Durch welche assets sollten Pensionsrückstellungen abgesichert werden?
Durch welche assets sollten Pensionsrückstellungen abgesichert
werden?
Hi,
Anrede und ein Gruß wären durchaus nett gewesen.
aber zur Frage:
da Pensionsrückstellungen ja doch eher langfristig ausgelegt sind, empfiehlt es sich diese mit langfristigem AV zu besichern. Immaterielle Vermögensgegenstände scheiden eher aus. Bleibt also nur (un-) bebaute Grundstücke, Bodenschätze, Gold,…
Ich würd sogar Maschinen, Büroeinrichtung etc. als nicht für die Besicherung geeignet einstufen. Aber da kann amn sicherlich vortrefflich drüber streiten.
BARUL76
hi barul76,
sorry wegen der fehlenden anrede, ich war etwas in zeitdruck.
danke für deine anregungen. ich sehe bei der langfristigen anlage die gefahr des liquiditätsengpasses. vor allem bei Sachanlagen, dessen positive cash-flows meist ungewiss sind und zudem noch abgeschrieben werden. wie schätzt du diese gefahr ein?
meinst du es sollte in den IAS-Richtlinien eine regelung über die verwendung des vermögens geben?
Z.B die verpflichtung, einen mindestanteil der assets als „Sondervermögen Pension Trust“ unter finanzinvestitionen zu aktivieren!? daimlerchrysler führt dieses so durch.
gruß, tim
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Hi Tim,
danke für deine anregungen. ich sehe bei der langfristigen
anlage die gefahr des liquiditätsengpasses. vor allem bei
Sachanlagen, dessen positive cash-flows meist ungewiss sind
und zudem noch abgeschrieben werden. wie schätzt du diese
gefahr ein?
Die Gefahr ist auch gegeben. Dafür gibt es Beispiele (z.B. AEG). Letztlich würde das darauf hinauslaufen, langfristiges AV zu Geld zu machen, um die Ansprüche bezahlen zu können.
Andreas
Hi !
über was genau reden wir hier eigentlich? Über die in Verträgen geregelten Sicherheiten? Dass in der Bilanz nämlich eine solche Besicherung durchgeführt werden soll, is mir nicht bewusst.
Wiese stellen die beiden Unternehmen die zur Sicherung der Pensionen eingesetzten VG besonders dar? laut HGB gibts keine Verpflichtung. IAS kenn ich mich nicht´aus. Da möcht ich nicht mal spekulieren.
BARUL76
hi barul76!
genau das irretiert mich! wieso ist die verwendung der rückstellungen in der anwartschaftsphase nicht geregelt?
meine frage ist deshalb: sollte es eine regelung geben?
die frage dient nicht der praktischen anwendung sondern der forschung.
gruß, tim
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hi,
was würde die reglementierung bringen? es muss einem ordentlichen und gewissenhaften kaufmann doch einleuchten, das er verpflichtungen auch erbringen kann. was nuetzt es, wenn man eine regelung hat die verpflichtet x% in AV und y% in UV zu binden o.ä.
es kommt hier sehr auf den spez. einzelfall an. ich denke hier würde eher eine arbeitnehmerfreundliche pflicht zum schadenersatz bei nichtzahlung helfen. bsp. pflichten zur rückdeckung (gibs schon).
m.E. würde es nur was bringen, wenn man einen kleinen %satz (bsp. voraussichtliche jährliche auszahlsumme des nächsten jahres zum bilanzstichtag in liqudiden mitteln ausweisen muss, die gebunden sind).
alle anderen reglementierungen würde ich für unsinnig und bürokratisch halten.
mfg vom
showbee
hi showbee,
der verwaltungsaufwand kann ja scheinbar nicht hoch genug sein, wenn man die versicherungsmathematischen annahmen betrachtet und alle 3 jahre ein gutachten durchführen muss!
die idee mit dem ansatz der voraussichtlich jährlichen auszahlungssumme finde ich ganz gut. hierbei ist jedoch die liquidität nur ein jahr gedeckt. der rechtsanspruch sollte im insolvenzfall jedoch bei den arbeitnehmern liegen. also eine klare definition als fremdkapital!
die pflicht zum schadenersatz ist meines erachtens zwecklos, denn im insolvenzfall kann das unternehmen eh keine schadenersatzahlungen leisten. die rückdeckung erfolgt bereits durch die PSV.
gruß ,tim
p.s.: finde es gut, dass mir so viele anregungen zu diesem fall gegeben werden. DANKE!
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Hi Andreas,
danke für das Beispiel!
Siehst du denn Lösungswege? Für mich scheinen die momentanen Regelungen einfach zu unsicher.
Gruß, Tim
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Siehst du denn Lösungswege? Für mich scheinen die momentanen
Regelungen einfach zu unsicher.
Ja wenn du es sicher willst, dann geht es nur, indem das Geld tatsächlich aus dem Unternehmen abfließt, oder zumindest einem Treuhänder anvertraut wird, der nicht unter der Fuchtel des Aufsichtsrates, etc. steht. Also in Entsprechung des amerikanischen Trusts das Geld mit einer speziellen Zweckbestimmung erhält und das Geld auch in sein Eigentum übergeht. Da aber die Trust-Richtlinie, die ja auch auf europäischer Ebene vorhanden ist von D nicht in nationales Recht umgesetzt wird, scheidet diese Möglichkeit wohl aus.
Bei dieser Variante wäre dann die RS nicht mehr durch Av sondern sogar durch Liquidität gesichert. Wenn es dann eine sichere Möglichkeit gibt, diese Liquidität zu verzinsen wäre sicherlich noch was gewonnen.
Aber vielleicht können ja Konzerne eine eigene Versicherungstochter gründen, aber dann bewegen wir uns vermutlich von dem Ausgangsproblem der Besicherung der Pensionsrückstellung zu weit weg.
Ansonsten bleibt es wohl bei den unsicheren Lösungen, dass eine bisher eingestellte Pensions-RS eben u.U. nicht voll/gar nicht ausgezahlt wird.
BARUL76
Durch die unsicheren Lösungen ergeben sich ja noch weitere Probleme. Man weiss nicht WO die Rückstellungen auf der Aktivseite zu finden sind und was somit durch Fremdkapital finanziert wird. Die Vergleichbarkeit der Bilanzen wird ungenauer, welches ja eigentlich eine wichtige Eigenschaft sein soll.
Daher sehe ich eine Lösung des Problems unabdingbar. Und wenn dieses nicht möglich ist muß meines erachtens die RS ganz ausgegliedert werden.
Gruß Tim
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