Gegenkündigung

Hallo Zusammen,

angenommen A hat eine Kündigungsfrist von 2 Wochen und kündigt aber mit 5 Wochen zum Monatsende. Kann der Arbeitgeber B dann einen anderen Kündigungstermin (2 Wochen) bestätigen?
Dankeschön!

LG

Hallo Jacky,

angenommen A hat eine Kündigungsfrist von 2 Wochen und kündigt
aber mit 5 Wochen zum Monatsende. Kann der Arbeitgeber B dann
einen anderen Kündigungstermin (2 Wochen) bestätigen?

Das kommt drauf an, was genau der AN in seiner Kündigung geschrieben hat und was genau der AG darauf geantwortet hat.

MfG

Also der AN will kündigen da er einen neuen Job, zum besagten 5 wochen entfernten Termin hat. Da dazwischen auch noch Betriebsurlaub (2Wochen) ist, will der AN seinen Kollegen die Chance zu einer fairen Übergabe der Arbeiten geben. Der AG will aber den AN bei Eingang der Kündigung gleich an die frische Luft setzen und diesen keinen Tag länger im Haus haben.
Der Inhalt des Schreiben ist sachlich und enthält keinerlei Beleidigungen.

Vielen Dank!!!
LG

angenommen A hat eine Kündigungsfrist von 2 Wochen und kündigt
aber mit 5 Wochen zum Monatsende. Kann der Arbeitgeber B dann
einen anderen Kündigungstermin (2 Wochen) bestätigen?

Das kommt drauf an, was genau der AN in seiner Kündigung
geschrieben hat und was genau der AG darauf geantwortet hat.

MfG

Der AG
will aber den AN bei Eingang der Kündigung gleich an die
frische Luft setzen und diesen keinen Tag länger im Haus
haben.

Das liest sich in deinem Ursprungsposting aber anders!

Der Inhalt des Schreiben ist sachlich und enthält keinerlei
Beleidigungen.

Darum gings doch gar nicht. Es ging um die jeweiligen genauen Texte der beiden Schreiben (Kündigung durch AN und Erwiderung des AG). Wenn der AG die Kündigung des AN seinerseits mit einer (fristgerechten?) Gegenkündigung beantwortet, kann das durchaus rechtens sein.

Mal anders gefragt: Gehen wir davon aus, dass der AN noch in der Probezeit (6 Monate) ist ? Oder gibts in der Branche so kurze Kündigungsfristen?

MfG

Hallo,

die Branche nicht, aber ein befristetes Arbeitsverhältniss. Die Problematik ergibt sich aus der Haltung des AG: Entweder für mich oder gegen mich… Sprich kündige und du bist gleich frei gestellt und wirst ohne Umwege des Hauses verwiesen, zumindest war es bei den 5 Vorgängern des genannten AN so. Eine Verabschiedung der Kollegen sollte daher im Vorfeld der Kündigung erfolgen, ebenso eine Übergabe der Projekte… das kann aber doch nicht so einfach sein. Oder? Inwieweit hat der AN dann aber anspruch auf ALG zur Überbrückung?
Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

die Branche nicht, aber ein befristetes Arbeitsverhältniss.

Von wann bis wann?

Sprich kündige und du bist gleich
frei gestellt und wirst ohne Umwege des Hauses verwiesen,

Ja das kann/darf der Arbeitgeber.

Inwieweit hat der
AN dann aber anspruch auf ALG zur Überbrückung?

Das kommt drauf an, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Das weiß hier keiner. Und was der AG dann in die Arbeitsbescheinigung schreibt.

Ansonsten kann wegen Unklarheit über den Schriftverkehr hier wohl auch keiner konkrete Aussagen machen.