann trifft es den AG auch nicht sooo unerwartet und er hat mehr Zeit Ersatz zu finden.

Frage: Kann der AG eine Gegenkündigung aussprechen, so dass der AN dann frühzeitiger rausfliegt und dann ein paar Tage arbeitslos ist?

Danke und Gruß

Driveryyy

Hallo!

Moin :smile:

Frage: Kann der AG eine Gegenkündigung aussprechen, so dass
der AN dann frühzeitiger rausfliegt und dann ein paar Tage
arbeitslos ist?

Ja!
Nettigkeit wird heute seltenst belohnt…

Danke und Gruß

Bitte und Gruß
MG

Driveryyy

Hallo,

spätestens 2 Wochen vorher schriftlich kündigen. Jedoch würde
der AN dem AG das netterweise auch schon früher sagen
(schriftlich kündigen), weil man ja durchaus nett miteinander
umgehen kann. Dann trifft es den AG auch nicht sooo unerwartet
und er hat mehr Zeit Ersatz zu finden.

Das wird der AN nur einmal im Leben machen, weil er danach dazu gelernt hat.
Business ist Business, da zählen nur Zahlen und Fakten keine Nettigkeiten.

Frage: Kann der AG eine Gegenkündigung aussprechen, so dass
der AN dann frühzeitiger rausfliegt und dann ein paar Tage
arbeitslos ist?

Natürlich kann er das. Ob er das tun wird, stellt sich erst heraus, wenn es schon zu spät ist. Das ist ein Risiko, das nicht einzuschätzen ist.

LG Jasmin